Das droht, wenn das Büsi vom Strand illegal mit in die Schweiz reist
Tierschutzorganisationen wie die Susy-Utzinger-Stiftung in Kollbrunn warnen regelmässig vor tierischen Feriensouvenirs. Trotzdem bleibt die Zahl der illegalen Tierimporte im Kanton Zürich konstant hoch.
Das magere Kätzchen, das einem in den Ferien am Strand um die Beine streicht, der süsse Hundewelpe in der Kartonschachtel auf dem Wochenmarkt: Herr und Frau Schweizer nehmen aus dem Ausland gern mal auch ein tierisches Souvenir mit nach Hause.
Doch was aus Tierliebe beginnt – «dem Büsi wird es bei uns sicher besser gehen als hier!» –, kann schlimmstenfalls mit dem Tod des Tiers enden. Denn was vielen nicht bewusst ist: Der Import von Hunden und Katzen in die Schweiz unterliegt strengen Vorschriften.
Unterschiedliche Gesundheits- und Impfnachweise nötig
Grundsätzlich brauchen Heimtiere, die aus der EU eingeführt werden, einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung sowie einen EU-Heimtierausweis. Werden die Tiere aus Drittstaaten importiert, müssen zusätzliche Dokumente beschafft werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bietet auf seiner Website unter dem Stichwort «Reisen mit Heimtieren» eine Übersicht mit den aktuell geltenden Vorgaben für Hunde, Katzen und Frettchen.
Doch egal ob EU- oder Drittstaat: Die notwendigen Papiere lassen sich meist nicht einfach mal so rasch während der Ferien beschaffen – nur schon wegen der Wartefristen nach einer Impfung. Wer das Tier trotzdem mitnimmt und zurück in der Schweiz damit erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen.
Das können neben einer Anzeige wegen illegaler Einfuhr eine monatelange Quarantäne für Katze oder Hund bis hin zur Rückführung des Tiers in das Herkunftsland sein – alles zulasten des Tierhalters. Bei fehlender oder ungültiger Tollwutimpfung droht gar die Einschläferung.
Aufklärung als Lebensrettung
Darauf macht auch die Susy-Utzinger-Stiftung für Tierschutz regelmässig aufmerksam. Mit dem Slogan «Spiele nicht mit meinem Leben» will die in Kollbrunn beheimatete Organisation aktuell wieder mit Flyern und Plakaten für die Problematik sensibilisieren.

Und diese Aufklärung ist nach wie vor notwendig. Laut Jutta Lang, Kommunikationsverantwortliche beim Veterinäramt des Kantons Zürich, sind die Zahlen bei den illegalen Importen von Hunden und Katzen nämlich weiterhin «konstant hoch».
So wurden die gesetzlichen Vorgaben im letzten Jahr in 267 Fällen missachtet. In 82 der Fälle bestand der Verdacht, dass Tiere aus einem Tollwut-Risikoland stammten. 2023 registrierte das Veterinärsamt 315 Fälle, von denen dieser Verdacht bei 102 bestand, und 2022 waren es 296 Fälle total, davon 99 Verdachtsfälle. Die Zahlen beziehen sich jeweils auf die Anzahl der Fälle, nicht auf die Anzahl der Tiere.
Illegal eingeführte Heimtiere – ob über den Land- oder den Luftweg – fallen laut Jutta Lang häufig bereits am Zoll auf. Dazu kommen die Rückmeldungen von Tierärzten. Diese müssen bei der Einfuhr von Hunden jeweils innert zehn Tagen deren korrekte Kennzeichnung überprüfen. Und auch die Polizei stösst im Rahmen von Kontrollen immer wieder auf Fälle.
2024 erstmals keine Einschläferungen
«Bei Kenntnis eines illegalen Heimtierimports nehmen wir eine fachliche Risikobeurteilung vor und legen die erforderlichen Massnahmen fest», sagt Lang. Stamme das Tier aus einem Land mit dauerhaft vorkommender Tollwut und seien die Einfuhrbedingungen nicht erfüllt, würden als Möglichkeiten nur eine Rückführung auf Kosten des Importeurs oder die Euthanasie, also die Einschläferung des Tiers, bleiben.
Hier gab es in den letzten drei Jahren eine zahlenmässige Verschiebung. Waren es 2022 noch neun Fälle von Rückführungen und sieben Fälle von Euthanasie, sanken die Zahlen 2023 auf fünf Rückführungen und zwei Fälle von Euthanasie. 2024 stieg die Zahl der Rückführungen zwar auf zwanzig Fälle an. Da jedoch öfter eine sogenannte Quarantäne à Domicile angeordnet wurde, reduzierte sich gleichzeitig die Anzahl der Einschläferungen erstmals auf null.
Bei dieser Art von Hausarrest kann das Tier unter Auflagen beim Besitzer bleiben. Er wird bei Katzen und Hunden angeordnet, die aus Tollwutrisikoländern stammen und eine günstige Prognose haben. Oder dann, wenn sie zwar nicht aus einem Tollwutrisikoland kommen, ihre Herkunft aber nicht eindeutig belegt werden kann.
Gibt es seitens des Veterinäramts Schätzungen, wie viele Tiere pro Jahr jeweils am Zoll vorbeigeschmuggelt werden? Sprecherin Jutta Lang will sich nicht zu Spekulationen verleiten lassen. Sie sagt nur so viel: «Der illegale Import von Tieren ist ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier. Wir gehen gegen solche Verstösse konsequent vor.»