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Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Richtplan

Die Stadt Uster hat eine Vision. Sie heisst. «Stadtraum 2035». Im Rahmen dieser Vision wird ein überarbeiteter Richtplan aufgelegt, der sich mit dem baulichen Fortschritt der drittgrössten Stadt im Kanton beschäftigt.

Blick auf Uster: Wie wird die drittgrösste Stadt des Kantons dereinst aussehen?

Archivfoto: Nicolas Zonvi

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Richtplan

Richtplan, Zonenplan, Stadtentwicklungskonzept – wenn es um Raumplanung- und Stadtentwicklung geht, ist es für Laien oftmals schwierig, den Überblick zu behalten. Dabei stehen essenzielle Fragen im Mittelpunkt, vor allem für die Bevölkerung:

  • Wie sieht meine Stadt in Zukunft aus?
  • Welche Änderungen der städtischen Infrastruktur gibt es?
  • Wo entsteht in den nächsten Jahren Wohnraum, neue Schulen, Kulturstätten?
  • Wo kann sich Gewerbe ansiedeln und entfalten?

Uster befindet sich nun mitten in diesem Prozess, seine Ortsplanung zu erneuern. Eingeleitet wurde er Anfang 2017. Ziel ist es, ihn bis 2026 zu finalisieren.

Warum braucht es das Projekt?

Bis 2035 rechnet Uster mit einem Wachstum der Bevölkerung von rund 20 Prozent. Das entspricht einer Zunahme von etwa 7000 Einwohnern, womit die Stadt die Marke von 40’000 Einwohnern knacken würde. Diese Wachstumsvorgaben sind für die Stadt vom Kanton definiert und stellen Uster vor grosse planerische Herausforderungen. In einem dreistufigen Projekt sollen diese Herausforderungen angegangen und die notwendigen Pläne und Instrumente angepasst werden.

Was ist bisher passiert?

In der ersten abgeschlossenen Phase wurde das STEK entwickelt. Es entstand während zweier Jahre von 2017 bis 2019 unter Mitwirkung von Bevölkerung und Politik. Das Stadtentwicklungskonzept beinhaltet Stossrichtungen für die bauliche und verkehrliche Entwicklung. Unter den vier thematischen Zielen Stadtidentität, Stadtentwicklung, Landschaft und Mobilität wurden Leitsätze und Strategien formuliert. Diese sollen das Zukunftsbild Zielbild 2035 unterstützen.

Gesetzlich ist ein solches Stadtentwicklungskonzept im Kanton Zürich nicht vorgeschrieben. Das somit informelle Planungsinstrument bildet aber die Grundlage für die Erarbeitung weiterer Massnahmen. Das STEK wurde im Sommer 2019 vom Ustermer Stadtrat genehmigt und soll nun Einklang im überarbeiteten Richtplan finden.

Was ist eigentlich ein Richtplan?

Ein Richtplan besteht aus Karte sowie Text. In Uster sind dies vier thematisch gegliederte Textdokumente und sieben Karten. Diese zeigen auf, wie raumplanerische Tätigkeiten einer Gemeinde aufeinander abgestimmt und mit welchen Massnahmen sie umgesetzt werden. Inhaltlich äussert sich der Richtplan zu raumrelevanten Sachbereichen, wie beispielsweise Siedlungsentwicklung, Verkehrs- und Infrastrukturfragen, zu Natur- und Landschaft oder zu vereinzelten Schlüsselgebieten. Er stellt die Leitplanken dar, an denen sich die Stadt bei der Planung und Umsetzung von baulichen Massnahmen orientieren muss. Zuletzt wurde der Ustermer Richtplan 1986 überarbeitet. Nun wird das mittlerweile fast vierzigjährige Planungsinstrument wird totalrevidiert.

Der Richtplan ist im Gegensatz des Stadtentwicklungskonzepts für die Behörden Usters, des Kantons und der Gemeinden der Region verbindlich. Stadtrat und Verwaltung haben sich im Rahmen ihres Ermessensspielraums an die Festlegungen des Richtplans zu halten. Für die Grundeigentümer hat der Richtplan keine direkten rechtlichen Auswirkungen. Einträge im Richtplan bilden jedoch die Basis für die Umsetzung in der Nutzungsplanung, besser bekannt als Bau- und Zonenordnung (BZO).

Was steht im überarbeiteten Richtplan?

Der kommunale Richtplan ist in vier Teilrichtpläne gegliedert:

  • Siedlung
  • Landschaft
  • Mobilität
  • Öffentliche Bauten und Anlagen

Im Teilbereich Siedlung geht es darum, die Grundlage für 42’000 Einwohnende und rund 21’000 Arbeitsplätze zu schaffen. Aber auch den Charakter Usters zu wahren oder Wohnstruktur an stadtklimatische Herausforderung anzupassen. Für eine klimaangepasste Stadtentwicklung werden wichtige Gebiete und Massnahmen bezeichnet.

Das Kapitel Landschaft behandelt Themenfelder wie Landschaftsräume, Naturschutz, Erholungsgebiete oder Gewässer. So wird beispielsweise festgelegt, in welchen Gebieten die Erholung oder der Naturschutz im Vordergrund stehen soll.

