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13 Jahre Gefängnis für Vergewaltigung nach Chilbi Wetzikon

Die Vergewaltigung einer jungen Frau in Wetzikon bringt einen Rumänen für viele Jahre hinter Gitter.

Die Chilbi Wetzikon zieht immer viele Besucher an – im Jahr 2022 auch einen Rumänen, der spätnachts dann eine junge Frau auf ihrem Heimweg vom Grossanlass vergewaltigte. (Archivfoto)

Foto: Mirjam Müller

13 Jahre Gefängnis für Vergewaltigung nach Chilbi Wetzikon

Bezirksgericht Hinwil

Grausam und egoistisch: Das Gericht sieht in der Vergewaltigung nach der Chilbi Wetzikon einen schweren Fall. Deshalb wurde der Täter zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Innerhalb von sechs Monaten hatte ein Rumäne, der vorübergehend in der Schweiz lebte, zwei Frauen vergewaltigt: im August 2022 eine 23-Jährige, die sich gegen 2 Uhr auf dem Heimweg von der Chilbi Wetzikon befand, und im Februar 2023 eine 63-Jährige, die um die Mittagszeit in Wädenswil im Wald am Spazieren war. Stunden nach der Tat am Zürichsee konnte er bereits gefasst werden; seither sitzt er im Gefängnis.

Zusätzlich eine lange Landesverweisung

Und hinter Gittern wird er nun auch noch länger bleiben. Das Bezirksgericht Hinwil hat den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Daran wird sich eine Landesverweisung von 15 Jahren anschliessen.

Durch das weitgehende Geständnis des Angeklagten präsentierte sich der Fall als klar. Die zentrale Frage für das Gericht war jedoch: Handelte es sich bei den Vorwürfen an den heute 29-Jährigen um sogenannte qualifizierte Tatbestände – das heisst um strafverschärfende Elemente erweiterte und damit schwerwiegendere Taten – oder nicht?

So prüfte das Gericht, ob eine besondere Grausamkeit vorlag – und kam klar zur Antwort «ja», wie die vorsitzende Richterin am Dienstag an der mündlichen Urteilseröffnung sagte. Sowohl in Wetzikon wie auch in Wädenswil habe der Täter nicht nur körperliche Gewalt etwa in Form von Faustschlägen ins Gesicht der Frauen angewendet, sondern auch mehrfach Todesdrohungen ausgestossen. Entsprechend erfolgte eine Verurteilung wegen mehrfacher qualifizierter Vergewaltigung, versuchter schwerer Körperverletzung sowie sexueller Nötigung.

Wetziker Opfer hatte Todesangst

Die Vergewaltigung in Wetzikon wurde als die gravierendere der beiden eingestuft. Der Rumäne sei beim nächtlichen Angriff auf sein Zufallsopfer «überfallartig und gewaltsam vorgegangen». Die Frau habe Todesangst erleiden müssen, damit er seine «rein egoistische Triebbefriedigung» habe ausleben können.

Der Beschuldigte hatte am Prozess vor eineinhalb Wochen erklärt, zu den Taten sei es nur gekommen, weil er zuvor Drogen und sehr viel Alkohol konsumiert habe. Das sei aber nur «eine Schuldzuschiebung», sagte die Richterin, die bei dem Mann «kaum Einsicht sieht».

Keine Verwahrung

Das Urteil liegt nah beim Antrag der Anklage. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren, eine Landesverweisung von 15 Jahren und eine Verwahrung gefordert – eine in dieser Art eigentlich unmögliche Kombination. Die Verteidigerin stellte einen Schuldspruch nicht infrage, erbat jedoch eine Strafe von maximal vier Jahren sowie eine Landesverweisung von fünf Jahren. Das, weil es sich ihrer Meinung nach nicht um qualifizierte Tatbestände handelte.

Eine Verwahrung kam für das Gericht nicht infrage. Dies, vereinfacht gesagt, weil der Rumäne keine schwere Persönlichkeitsstörung hat und zu wenig schwer rückfallgefährdet ist und damit keine Bedingung für eine Verwahrung erfüllt ist. Der leichten psychischen Instabilität, die der Mann laut einem Gutachten aufweist, soll nun mit einer Therapie begegnet werden.

Bis zu 35'000 Franken Genugtuung

Neben der Strafe kommen auf den Rumänen noch finanzielle Belastungen zu. So hat er sich – sehr ungewöhnlich in Vergewaltigungsfällen – bereit erklärt, Zahlungen an die Opfer zu leisten. Einerseits eine Prozessentschädigung sowie Schadenersatz in noch nicht genau feststehender Höhe, andererseits Genugtuungen von 35'000 Franken (Wetziker Fall) und 25'000 Franken (Wädenswiler Fall). Zudem hat er die Verfahrenskosten von über 130'000 Franken zu übernehmen. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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