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Ungewöhnlicher Fall im Oberland

Frau beisst einen Polizisten

Eine Frau aus dem Zürcher Oberland hat sich bei einer Festnahme auf sehr ungewöhnliche Art gewehrt

Nicht immer geht eine Festnahme so einfach über die Bühne, wie ein Fall aus dem Oberland zeigt. (Symbolfoto)

Foto: Kantonspolizei St. Gallen

Frau beisst einen Polizisten

Ungewöhnlicher Fall im Oberland

Bei einem Polizeieinsatz im Oberland hat eine Frau zugebissen. Das kostet sie nun mehrere hundert Franken.

Was genau an jenem Junimorgen dieses Jahrs passierte, dass die Polizei in eine Gemeinde im Bezirk Uster ausrücken musste, das geht aus einem jüngst von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl nicht hervor. Klar ist einzig, dass sich die Beteiligten über das, was geschehen sollte, sehr uneinig waren.

«Mit voller Kraft»

So wollte ein durch eine Weste eindeutig in seiner Funktion erkennbarer Polizist auf dem Trottoir im Zentrum der Gemeinde einer Frau Handschellen anlegen. Doch damit war sie überhaupt nicht einverstanden – und biss den Mann in den rechten Oberschenkel.

Die ungewöhnliche Abwehrreaktion passierte nicht im Sinne einer unkontrollierten, absolut spontanen Tat, sondern die Frau hatte «bewusst und gewollt mit voller Kraft» zugebissen, wie es im Strafbefehl formuliert wird. Der Biss durch die Hosen war so stark, dass der Polizist dadurch verletzt wurde.

Polizist erhält Geld

Die heute 59-Jährige wurde für den Biss wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden oder Beamte verurteilt. Weil die zuständige Staatsanwältin den Fall als nicht mehr leicht einstufte, kam die Frau nicht mit einer Geldstrafe davon, sondern fasste eine Freiheitsstrafe von 60 Tagen.

Auch wenn diese Strafe nur bedingt ausgesprochen wurde, also bei gutem Verhalten in der kommenden Zeit nicht abgesessen werden muss, hat die Angelegenheit spürbare Folgen. Und zwar finanzieller Art: Die Frau muss im Zusammenhang mit dem Verfahren entstandene Kosten von über 1000 Franken übernehmen sowie dem Polizisten rund 250 Franken zahlen. Eine weitergehende Forderung des Mannes wurde auf den Zivilweg verwiesen.

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