Feuerwehreinsatz, weil Lungenkranke nicht auf Zigarette verzichten wollte
Oberländerin bestraft
Eine Oberländerin hat wider besseres Wissen während einer Sauerstofftherapie eine Zigarette angezündet und so einen fatalen Brand ausgelöst. Dafür wurde sie nun bestraft.
Ebenso wie jedes Lebewesen benötigt auch Feuer zwingend Sauerstoff. Nur beschleunigt eine hohe Sauerstoffkonzentration ein Feuer sehr stark und kann sogar eine Explosion auslösen.
Das wird allen, die regelmässig mit Sauerstoff zu tun haben – beispielsweise Angehörigen von Gesundheitsberufen – immer wieder eingebläut. Ernst genommen werden diese Warnungen offenbar nicht immer, wie ein aussergewöhnlicher Fall aus dem Bezirk Hinwil zeigt, der sich anhand eines kürzlich von der Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehls nachvollziehen lässt.
Bei laufendem Sauerstoff Zigarette angezündet
Eine damals 61-Jährige hatte eines Nachmittags im Herbst 2022 in ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus das Verlangen nach einer Zigarette. Wegen Lungenproblemen ist die Frau auf die Inhalation von Sauerstoff angewiesen, der ihr aus einem Druckbehälter über eine Nasenmaske zugeführt wird.
Gemäss Strafbefehl zündete sie dann bei laufender Sauerstoffzufuhr über die Maske eine Zigarette an. Daraufhin kam es zu einer Verpuffung; das ist ein schneller, explosionsähnlicher Brandausbruch.
Hoher Schaden
Das Feuer breitete sich aus und konnte auch von der mit einem Grossaufgebot ausgerückten Feuerwehr «erst nach längerer Zeit gelöscht werden». Dies, «da die Flammen durch mehrere in der Wohnung gelagerte Sauerstofftanks massiv begünstigt wurden», wie es im Strafbefehl heisst.
Die Frau musste mit schweren Verletzungen ins Spital gebracht werden, am Haus entstand ein Schaden von über 320'000 Franken. Dass nicht noch weitere Bewohner verletzt wurden, ist wahrscheinlich nur der Reaktion von Bauarbeitern zu verdanken, die laut Polizeiangaben neben der Liegenschaft beschäftigt waren und die anderen Bewohner evakuierten, nachdem sie das Feuer bemerkt hatten.
Brandgefahr war «naheliegend und bekannt»
Indem die Frau während laufender Sauerstoffzufuhr eine Zigarette anzündete, «handelte sie grob pflichtwidrig», hält die Staatsanwaltschaft fest. Denn die Gefahr, dass ein Feuer entstehen kann, sei «naheliegend und bekannt» gewesen – zumal die Oberländerin einerseits medizinisches Wissen besitzt, andererseits jede Woche bei der Lieferung neuer Sauerstofftanks auf die Sicherheitsvorschriften aufmerksam gemacht worden sei.
Durch ihr Handeln habe die Frau «bewusst eine konkrete Gefahr für die übrigen Mieter der betroffenen Liegenschaft» geschaffen. Hätte sie sich einfach an die Sicherheitsvorschriften gehalten, wäre es gemäss Staatsanwaltschaft kaum zum Brand gekommen.
Busse und bedingte Strafe
Die Frau wurde deshalb wegen einer fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst verurteilt. Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 40 Franken.
Bezahlen muss sie hingegen eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 400 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken. Die Zivilklage einer durch den Brand ebenfalls geschädigten Person wird auf den Zivilweg verwiesen; drei weitere betroffene Parteien verzichten auf eine Klage.
