Unvorsichtiger Ex-Polizist setzte Haus in Brand
Glattaler verurteilt
Die falsche Entsorgung von glimmender Asche hat im Glattal zu einem Hausbrand geführt. Nun wurde der Verantwortliche dafür bestraft.
Der Umgang mit Feuer ist gefährlich. Deshalb verbreiten diverse Organisationen auch immer wieder entsprechende Warnungen, unter anderem die Polizei. Dass dann ausgerechnet ein früherer Angehöriger einer solchen stets sicheres Handeln propagierenden Organisation durch Unvorsichtigkeit selbst einen Brand auslöst, ist doch recht speziell.
Glimmende Asche im Abfallsack
Der Fall, der in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl geschildert wird, ereignete sich im Glattal. Dort war es eines Morgens Ende 2024 zu einem Hausbrand gekommen. Trotz dem schnellen Eingreifen der Feuerwehr entstand dabei am Dach und an der Fassade ein Schaden von 102’000 Franken, und die Liegenschaft war vorübergehend nicht mehr bewohnbar.
Ausgelöst hatte den Brand ein Feuer in einem mit Brennholz gefüllten Gartenunterstand. Die Flammen griffen dann auf das Haus über.
Zum Feuer im Gartenunterstand war es gekommen, weil der Hauseigentümer, ein pensionierter Polizist, einen mit Asche aus einem Ofen und Hausmüll gefüllten Abfallsack in den Unterstand gehängt hatte. Asche, in der es jedoch noch glühende Teile hatte. Was dann passierte, wird im Strafbefehl in einem Satz geschildert: «Das in der Folge durch die sich im Sack befindenden Aschenresten mittels Glimmbrand entfachte Feuer setzte den Gartenunterstand in Brand.»
Busse und bedingte Geldstrafe
Nun wurde der Ex-Polizist wegen «fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst» verurteilt. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 160 Franken. Zahlen muss der heute 81-Jährige eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 800 Franken sowie 800 Franken Verfahrenskosten.
Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass der Mann durch das falsche, weil nicht auf sichere Art erfolgte Entsorgen der Asche nicht nur «eine latente Brandgefahr» geschaffen, sondern auch Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen verletzt hatte. Das Fazit der Strafverfolger zu diesem Fall lautet denn auch: «Der Brand wäre vermeidbar gewesen, hätte der Beschuldigte seine Sorgfaltspflichten wahrgenommen.»