Ustermer blockierte Polizei-Notrufzentrale
Mann verurteilt
Alle paar Minuten meldete sich ein Ustermer telefonisch bei der Polizei. Nicht wegen eines Notfalls, sondern einfach, um zu pöbeln. Dafür wurde er nun bestraft.
Es war um Mitternacht an einem Frühlingstag dieses Jahrs, als auf der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Zürich immer wieder ein Anruf von derselben Handynummer reinkam. Am anderen Ende der Leitung: ein Mann aus Uster.
Grundlose Anrufe
Er hatte, wie eine Auswertung zeigte, innerhalb von etwas mehr als drei Stunden insgesamt 49 Anrufe auf die Nummer 117 getätigt. Das ist im Schnitt alle vier Minuten ein Telefonat.
Der 45-Jährige befand sich nicht etwa in einer aussergewöhnlichen Notlage, sondern er rief «ohne erkennbaren Grund» an, wie die regionale Staatsanwaltschaft, die sich später mit dem Fall befasste, in einem kürzlich zur Sache erlassenen Strafbefehl feststellt. Dabei habe er einen «ausfälligen Ton gegenüber dem Einsatzdisponenten» angeschlagen.
Busse und bedingte Geldstrafe
Die verbale Nonstop-Pöbelei hatte Folgen: Gegen den Oberländer wurde ein Strafverfahren eingeleitet, das nun mit einer Verurteilung wegen «Missbrauchs einer Fernmeldeanlage» endete. Der Mann erhielt eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 80 Franken. Und auch zahlen muss er: eine Busse von 450 Franken sowie 400 Franken Verfahrenskosten.
Die Staatsanwaltschaft hält im Strafbefehl fest, dass der Ustermer «in mutwilliger Absicht» auf die Nummer 117 angerufen hatte. Es sei ihm bewusst gewesen, dass er mit seinem Verhalten nicht nur die diensthabenden Polizisten belästigte, sondern auch «die Leitung für tatsächliche Notrufe blockierte».