Corona fegt Zürcher Gefängnisse leer
Zürichs Gefängnisse und Vollzugsanstalten sind üblicherweise stets sehr gut ausgelastet. Doch seit dem Ausbruch der Pandemie sind sie mancherorts wie leer gefegt. Am deutlichsten merken das die Vollzugseinrichtungen Bachtel im Oberland, das Flughafengefängnis und die Halbgefangenschaft in Winterthur. Dort sind die Belegungszahlen im vergangenen Jahr von rund 80 auf 50 Prozent gesunken.
Ebenfalls deutlich weniger Plätze sind im Frauengefängnis Dielsdorf (von über 68 Prozent 2019 auf aktuell 41 Prozent) und der Frauenabteilung im Gefängnis Zürich (von 57 auf 33,3 Prozent) besetzt. Aber auch in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies sind 40 Plätze leer. So ist das grösste Gefängnis der Schweiz momentan zu 86 Prozent belegt, 2019 waren es noch 97 Prozent.
Dass Corona einen so grossen Einfluss auf die Gefängnisse hat, hängt mit einem Urteil, einer Entscheidung sowie einem Rätsel zusammen.
Keine Ausschaffungen mehr möglich
Das Urteil hat das Bundesgericht im vergangenen Juli gefällt: Wer aufgrund der Corona-Pandemie nicht in ein bestimmtes Land zurückgeschafft werden kann, muss aus der Ausschaffungshaft freigelassen werden. Dies betrifft vor allem das Flughafengefängnis, hier haben die Migrationsbehörden nach dem Entscheid einen grossen Teil der Gefangenen entlassen.
Der zweite Grund ist der Entscheid des Zürcher Amts für Justizvollzug und Wiedereingliederung (Juwe), die Gefangenen bestmöglich vor dem Virus zu schützen. Im März 2020 wurde eine Aufseherin im Gefängnis Zürich positiv getestet, die zuvor in Italien gewesen war. Die Befürchtung, das Virus könnte sich nun ausbreiten, war gross, denn in den Gefängnissen ist es eng, viele Zellen sind doppelt besetzt. Die Belüftung ist vielerorts schlecht. Zahlreiche Insassen nehmen Medikamente, brauchen Therapien und gehören zur Risikogruppe.
Täter müssen Strafe später absitzen
Nachdem der Kanton kurzfristig das Besuchsrecht eingeschränkt sowie Ausgeh- und Urlaubsverbote erlassen hatte, traf er weitreichende Massnahmen. Das Juwe reduzierte in einigen Gefängnissen die Anzahl der Plätze, sodass möglichst nur eine Person pro Zelle untergebracht ist. Soweit es aufgrund der Verjährungsfristen möglich ist, schob es sogenannte Verhaftungsbefehle raus. Dabei handelt es sich um Personen, die Geldstrafen oder Bussen nicht bezahlen und diese dann im Gefängnis absitzen müssen. Zudem können verurteilte Verbrecher, die keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, ihre Freiheitsstrafe später antreten.
Ein ungelöstes Rätsel
Nicht vollkommen klären lässt sich die Frage, weshalb vor allem das Frauengefängnis in Dielsdorf und die Frauenabteilung im Gefängnis Zürich deutlich tiefer besetzt sind. Bei der Untersuchungshaft stellt das Juwe bei den Frauen einen «markanten» und bei den Männern einen «leichten Rückgang» fest. In diese Haft kommen Personen, die dringend eines Verbrechens verdächtigt werden und bei denen die Gefahr besteht, dass sie flüchten, die Tat wiederholen oder die Ermittlungen beeinflussen könnten.
Die Staatsanwaltschaft, die beim Zwangsmassnahmengericht den Antrag auf Untersuchungshaft stellt, sagt auf Anfrage, sie habe an ihrer Praxis nichts geändert. Die Anträge seien zwischen 2019 auf 2020 um 5,4 Prozent zurückgegangen. Geschlechterspezifische Daten fehlen. Ein möglicher Grund für den Rückgang könnten aber die stark reduzierten Flugbewegungen sein, heisst es bei der Staatsanwaltschaft.
Ein Verdacht, den auch die Leiterin des Frauengefängnisses Dielsdorf, Simone Keller-da Cunha Sarandão, teilt. Im Dezember sagte sie zu dieser Zeitung: «Seit der Direktflug aus São Paulo seltener landet, kommen weniger Drogenkurierinnen zu uns.» Ein Grossteil der Gefangenen in Dielsdorf stammt normalerweise aus Osteuropa und Lateinamerika. (Corsin Zander)
Welche Corona-Massnahmen in Gefängnissen getroffen wurden
Um die Gefangenen vor dem Virus zu schützen und eine verheerende Ausbreitung in den Gefängnissen zu verhindern, traf der Kanton Zürich eine Reihe von Massnahmen. Bei Einvernahmen setzte die Staatsanwaltschaft vermehrt auf Videobefragungen. Die Möglichkeiten, zu telefonieren, wurden ausgebaut. Während in einzelnen Gefängnissen duschen nur einmal in der Woche möglich war, wird es heute täglich erlaubt. Zudem wurde das 2019 stillgelegte Gefängnis in Horgen zu einem Quarantäne-Gefängnis umfunktioniert und wiedereröffnet. Wer festgenommen wird, wird hier zuerst unter Quarantäne gesetzt und nach einem negativen Test einem Gefängnis zugeteilt. Eine ähnliche Station gibt es auf der anderen Seeseite in Meilen.
Wie auch ausserhalb der Gefängnismauern hofft man beim Juwe auf die Impfung. Im Dezember befragte das Amt alle 1000 Mitarbeitenden und über 1000 Gefangene, ob sie sich impfen lassen würden. Rund 60 Prozent der Gefangenen und 70 Prozent der Mitarbeitenden meldeten sich zur freiwilligen Impfung. Doch einen Termin haben sie noch nicht erhalten. In der Impfstrategie des Bundesamts für Gesundheit gehören die Gefängnisse in die Zielgruppe 4. Dies sind Erwachsene unter 65 Jahren, die sich in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko befinden. Durchführen wird die Impfung der interne Gesundheitsdienst. Bis der Impfstoff vorhanden ist, müssen sich dabei auch Gefangene über 75 Jahren noch gedulden, obwohl sie bereits jetzt berücksichtigt werden könnten. In Gegensatz zu Zürich hat Bern Senioren in den Gefängnissen schon geimpft, wie der «Blick» berichtete. (zac)