Der Teilrichtplan zur Mobilität muss gemäss Vorgaben des Kantons zwingend erstellt werden. Hier werden die bestehenden und geplanten Verkehrsinfrastrukturen abgebildet, wobei eine Unterscheidung in Fuss-, Velo-, öffentlichem und motorisiertem Verkehr erfolgt.

Im letzten Kapitel sind öffentliche Bauten und Anlagen enthalten, die nötig sind, um die öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel Schulen, Verwaltungsgebäude, Kirchen, Spital, Altersheime, Sportanlagen und viele weitere. Bedingt durch das Bevölkerungswachstum muss auch der Ausbau öffentlicher Dienstleistungen vorangetrieben werden. Neue Quartiere benötigen neue Kindergärten und Schulen. Die dafür nötigen Flächen und Gebiete werden mit diesem Teilrichtplan gesichert.

Eine detailliertere Übersicht über die einzelnen Teilbereiche kann in dieser Zeitung während der nächsten Wochen gelesen werden.

Wie geht es jetzt unmittelbar weiter?

Der aktuelle Richtplanungs-Entwurf wurde am 5. Oktober auf der Website der Stadt Uster veröffentlicht. Ab dem 2. November 2022 läuft die öffentliche Mitwirkung gemäss §7 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich. Während 60 Tage liegen die Plangrundlagen im Stadthaus West an der Oberlandstrasse auf. Zudem können sämtliche Unterlagen weiterhin auf der Homepage eingesehen werden.

Im Rahmen dieser Auflage hat die Bevölkerung die Möglichkeit zur Mitwirkung. Heisst, jeder und jede kann sich zu den Planungsinhalten äussern. Auf der Homepage der Stadt finden sich hierzu vorbereitete Formulare. Gleichzeitig wird der Entwurf zum zweiten Mal durch den Kanton geprüft.

Danach sollen Pläne überarbeitet und die Schlussdokumente für die Festsetzung durch das Parlament und die kantonale Genehmigung erstellt werden. Gemäss Angaben der Stadt wird der fertig überarbeitete Richtplan voraussichtlich im Sommer nächsten Jahres vorliegen. Es folgen die politische Diskussion und die Festsetzung durch das Parlament. Genehmigt der Kanton anschliessend die kommunale Richtplanung, ist die zweite Phase des Projekts Stadtraum Uster 2035 abgeschlossen.

In der dritten Phase wird ab Ende 2023 die Ustermer Bau- und Zonenordnung – basierend auf dem Richtplan –  angepasst werden. Hier geht es um die für Grundeigentümer verbindlichen Vorgaben, wo und wie sie bauen können.

Wieso sollte ich mich mit dem Projekt und Richtplan befassen?

Der Richtplan definiert die räumliche Entwicklung der Stadt Uster für die kommenden zwanzig Jahre.  «Themen wie die Aufwertung von Erholungsräumen, die Änderung von Verkehrsführung oder die Zentrumsentwicklung beeinflussen tagtäglich das Leben der Ustermer Bevölkerung», sagt der Ustermer Stadtplaner Patrick Neuhaus. 

Der Stadtrat hat lauter strategische Entscheide gefällt und stellt seine Planung der öffentlichen Meinung zur Diskussion. Beispiele sind:

  • Welche Flächen sollen für die Natur aufgewertet werden oder als Naherholungsraum ausgestaltet sein?
  • Wo soll der Lärm reduziert und der Verkehr beruhigt und wo soll er durchgeleitet werden?
  • Wie soll sich das Zentrum räumlich entwickeln?
  • Wo sollen öffentliche Infrastrukturen wie die Stadtbibliothek langfristig untergebracht werden?

So sei jetzt die Gelegenheit für jede Ustermerin und jeden Ustermer gekommen, diese strategisch gefällten Entscheide des Stadtrats zu reflektieren und allenfalls  eine andere Priorisierung, einen anderen Raumanspruch zu begehren, wie der Stadtplaner erklärt. 

Wie kann ich mich in die Richtplanung einbringen?

Sollte die Bevölkerung bei der Durchsicht und dem Studium der Richtplandokumente mit den strategischen Entscheiden des Stadtrats nicht zufrieden sein, so kann sie Änderungsanträge einreichen. Diese sind bis am 3. Januar 2023 schriftlich an die Stadt Uster, Stadtraum und Natur, Oberlandstrasse 82, Postfach, 8610 Uster zu richten.

Dabei müssen Einwendungen einen konkreten Antrag und eine Begründung enthalten, damit sie bearbeitet werden können. Auf der Homepage der Stadt Uster finden sich direkt bei den Richtplanunterlagen auch Formulare, die für die Formulierung der Einwendungen zu verwenden sind.

« Im Anschluss wird sich der Stadtrat mit allen Einwendungen auseinandersetzen. Entweder wird die Richtplanung im Sinne der Einwendung angepasst oder es wird im Bericht zu den Einwendungen dargelegt, warum auf diese nicht eingetreten wird », wie Patrick Neuhaus erklärt.  Die Planung zeige damit äusserst transparent auf, was für Feedbacks seitens der Bevölkerung eingegangen sind und wie mit diesen umgegangen wird.

Richtplan, einfach erklärt. Dieser Artikel markiert den Auftakt einer insgesamt fünfteiligen Serie, welche den revidierten Richtplan Uster während der öffentlichen Auflage vorstellt. Im nächsten Teil geht es um den Teilrichtplan Siedlung. 

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