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Anweisungen der Feuerwehr missachtet: Das wurde teuer

Dass ihm die Feuerwehr wegen eines Einsatzes sagte, wo er in Pfäffikon durchfahren darf und wo nicht, nervte einen Automobilisten dermassen, dass er alle Anweisungen missachtete.

Riegelt die Feuerwehr eine Strasse ab, ist diese Absperrungsanweisung zu befolgen – sonst kann es schwer ins Geld gehen, wie ein Oberländer Fall zeigt.

Foto: Andreas Stutz

Anweisungen der Feuerwehr missachtet: Das wurde teuer

Fehlverhalten nach Unfall in Pfäffikon

Ein Autofahrer hat während eines Feuerwehreinsatzes in Pfäffikon mehrfach Anordnungen ignoriert. Die Konsequenzen für ihn fielen massiv aus.

Sperrt die Feuerwehr Strassen, was bei Einsätzen fast immer notwendig ist, löst das bei Verkehrsteilnehmern zuweilen verständnislose Reaktionen aus: Es wird reklamiert oder gar versucht, die Absperrung zu umgehen. Konsequenzen hat dieses Fehlverhalten praktisch nie – ein Strafverfahren, wie es die regionale Staatsanwaltschaft kürzlich per Strafbefehl abschloss, ist deshalb die grosse Ausnahme.

Einbahnsignalisation ignoriert

Ausgelöst hatte das Verfahren ein im Oberland wohnhafter Mann mit serbischen Wurzeln. Er war an einem Aprilabend 2024 in seinem Auto Richtung Pfäffikon unterwegs gewesen.

Kurz vor der Einmündung in eine andere Strasse wendete er seinen Wagen – das, obwohl laut Strafbefehl «an dieser Stelle aufgrund eines Verkehrsunfalls durch die Feuerwehr eine Einbahnstrasse signalisiert war». Ein Feuerwehrmann ging deshalb zum Auto und wies den Lenker darauf hin, dass er hier nicht wenden dürfe.

Da sich der Automobilist von seinem Vorhaben aber nicht abhalten liess, stellte sich der Feuerwehrmann frontal vor das Fahrzeug und gab dem Mann mit einem Handzeichen zu verstehen, dass er anhalten soll. Er erklärte dem Lenker erneut, dass hier wegen des Einsatzes Einbahnverkehr herrsche und er nicht zurückfahren dürfe.

Beinahe Feuerwehrmann über den Haufen gefahren

Was dann passierte, schildert der Strafbefehl wie folgt: Der Autofahrer «liess die Kupplung schleifen und fuhr rechts am Feuerwehrmann vorbei». Damit er mit seinem Wagen am Uniformierten vorbeikam, wich er in eine an die Strasse angrenzende Wiese aus.

Er beschleunigte, fuhr in die verbotene Richtung davon, wurde nach etwa 300 Metern jedoch von einem anderen Feuerwehrmann gestoppt, der mitten auf der Strasse stand und ihm durch ein Zeichen mit einer Stablampe bedeutete, anzuhalten. Der Automobilist bremste sein Fahrzeug so knapp vor dem Feuerwehrmann ab, «dass dieser einen Schritt zurücktreten musste, um eine Kollision zu verhindern».

Keiner Anweisung Folge geleistet

Mittlerweile war auch der erste Feuerwehrmann, der den Wagen zu stoppen versuchte, vor Ort. Er machte den Autofahrer darauf aufmerksam, dass er die Anweisungen der Feuerwehr ignoriert habe, und bat ihn, den Motor abzustellen und die Schlüssel auszuhändigen. Zudem informierte er ihn, dass nun die Polizei hinzugezogen werde.

Auch diese Aufforderung blieb erfolglos. Der Mann fuhr einfach weiter, wobei einer der Feuerwehrmänner sich gemäss Strafbefehl mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit bringen musste.

Kosten von fast 5000 Franken

Der Flüchtende wurde schnell eruiert, und es kam zum Strafverfahren, das jetzt mit einer Verurteilung des heute 37-Jährigen wegen Störung des öffentlichen Verkehrs und mehrfacher einfacher Verletzung der Verkehrsregeln endete. Der Autofahrer fasste eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken. Einer dieser Tagessätze ist durch die drei Stunden, die der Mann nach der Tat in Haft verbrachte, abgegolten.

Zur Geldstrafe von 3570 Franken kommen noch eine Busse von 400 Franken sowie 1000 Franken Verfahrenskosten hinzu. Insgesamt ergibt das eine Rechnung von 4970 Franken.

Gefahrensituationen geschaffen

Der Mann habe mit seinem Benehmen «zumindest in Kauf genommen, eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit» des einen Feuerwehrmanns hervorzurufen, heisst es im Strafbefehl. Den öffentlichen Verkehr – im vorliegenden juristischen Zusammenhang nicht zu verwechseln mit dem öffentlichen Verkehr, wie ihn etwa die Bahn darstellt – auf der Strasse habe der Autofahrer vorsätzlich gestört und damit auch eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer geschaffen.

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