Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Blaulicht

Glattaler verurteilt

Unvorsichtiger Ex-Polizist setzte Haus in Brand

Nicht nur offenes Feuer, sondern auch Asche kann sehr gefährlich sein, wie ein Fall aus dem Glattal zeigt.

Unvorsichtig entsorgte Asche hatte im Glattal für einen Feuerwehreinsatz gesorgt.

Symbolfoto: Gaetan Bally (Keystone)

Unvorsichtiger Ex-Polizist setzte Haus in Brand

Glattaler verurteilt

Die falsche Entsorgung von glimmender Asche hat im Glattal zu einem Hausbrand geführt. Nun wurde der Verantwortliche dafür bestraft.

Der Umgang mit Feuer ist gefährlich. Deshalb verbreiten diverse Organisationen auch immer wieder entsprechende Warnungen, unter anderem die Polizei. Dass dann ausgerechnet ein früherer Angehöriger einer solchen stets sicheres Handeln propagierenden Organisation durch Unvorsichtigkeit selbst einen Brand auslöst, ist doch recht speziell.

Glimmende Asche im Abfallsack

Der Fall, der in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl geschildert wird, ereignete sich im Glattal. Dort war es eines Morgens Ende 2024 zu einem Hausbrand gekommen. Trotz dem schnellen Eingreifen der Feuerwehr entstand dabei am Dach und an der Fassade ein Schaden von 102’000 Franken, und die Liegenschaft war vorübergehend nicht mehr bewohnbar.

Ausgelöst hatte den Brand ein Feuer in einem mit Brennholz gefüllten Gartenunterstand. Die Flammen griffen dann auf das Haus über.

Zum Feuer im Gartenunterstand war es gekommen, weil der Hauseigentümer, ein pensionierter Polizist, einen mit Asche aus einem Ofen und Hausmüll gefüllten Abfallsack in den Unterstand gehängt hatte. Asche, in der es jedoch noch glühende Teile hatte. Was dann passierte, wird im Strafbefehl in einem Satz geschildert: «Das in der Folge durch die sich im Sack befindenden Aschenresten mittels Glimmbrand entfachte Feuer setzte den Gartenunterstand in Brand.»

Busse und bedingte Geldstrafe

Nun wurde der Ex-Polizist wegen «fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst» verurteilt. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 160 Franken. Zahlen muss der heute 81-Jährige eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 800 Franken sowie 800 Franken Verfahrenskosten.

Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass der Mann durch das falsche, weil nicht auf sichere Art erfolgte Entsorgen der Asche nicht nur «eine latente Brandgefahr» geschaffen, sondern auch Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen verletzt hatte. Das Fazit der Strafverfolger zu diesem Fall lautet denn auch: «Der Brand wäre vermeidbar gewesen, hätte der Beschuldigte seine Sorgfaltspflichten wahrgenommen.»

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns