Der Kanton Zürich gibt den Spitälern mehr Geld
Der Regierungsrat gesteht den Zürcher Spitälern einen Preisaufschlag um 250 Franken pro Fall oder rund zweieinhalb Prozent zu. Für die Spitäler ist das ein Erfolg. Sie hatten zwar einen viermal so hohen Aufschlag gefordert. Aber dass sie überhaupt mehr Geld bekommen, war nicht unbedingt zu erwarten gewesen.
Zürich galt im Vergleich mit anderen Kantonen bisher als wenig grosszügig gegenüber seinen Spitälern. Und die Krankenkassen wie auch der Preisüberwacher wollten den geltenden Tarif sogar senken.
«Die Pandemie hat die Spitäler vor grosse Herausforderungen gestellt.»
Natalie Rickli, Zürcher Gesundheitsdirektorin
«Die Corona-Pandemie hat die Spitäler in den letzten zwei Jahren medizinisch und finanziell vor grosse Herausforderungen gestellt», sagt Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli. Mit dem höheren Tarif wolle der Regierungsrat sicherstellen, dass die Zürcher Spitäler weiterhin die nötigen Behandlungen in hoher Qualität anbieten können.
Der Regierungsrat musste über den Spitaltarif entscheiden, weil sich die Spitäler mit den Krankenkassen nicht auf einen Preis einigen konnten. Seit sechs Jahren liegt im Kanton Zürich der Basisfallpreis für die stationäre Spitalbehandlung eines grundversicherten Patienten bei 9650 Franken; Spitäler ohne Notfallstation erhalten 200 Franken weniger.
Der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) hat immer wieder moniert, dass dieser Betrag nicht kostendeckend sei. Hätten die Spitäler keine Einnahmen von zusatzversicherten Patienten, würden sie tief in den roten Zahlen stecken. Doch die Quersubventionierung der Grundversicherten durch die Privatversicherten ist eigentlich nicht gesetzeskonform. Das 2012 vom Bund eingeführte System der Spitalfinanzierung über Fallpauschalen sieht es nicht vor.
Mit 9650 Franken ist der Fallpreis in Zürich vergleichsweise tief, in vielen anderen Kantonen liegt er bei rund 9800 Franken oder mehr. «Wie sollen unsere Spitäler da noch die Forderungen der Pflege nach besseren Arbeitsbedingungen umsetzen oder die notwendigen Investitionen finanzieren?», fragt VZK-Geschäftsführer Roland Wespi.
Pflege verlangt höhere Zulagen
Erst kürzlich hat der Berufsverband der Pflegefachleute einen Forderungskatalog veröffentlicht, um die vom Volk angenommene Pflegeinitiative im Kanton Zürich umzusetzen. Unter anderem schlägt der Pflegeverband vor, die Zulagen für Schichtarbeit «massiv zu erhöhen», Pikettdienste besser zu entlöhnen und die Ausbildungslöhne attraktiver zu gestalten.
Aus Sicht des Spitalverbandes sind die Forderungen der Pflegenden «durchaus situativ gerechtfertigt», wie er in einer Stellungnahme dazu schrieb. Für deren Umsetzung müssten Bund, Kanton und Krankenkassen den Spitälern aber mehr Geld zur Verfügung stellen – «am besten mit Tarifen, mit denen die Leistungen kostendeckend vergütet werden».
Solange dies nicht geschehe, seien «jegliche Forderungen nur Wunschdenken». Denn: 70 Prozent der Spitalkosten sind Personalkosten.
21 Millionen mehr pro Jahr
Wofür die Spitäler das zusätzliche Geld, das ihnen der Regierungsrat nun zugesteht, einzelnen einsetzen werden, liegt in ihrem Ermessen. Den Kanton kostet die Tariferhöhung jährlich rund 11,5 Millionen Franken, wie das Amt für Gesundheit schätzt. Der Kanton zahlt 55 Prozent der Behandlungskosten für Grundversicherte, die Krankenkassen 45 Prozent. Für sie ergibt sich ein jährlicher möglicher Mehrbetrag von 9,5 Millionen.
Dazu kommen Rückzahlungen für die Jahre 2020 und 2021, als wegen des Tarifverfahrens nur ein provisorischer Preis galt. Das Verfahren dauerte so lange, weil die Fachleute der Gesundheitsdirektion umfangreiche Berechnungen anstellten und die Kosten der verschiedenen Spitäler miteinander verglichen, um einen korrekten Preis zu ermitteln.
Das Resultat: Die Mehrheit der Zürcher Spitäler soll neu einen Basisfallpreis von 9900 Franken erhalten, jene ohne Notfallstation 9700 Franken. Nur im Unispital und im Kispi sind die Tarife deutlich höher, weil deren Patientinnen und Patienten häufig sehr aufwendige Behandlungen brauchen.
Kassen können den Tarif anfechten
Ob die Krankenkassen den neuen Tarif akzeptieren, ist offen. Sie können den Entscheid des Regierungsrates beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Bevor sie das weitere Vorgehen beschliessen, wollen sie den 60-seitigen Regierungsbeschluss analysieren, heisst es auf Anfrage.
Gut möglich ist, dass sie auf eine Beschwerde verzichten. Denn soeben haben sie vor Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage erlitten, als sie einen Entscheid des Glarner Regierungsrates anfochten. Dieser hatte den Basisfallpreis für das Kantonsspital Glarus um rund 200 Franken auf 9925 Franken erhöht.
Das Gericht befand, das liege im zulässigen Ermessensbereich der Regierung. Die Kantone hätten einen «weiten Spielraum», weil es keine bundesrechtlichen Vorgaben gibt, wie der Fallpreis bestimmt werden muss.
(Susann Anderegg)