Nach Autoraub in Dübendorf droht 21-jährigem Täter Landesverweis
Staatsanwaltschaft klagt an
Ein 21-jähriger Franzose soll einer Frau in Dübendorf gewaltsam ihr Auto geraubt haben. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben und fordert neben einer Haftstrafe auch sieben Jahre Landesverweis.
Ein 21-jähriger Franzose muss sich vor dem Ustermer Bezirksgericht verantworten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen ihn erhoben: Er soll zusammen mit einem minderjährigen Komplizen und einer dritten Person im Februar dieses Jahrs in einer Dübendorfer Tiefgarage einer Frau gewaltsam ihr Auto geraubt haben und damit geflüchtet sein. Ausserdem werden ihm ähnliche Taten aus dem Jahr 2025 angelastet.
Die Kantonspolizeien Zürich und Aargau haben nach den mutmasslichen Tätern gefahndet und sie kurz darauf im unteren Suhretal verhaftet. In der Folge eröffnete die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen den erwachsenen Beschuldigten eine Strafuntersuchung, der Minderjährige wurde der Jugendanwaltschaft zugeführt.
Eine ganze Liste an Vergehen
Laut Anklageschrift begann die mutmassliche Tatserie am frühen Morgen des 9. Februar im solothurnischen Egerkingen. Dort soll sich der Beschuldigte zusammen mit zwei weiteren Personen gewaltsam Zugang zu einer Liegenschaft verschafft und einen Lieferwagen entwendet haben. Mit diesem sei das Trio nach Wil SG gefahren und dort in ein Autohaus eingebrochen.
Nachdem der Versuch, dort ein Fahrzeug zu entwenden, gescheitert sei, hätten die drei ihre Fahrt auf der Autobahn in Richtung Zürich fortgesetzt. Hier erregte ein Mercedes ihre Aufmerksamkeit, und sie folgten dem Wagen bis nach Dübendorf, wo sie ihn seiner Lenkerin unter Anwendung von Gewalt entwendet haben sollen.
Anschliessend seien sie mit teilweise massiv überhöhter Geschwindigkeit durch die Stadt Zürich in Richtung Westen geflüchtet. Zwei der mutmasslichen Täter konnten im aargauischen Oberentfelden verhaftet werden. Von der dritten tatverdächtigen Person fehlt gemäss Staatsanwaltschaft bis heute jede Spur.
Dem 21-Jährigen werden neben versuchten und vollendeten Fahrzeugdiebstählen in den Kantonen Aargau und St. Gallen im Jahr 2025 mehrfache Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und weitere Delikte vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt für den 21-jährigen Franzosen eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren und einen Landesverweis von sieben Jahren. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Das Strafverfahren gegen den zur Tatzeit minderjährigen Beschuldigten wurde von der Jugendanwaltschaft des Kantons Zürich bereits abgeschlossen.

