Er tischte «Schweizer Geflügel» auf, das aus Brasilien kam
Koch in Oberländer Lokal bestraft
Wer Restaurantgästen Schweizer Fleisch verspricht, darf nicht Produkte aus dem Ausland servieren. So, wie es ein Koch im Oberland tat, der nun bestraft wurde.
«Herkunftsdeklaration: Wir verwenden nur Schweizer Fleisch aus kontrollierter Produktion.» Hinweise dieser Art sind immer wieder auf Menükarten in Restaurants zu finden – und manch ein Gast wird sich beim Lesen im Stillen fragen, «stimmt das wohl wirklich zu 100 Prozent?».
Import- statt Inlandfleisch
Eine Frage, die in einem Lokal für asiatische Spezialitäten im Zürcher Oberland definitiv mit «Nein» beantwortet werden muss. Denn ein Verantwortlicher des Restaurants wurde erwischt, als er falsch deklariertes Fleisch anbot.
Der Fall hatte sich zu Jahresbeginn abgespielt, wie einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist. Im Restaurant waren die Kunden schriftlich darüber informiert worden, dass man hier «ausschliesslich Schweizer Geflügel und Lammfleisch aus Neuseeland» verwende.
Tatsächlich aber hatte ein asiatischer Koch und Mitbetreiber des Lokals für seine Speisen von ihm selbst eingekauftes, importiertes Geflügel aus Brasilien sowie Lammfleisch aus Uruguay verarbeitet. Dadurch seien die Kunden, «welche Poulet aus Schweizer Produktion und Lammfleisch aus Neuseeland erwarteten und konsumieren wollten», getäuscht worden, heisst es im Strafbefehl.
Busse und bedingte Geldstrafe
Wie die Sache aufflog, wird nicht erwähnt. Der Koch jedenfalls zeigte sich geständig und wurde wegen des «Gebrauchs unzutreffender Herkunftsangaben» gemäss Markenschutzgesetz sowie einer vorsätzlichen Übertretung des Lebensmittelgesetzes verurteilt. Der 52-Jährige erhielt eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 60 Franken.
Dazu kommen eine Busse von 600 Franken und 800 Franken Verfahrenskosten. Zudem wurde die Gemeinde, in der das Restaurant domiziliert ist, über das Urteil informiert.
Angaben zu Lebensmitteln müssen stimmen
In einem Restaurant Fleisch aus dem Ausland zu verwenden, ist selbstverständlich kein Problem, und entsprechende Erzeugnisse sind oft von sehr guter Qualität. Es gibt teilweise allerdings – gerade bei Geflügel aus Brasilien – Kritik an den dortigen Produktionsbedingungen, zum Beispiel in Bezug auf die Hygiene.
Und weil das Schweizer Lebensmittelgesetz unter anderem bezweckt, die Gesundheit der Konsumenten zu schützen und gemäss diesem Gesetz schlicht «sämtliche Angaben über Lebensmittel den Tatsachen entsprechen müssen», darf man nichts falsch deklarieren.
Denn auch wenn eine falsche Herkunftsangabe, gerade wenn sie tatsächlich keine negativen Folgen für den Konsumenten hat, nach einer Bagatelle tönt: Ein solcher Gesetzesverstoss kann Bussen bis zu 80'000 Franken nach sich ziehen.