Die Fluggruppe kehrt auf den Hasenstrick zurück – ohne Flugzeuge
Elektrogleiter statt Motorflugzeug
Nach über 15 Jahren könnte auf dem Hasenstrick wieder regelmässig geflogen werden – mit Elektrogleitern. Doch noch gibt es einige Hürden.
Im Dezember 2009 hob die Fluggruppe Hasenstrick zum letzten Mal mit einer ihrer Maschinen vom Flugplatz auf dem Hasenstrick oberhalb von Dürnten ab. Ein Aus nach 62 Jahren, dem ein langjähriger Streit mit dem ehemaligen Landbesitzer vorausgegangen war. Dieser wollte den Pachtvertrag mit der Fluggruppe nicht verlängern. Das Flugfeld gilt für das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) seither als geschlossen.
Für die Fluggruppe war stets klar: Sie will auf ihren «Hasi» zurückkehren. Diesem Ziel scheint sie nun einen grossen Schritt näher. Seit Mittwoch liegen das überarbeitete Betriebsreglement und das sogenannte Objektblatt des Flugfeldes öffentlich auf. Das ist ein erster Schritt, um den regelmässigen Flugverkehr auf dem Hasenstrick wieder zu ermöglichen.


Denn seit 2009 haben sich die Vorzeichen geändert. Ein grösster Teil des Flugplatzes gehört seit 2022 der Agensa AG aus Wangen-Brüttisellen.
Die Immobilienentwicklerin besitzt seit der Versteigerung 2017 auch das Hotel Hasenstrick und den ehemaligen Hangar. Die Firma ist bestrebt, zusammen mit der Fluggruppe den Platz wieder zum Leben zu erwecken.
80 Meter Piste fehlen
Das Betriebsreglement muss die Fluggruppe nun aber anpassen. Die «guten, alten Zeiten» mit Rundflügen in Motorflugzeugen sind damit vorbei.
Denn nicht der gesamte Flugplatz gehört der Agensa AG – ein Teil des Pistenendes hat eine andere Eigentümerin. Und diese ist mit der Verpachtung an die Fluggruppe nicht einverstanden. Sie hat auf ihrem Grundstück vor einigen Jahren gar Bäume gepflanzt.
«Deshalb fehlen uns im Vergleich zu früher 80 Meter Piste», sagt Martin Brem, der Präsident der Fluggruppe Hasenstrick. «Ohne diese können wir mit Motorflugzeugen nicht sicher starten und landen.»
Die Gruppe setzt deshalb einen neuen Fokus: Elektro-Hängegleiter. Mit diesen startet und landet man wie bei einem regulären Hängegleiter mit den Füssen, das Fluggerät verfügt aber zusätzlich über einen Elektroantrieb. 2022 fand bereits ein erster Pilotversuch auf dem Hasenstrick statt.

Dieser neue Schwerpunkt der Fluggruppe hat einen einfachen Grund: Elektrische Gleiter haben in der Schweiz eine Flugplatzpflicht.
Sie dürfen also, im Unterschied beispielsweise zu Helikoptern, nicht einfach überall starten und landen. Und da viele bestehende Flugplätze völlig ausgelastet sind, haben Fans von elektrischen Hängegleitern oft Schwierigkeiten, einen geeigneten Platz zu finden. «Sie sind eigentlich nirgendwo willkommen», sagt Brem. Der Hasenstrick könnte ihr neues Zuhause werden.
Aus diesem Grund sind auch neue Mitglieder aus der Elektrogleiter-Szene dem Verein beigetreten. «Von den langjährigen Motorflug-Piloten wird sich wohl niemand an einen Gleiter hängen», vermutet der Präsident.
Das Vereinsleben beschränkte sich seit vielen Jahren ohnehin vor allem auf den Effort, das Flugfeld auf dem Hasenstrick wiederzubeleben. «Wir sind noch eine kleine Gruppe», gibt er zu. Aber der Verein habe noch genügend Geld und Energie, um das jetzige Projekt mit den Elektrogleitern umzusetzen.
Die Fluggruppe hat ausserdem vor einigen Jahren all ihre Maschinen verkauft. Noch bis 2016 startete der Verein vom Flugplatz Speck in Fehraltorf. Doch ohne Rundflüge waren die Maschinen schlecht ausgelastet und im Unterhalt zu teuer.
Restaurant hat Vorrang
Im überarbeiteten Betriebsreglement sind aber nicht nur Flüge mit den leisen Elektrogleitern aufgeführt, sondern auch mit Helikoptern. Rundflüge bietet das Gasthaus Hasenstrick bereits seit mehreren Jahren zweimal pro Jahr mit einem externen Anbieter an. Laut einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2017 ist dies rechtens – obwohl das Flugfeld eigentlich nicht in Betrieb ist.
Am Angebot wird sich wohl nichts ändern: Im Betriebskonzept sind 300 Flugbewegungen mit Helikoptern vorgesehen.
«Das sind insgesamt 150 Flüge mit Start und Landung auf dem Hasenstrick, die erlaubt sind», erklärt Brem. Rundflugwochenenden gibt es weiterhin zweimal im Jahr.
Mit den Helikopterflügen hat die Fluggruppe aber auch in Zukunft nichts zu tun. «Wir müssen sie aber im Objektblatt aufführen, da sie ebenfalls das Flugfeld nutzen.»
Generell ist für den Vereinspräsidenten klar: «Der Gasthof hat Vorrang.» Wenn die Grundeigentümer das Flugfeld benötigen, sei es für einen Anlass wie das Oldtimertreffen oder die Helikopterflüge, dann wird die Fluggruppe auch in Zukunft hintanstehen.
Wann die ersten Elektrogleiter auf dem Hasenstrick starten können, ist aber ohnehin noch offen. Das Objektblatt und das überarbeitete Betriebsreglement für das Flugfeld Hasenstrick liegen noch bis am 4. April öffentlich auf. Gegen Letzteres sind auch Einsprachen möglich, beim Objektblatt können Stellungnahmen eingereicht werden.
Die Gemeinden Dürnten und Hinwil sind aber laut Brem mit den Änderungen auf dem Flugfeld einverstanden. «Elektrogleiter sind ja leise und ökonomisch», meint er. «Da kann man eigentlich nicht dagegen sein.»
Er verweist dazu auf durchgeführte Lärmmessungen. Diese hätten ergeben, dass auf der Strasse vorbeifahrende Autos und Motorräder lauter seien als ein startender Elektrohängegleiter.
Ob das Vorhaben auch bei Nachbarn und der Bevölkerung gut ankommt, wird sich zeigen. «Ich rechne mit allem.» Eine Prognose, wann das neue Betriebsreglement in Kraft tritt, wagt er deshalb nicht. «Dafür bin ich einfach schon zu lange dabei.»
Die Gesuchsunterlagen können unter anderem auf den Gemeindeverwaltungen von Hinwil und Dürnten eingesehen werden. Sie sind ebenfalls auf der Website des Kantons aufgeschaltet: www.zh.ch/auflagen-luftfahrt