Der Föderalismus ist tot – lang lebe der Föderalismus!
Standpunkt
Der föderalistische Aufbau des Schweizer Bundesstaats ermöglicht flexible Lösungen lokaler Probleme und die aktive Teilhabe seiner Bürger. Standpunkt-Autor Marcel Niederer findet daher: Wir müssen ihm Sorge tragen.
Dass die Schweiz ein föderalistischer Bundesstaat ist, ergibt sich nicht nur aus der Bundesverfassung, sondern auch aus der lateinischen Bezeichnung «confoederatio helvetica» unseres Landes.
Die Idee des Föderalismus ist wesentlich älter als unsere moderne Eidgenossenschaft. Mit Montesquieus «Vom Geist der Gesetze» wurde der Föderalismus im Sinne der Aufklärung eingehend beschrieben.
Zusammen mit der Gewaltenteilung kennen wir in der Schweiz die drei Stufen Bund, Kantone und Gemeinden und ihre drei Funktionen der Legislative, Exekutive und Judikative auf jeder Stufe. Wobei Letztere auf der Stufe Gemeinde recht kümmerlich geworden ist und vor allem in der Form des Friedensrichters besteht.
Um dieses System noch ein wenig komplexer und oft auch komplizierter zu machen, gilt noch das Prinzip der Subsidiarität. Das heisst, es wird möglichst tief unten geregelt, wie es nur möglich ist. Oder umgekehrt, wie es in der Bundesverfassung heisst: «Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen».
Nun erleben wir aber immer wieder, dass dieses Prinzip nicht heiliggehalten wird. Gemeinden beklagen sich über Vorgaben des Kantons, die Kantone streiten sich mit dem Bund über Zuständigkeiten. Der eine sagt, wer zahlt, der befiehlt; der andere verlangt die umfassende Zuständigkeit einer Aufgabe.
Diese Auseinandersetzungen, dieses sich reiben, sind aber unabdingbar. Was zur Zeit der Gründung der modernen Eidgenossenschaft noch als klar und auf lange Zeit für sicher angesehen wurde, hat sich im Laufe der Zeit geändert.
Einige Aufgaben sind unbestritten seither so geblieben, wie etwa die Landesverteidigung oder die Aussenpolitik. Unvorstellbar, jeder Kanton würde seine eigene Aussenpolitik betreiben. Aber viele andere Themen sind einem starken Wandel unterworfen, so die Landwirtschaft, Gesundheit, soziale Fürsorge und die Ausbildung.
Und es hat auch Sinn, einiges übergreifend gemeinsam zu regeln. Beispielhaft möchte ich das am Konkordat HarmoS und der Volksschule aufzeigen. Trotz Harmonisierung ist ein Schulwechsel von einem Kanton zu einem anderen für Schüler wie für Eltern herausfordernd.

Unterschiedliche Aufteilung der Primar- und Sekundarstufe sind da nur ein Stichwort. Auch hier spielt der Föderalismus mit, nicht alle Kantone sind dem Konkordat beigetreten.
Der Bund gibt nur wenige Rahmenbedingungen vor: die allgemeine Schulpflicht, welche seit 1874 besteht, und der einheitliche Schulbeginn, welcher seit 1985 gilt. Sonst ist die Volksschule Sache der Kantone. Die praktische Umsetzung liegt bei den Schulgemeinden. Trotz austarierten Regelungen gibt es auch hier immer wieder Reibungspunkte.
Wie viel kann der Kanton vorschreiben, wie viel soll er vorgeben, wo soll er zurückstehen? Und genau da sind die einzelnen Schulgemeinden wie auch die Bildungsdirektion gefordert, ständig auf das Gleichgewicht zu achten. Es ist ein ständiger Prozess, bei dem beide Parteien sich immer wieder an den Tisch setzen müssen, um über die richtige und gerechte Aufgabenteilung zu sprechen.
Dies geschieht oft ausgelöst durch einen Einzelfall, welcher Probleme beschert. Seien es die hohen Kosten, sei es die schiere Unmöglichkeit, ein Problem im Alleingang zu lösen.
Und da unterscheidet sich unser föderales System von anderen, zentralistisch geführten Ländern. Dieser Dialog ist nicht nur notwendig, er ist auch möglich. Und dieser Dialog lebt auch.Er ist möglich, weil sich die Gemeinden im Kanton organisieren, und weil einzelne Gemeinden den Dialog mit dem Kanton suchen.
Ein starkes Instrument dieses Dialogs sind die Vernehmlassungen. Mit der Einladung zur Vernehmlassung wird nicht nur die Meinung der Betroffenen eingeholt, sondern auch Verbesserungspotenzial genutzt und damit die Akzeptanz erhöht.
Wo liegen die Vorteile des Föderalismus? Dieser erlaubt, dass Aufgaben, Themen oder Probleme dort gelöst werden, wo sie anfallen. Auf der Ebene treffen sich Aufgaben mit den Kompetenzen und Mitteln, um bestmöglich unser Leben zu gestalten.
Für mich ist Föderalismus nicht nur eine Frage der staatlichen Institutionen. Jeder Einwohner, jede Bürgerin ist selbst Teil des föderalen Systems. Uns sind Aufgaben und Rechte übertragen, welche wir wahrnehmen dürfen und müssen. Und auch uns stehen die Möglichkeiten des Dialogs offen.
Wir selbst müssen uns auch immer wieder aktiv einbringen und an der Demokratie teilhaben. Oder wie es Jeremias Gotthelf ausdrückte: Zu Hause muss beginnen, was blühen soll im Vaterland.
Dass dies in der Schweiz so funktioniert, finde ich wunderbar. Und tragen wir alle Sorge, dass der Föderalismus so bestehen bleibt.
Marcel Niederer ist pensioniert, aber immer noch passionierter Organisationsberater mit Freude an der Gemeindepolitik, Interesse am lokalen Geschehen und begeistert am gemeinschaftlichen Kochen, Reisen und Fotografieren.