Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Blaulicht

Reparatur von Rostloch endete mit Brandruine in Wetzikon

Unvorsichtiges Arbeiten führte in Wetzikon zu einem Brand mit einem Schaden in Millionenhöhe. Nun wurde der dafür Verantwortliche bestraft.

Bei Schleif- und Schweissarbeiten an einem Auto auf dem Fahrzeuglift (die Säulen des Lifts sind im linken Teil des Bildes noch sichtbar) war der Brand ausgebrochen.

Foto: Ernst Hilfiker

Reparatur von Rostloch endete mit Brandruine in Wetzikon

Garagist verurteilt

Weil er zu wenig vorsichtig arbeitete, hat der Betreiber einer Autowerkstatt in Wetzikon einen grossen Brand ausgelöst. Dafür wurde er nun bestraft.

Den Brand, zu dem es am 3. Juli 2023 in Wetzikon kam, nahm man weitherum wahr: Eine dichte, pechschwarze Rauchsäule stieg in den Himmel. Das Feuer war nach 17.30 Uhr in einer eingemieteten Autowerkstatt im vorderen Teil einer Art Industriehalle an der Motorenstrasse ausgebrochen.

Noch am selben Abend gab die Kantonspolizei bekannt, dass der Brand «mutmasslich bei Schweissarbeiten» entstanden sein dürfte. Eine Vermutung, die sich nun bestätigt hat, wie einem kürzlich zum Abschluss der Untersuchung dieses Falls erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist.

Funkenflug durchs Rostloch

Gemäss den Schilderungen im Strafbefehl war der Inhaber der Werkstatt mit der Reparatur eines Rostlochs im Unterboden eines Kleinwagens eines Kunden beschäftigt. Um die dafür nötigen Schleif- und Schweissarbeiten vornehmen zu können, hatte er das Auto mit dem Fahrzeuglift angehoben.

Nachdem der Mann die Roststelle gesäubert hatte, begann er mit dem Anschweissen eines Blechs. «Bei diesen Schleif- oder Schweissarbeiten kam es zur Funkenbildung und zu sehr hohen Temperaturen.» Und dann passierte das Fatale: Die Funken «konnten durch das Rostloch ins Fahrzeuginnere gelangen und dort brennbares Material in Brand setzen».

Feuerwehrfahrzeug vor lichterloh brennendem Gebäude mit schwarzer Rauchsäule
Weil das Feuer für viel und markant schwarzen Rauch sorgte, war es von weitherum sichtbar.  

Das Feuer im Auto entwickelte sich zu einem Brand, der vom Garagisten nicht mehr kontrollierbar war. Die Folgen: eine Liegenschaft im Vollbrand, der nicht nur das Gebäude weitgehend zerstörte, sondern auch noch mehrere daneben parkierte Fahrzeuge. Unter diesen Fahrzeugen befand sich ein Foodtruck, den seine thailändische Besitzerin erst drei Wochen zuvor in Betrieb genommen hatte.

Ruine steht immer noch

Insgesamt entstand laut Strafbefehl ein Sachschaden von fast 1,1 Millionen Franken. Am Gebäude selbst wurde seit dem Feuer praktisch nichts verändert: Die Ruine sieht auch heute, eineinhalb Jahre nach dem Ereignis, noch so aus, als hätte es erst gerade gestern gebrannt.

Ungenügende Vorsichtsmassnahmen

Die für den Fall zuständige Staatsanwältin anerkennt, dass der Garagist «zwar gewisse Vorsichtsmassnahmen beim Schleifen und Schweissen vorgenommen» hatte. Doch diese seien eben «nicht genügend wirksam» gewesen, um bei einer Funkenbildung einem Brand vorzubeugen oder ein entfachtes Feuer umgehend löschen zu können.

So sei etwa die Arbeitsumgebung «nur ungenügend gegen Funken und Wärmeausdehnung geschützt» worden. Und wäre der Innenraum des Autos um das bearbeitende Rostloch herum «zureichend von brennbarem Material (Fahrzeugteppich, Holzbalken etc.) befreit worden», hätte sich der Brand vermeiden lassen.

Busse und bedingte Geldstrafe

Für den letztlich nach Ansicht der Staatsanwältin vorhersehbaren Brand wurde der Mann deshalb wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst verurteilt. Der heute 48-Jährige erhielt eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50 Franken.

Zu zahlen hat er eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 800 Franken sowie Verfahrenskosten in derselben Höhe. Die rund 1300 Franken Lagerkosten für das zur Untersuchung konfiszierte Auto, in welchem das Feuer ausbrach, gehen auf die Staatskasse.

In diesem Fall gibt es gemäss Strafbefehl acht Geschädigte. Drei davon haben Forderungen gestellt, die aber auf den Zivilweg verwiesen wurden.

Auch Hanfpflanzer verurteilt

Nach dem Brand der Wetziker Garage waren im selben Gebäude mehrere hundert Hanfpflanzen entdeckt worden – ein Zufallsfund. Die Polizei beschlagnahmte die illegal angebauten Pflanzen. Der Mieter dieses Gebäudeteils, der nichts mit dem Garagisten zu tun hat, wurde mittlerweile ebenfalls verurteilt. Die Staatsanwaltschaft sprach ihn per Strafbefehl wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig. Der Mann muss eine Geldstrafe bezahlen. (ehi)

 

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns