Abo

Gesellschaft

Der Atzmännig-Camping muss verkleinert werden

Nun herrscht Gewissheit: Der Campingplatz am Atzmännig muss wegen Hochwassergefahr teilweise geräumt werden.

Muss geräumt werden: das Gebiet in der Hochwassergefahrenzone Rot.

Foto: PD

Der Atzmännig-Camping muss verkleinert werden

Nach Druck des Kantons St. Gallen

Die Sicherheit geht vor. Bis Ende Mai 2025 muss auf dem Campingplatz am Atzmännig der Teil in der Hochwassergefahrenzone geräumt sein. Das hat jetzt die Gemeinde Eschenbach entschieden.

Eben hiess es noch: Der Camping am Atzmännig versuche alles, um eine Lösung zu finden. Doch nun ist es definitiv: Der Camping muss redimensioniert werden. Das schreibt der Gemeinderat von Eschenbach in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Im Gebiet Schutt, Atzmännig, zeige die kantonale Naturgefahrenkarte eine erhebliche Hochwassergefährdung auf, heisst es in der Mitteilung. Diese gehe insbesondere von der Verengung des Bachs beim Übergang der Strasse zum Parkplatz Atzmännig aus. Um die Sicherheit dort effektiv zu erhöhen, wurde über die vergangenen Monate eine Gefahrenanalyse durchgeführt.

Nachdem das Ingenieurbüro Niederer + Pozzi Umwelt AG aus Uznach die Situation eingehend untersucht und mehrere Lösungsvarianten ausgearbeitet hatte, wurden diese dem Kanton St. Gallen zur Beurteilung vorgelegt, wie es weiter heisst. Mithilfe der Einschätzungen der verschiedenen kantonalen Fachbereiche habe der Gemeinderat die unterschiedlichen Szenarien abwägen und über das weitere Vorgehen beschliessen können.

Von der aktuellen Gefahrensituation tangiert ist gemäss Mitteilung insbesondere der untere Teil des Campingplatzes, welcher von den Sportbahnen Atzmännig betrieben wird. «Unabhängig von allfälligen baulichen Entschärfungen bleiben diese Anlagen bei einem Hochwasserereignis weiterhin stark gefährdet – dies hat auch der Kanton so bestätigt», schreibt der Gemeinderat.

Campingplätze müssen weichen

Obschon bisher kein Hochwasser je den Campingplatz tangiert habe, könnten die sich zunehmend verändernden Wetterlagen mit örtlichen Starkregenfällen, Sturm und Hagel künftig zu Überflutungen und/oder Murgängen führen. Dies könnte sowohl Personen- als auch hohe Sachschäden zur Folge haben. «Diese Verantwortung kann die Gemeinde aufgrund der nun gewonnenen Erkenntnisse nicht tragen, weshalb der Gemeinderat für die erheblich gefährdeten Plätze eine Räumung bis Ende Mai 2025 verfügt hat», schreibt der Gemeinderat.

Ein Bach, der in einen Tunnel fliesst.
Gemäss dem Kanton St. Gallen könnte sich der Tunnel bei starkem Unwetter verschliessen, sodass der Bach den Camping Atzmännig überflutet.

Die Mieter der betroffenen Plätze seien durch die Betreiber umgehend über die Gefahrenlage sowie die anstehende Räumung zu informieren. Zudem seien die durch die Sportbahnen Atzmännig AG erstellten Bachverbauungen zurückzubauen und der Uferbereich in seiner ursprünglichen Form wiederherzustellen. Diese Massnahmen wurden Anfang Januar verfügt, sind jedoch noch nicht rechtskräftig.

Sicherheit an oberster Stelle

Der Gemeinderat sei sich bewusst, dass die Aufhebung der gefährdeten Dauercampingplätze für die Nutzerinnen und Nutzer sowie für die Betreiberin einen erheblichen Einschnitt bedeute. Jedoch stehe für ihn die Sicherheit an oberster Stelle.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.