Die Stadtpolizei Uster stoppt 34 E-Fahrzeug-Lenker
E-Trottinetts und E-Roller waren in den letzten Monaten im Visier der Polizei – mit deutlichem Ergebnis. Ein Gesetz hat sich inzwischen aber geändert.
Mit dem E-Trotti noch kurz in die Innenstadt düsen, um etwas zu erledigen, oder gemütlich zum nächsten Café fahren – Fahrzeuge wie E-Trottinetts und E-Roller gehören inzwischen zum alltäglichen Gebrauch. Doch nicht immer werden sie auch ordnungsgemäss genutzt.
Die Stadtpolizei Uster hat in den letzten drei Monaten genauer hingeschaut und verschiedene Kontrollen durchgeführt. Dabei mussten 34 Personen verzeigt werden, wie die Polizei in einer Mitteilung schreibt.
15 Jugendliche hatten das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter von 14 Jahren für das Führen solcher Fahrzeuge nicht erreicht. Zudem wurden 13 Personen wegen überhöhter Geschwindigkeit angezeigt. In sechs Fällen musste die lenkende Person wegen Fahrunfähigkeit aus dem Verkehr gezogen und verzeigt werden.
Vor dem Inkrafttreten der erst kürzlich erfolgten Gesetzesanpassung am 1. Juli kam es laut der Mitteilung ausserdem vermehrt zu Ordnungsbussen, weil E-Trottinetts und E-Roller zu zweit benutzt wurden. Seit der neuen Regelung ist das Mitführen einer zusätzlichen Person auf einem E-Roller oder E-Scooter jedoch zulässig – vorausgesetzt, die lenkende Person ist mindestens 16 Jahre alt und es sind Fussraster für beide Personen vorhanden.
Die Stadtpolizei Uster erinnert daran, dass für diese Fahrzeugkategorien grundsätzlich dieselben Regeln gelten wie für Fahrräder und Motorfahrräder. Die detaillierten Informationen zu den verschiedenen elektrisch angetriebenen Gefährten sind auf der Website des Kantons unter der Rubrik «Sicherheit im Strassenverkehr» abrufbar.