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Mann täuscht Tod vor, um Strafverfahren in Uster zu entgehen

Da flieht man nach Italien, lässt sich für tot erklären und es nützt trotzdem nichts....

Seine Todesurkunde hat diesem Verkehrssünder nichts gebracht. Die Stadtpolizei Uster kam ihm doch noch auf die Schliche. (Symbol)

Foto: Seraina Boner

Mann täuscht Tod vor, um Strafverfahren in Uster zu entgehen

«Kreativer» geht es kaum

Nach einer Verkehrskontrolle wurde ein 32-jähriger Doppelbürger von der Stadtpolizei Uster vorgeladen. Der E-Scooter-Fahrer war allerdings bereits nach Italien geflohen und griff zu ungewöhnlichen Mitteln, um dem Strafverfahren zu entgehen.

Angehörige der Stadtpolizei Uster und der Stadtpolizei Illnau-Effretikon kontrollierten Anfang Juni 2023 einen Mann, nachdem dieser in halsbrecherischer Art und Weise mit einem Elektroscooter auf dem Trottoir unterwegs gewesen war. Dies teilte die Stadtpolizei Uster kürzlich mit.

Die Polizisten stellten damals fest, dass sich der Mann in fahrunfähigem Zustand befand und seinen Elektroscooter frisiert hatte. Während der Polizeikontrolle verhielt sich der Mann zunehmend unkooperativ und renitent, sodass letztlich eine zweite Polizeipatrouille beigezogen werden musste, um die Kontrolle zu Ende zu bringen.

Man sieht einen Teil eines knienden Menschen. Dieser hält gerade das hintere Rad eines E-Scooters auf ein Gerät mit Rollen, mit dem er die Geschwindigkeit messen kann.
Um die Geschwindigkeit eines E-Trottinetts zu messen, nutzt die Polizei eine Geschwindigkeitsprüfrolle. (Symbol)

Die Polizei eröffnete gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten und Nichtbefolgen der polizeilichen Anweisungen. Gegen Letzteres erhob der Mann Anfang 2024 Einsprache beim Statthalteramt Uster.

Die angesetzten Befragungstermine des Beschuldigten mussten danach insgesamt dreimal verschoben werden. Der Verteidiger erklärte jeweils, sein Mandant sei gerade krank oder habe Schmerzen, sodass er der Vorladung nicht folgen könne.

Mehr als suspekt

Im Juli 2024 teilte der Anwalt den Behörden schliesslich mit, dass sein Mandant während der Sommerferien nach Italien gereist und dort Mitte Juni bei einem tragischen Unfall ums Leben gekommen sei. Zum Beweis wurde ein «certificato di morte», also eine Sterbeurkunde, des italienischen Innenministeriums vorgelegt.

Dem zuständigen Polizisten der Stadtpolizei Uster schien die Geschichte suspekt, weshalb via Interpol ein Ermittlungsgesuch nach Italien gestellt wurde, um die Sache zu prüfen. Mitte Oktober 2024 folgte der Interpol-Bericht aus Italien.

Gemäss der italienischen Polizei lebt der 32-jährige schweizerisch-italienische Doppelbürger seit Sommer 2024 in einer italienischen Gemeinde. Im August 2024, also zwei Monate nachdem er angeblich «gestorben» war, hatte er beim italienischen Strassenverkehrsamt einen neuen Führerausweis beantragt.

Die Stadtpolizei Uster orientierte das Statthalteramt Uster, woraufhin der Mann bei der Oberstaatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht wurde. (lda)

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