44 Monate Haft für «hirnrissiges Fahrmanöver»
Autofahrer verurteilt
Unter Drogeneinfluss und mit einem entwendeten Auto raste er unter anderem mit über 100 km/h durch eine 30er-Zone. Für diese Fahrt, die mit einem Unfall in Wetzikon endete, muss ein Mann nun ins Gefängnis.
Der Lenker eines Mini Cooper, der an einem Nachmittag im Mai 2023 von Ottikon (Gossau) nach Wetzikon unterwegs war, war einer zivilen Patrouille der Kantonspolizei wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen. Die Polizisten setzten sich deshalb mit ihrem Fahrzeug hinter den Kleinwagen. Was sie kurz darauf sahen, dürften sie kaum geglaubt haben – da sie es filmten, ist es aber bestens belegt.
Fast doppelt zu schnell im 80er-Bereich
Der Mini überquerte eine Sicherheitslinie und überholte zwei Autos. Dann mündete der Wagen in eine 30er-Zone ein, wobei der Fahrer auf 103 km/h beschleunigte.
Zurück auf einer Ausserortsstrecke erfolgte ein weiterer massiver Temposchub. Nun war der Mini im 80er-Bereich mit 150 km/h unterwegs.
Eingangs einer leichten Kurve in Wetzikon touchierte der Wagen dann den Fahrbahnrand, kam ins Schleudern, rollte 100 Meter über eine angrenzende Wiese und prallte schliesslich in einen Baum. Dabei wurde der Fahrer verletzt.
Vor der Fahrt Kokain konsumiert
Abklärungen der Polizei, die den Lenker während seiner Raserfahrt zum Anhalten zu bewegen versuchte, zeigten schnell, dass dieser noch anderes als Tempovorschriften missachtet hatte. So hatte er das Auto – ein Geschäftsfahrzeug seiner damaligen Freundin – ohne Einverständnis benutzt, und einen Führerausweis besass er auch schon seit Jahren nicht mehr. Zudem hatte er vor Fahrtantritt Kokain konsumiert und war deshalb fahrunfähig.
Ich war nicht mehr ich selbst.
Der Angeklagte zu seinem Zustand während der Fahrt
Vorwürfe, die alle der Anklageschrift zum Fall zu entnehmen sind – und die der Automobilist an einer kürzlich am Bezirksgericht Hinwil durchgeführten Verhandlung ohne Wenn und Aber gestand. «Ich war an diesem Tag vom Kokain benebelt; ich war nicht mehr ich selbst», erklärte der 31-Jährige sein Verhalten.
Er wisse, dass er an jenem Nachmittag, an dem er zum ersten und letzten Mal in seinem Leben Koks genommen habe, «en Schissdräck gmacht han». Und als er dann während der Fahrt hinter sich die Polizei wahrgenommen habe, «bin ich aus Angst weggefahren».
Vier Jahre Gefängnis gefordert
Der Beschuldigte ist fünffach vorbestraft, davon viermal einschlägig. Dass er noch während der Probezeit seiner letzten bedingten Strafe im Oberland herumraste, zeugt laut dem Staatsanwalt von «einer Unbelehrbarkeit». Und diese müsse bei der Bestrafung klar zum Ausdruck kommen.
Das heisst, die Zeit der bedingten Strafen war für den Staatsanwalt definitiv vorbei. Wegen mehrfacher qualifizierter grober Verkehrsregelverletzung sowie weiterer Delikte forderte er deshalb unter Einbezug des Widerrufs einer früheren bedingten Strafe vier Jahre Gefängnis. Und der Kokainkonsum solle mit einer Busse von 200 Franken geahndet werden.
Gemeingefährlich.
Der Staatsanwalt zur Raserfahrt
Der Staatsanwalt bezeichnete das, was der Mann am Steuer des Mini tat, als «ein hirnrissiges Fahrmanöver». Vor allem die Durchquerung der 30er-Zone fast mit Autobahntempo sei «gemeingefährlich» gewesen; es habe «die immense Gefahr» eines Unfalls bestanden.
Vermindert schuldfähig?
Der Verteidiger akzeptierte die Vorwürfe der Anklage weitgehend, wollte aber eine deutlich tiefere Strafe. Eine teilbedingte Freiheitsstrafe von maximal 18 Monaten, von denen sechs abzusitzen seien, sowie eine Busse von 600 Franken hielt er für angemessen.
Seine Begründung: Dem Automobilisten müsse wegen seines Kokainkonsums für die Fahrt «eine deutlich verminderte Schuldfähigkeit» attestiert werden. Der Polizei sei er einfach so schnell davongefahren, weil er einer Stresssituation habe entkommen wollen.
Zukunftspläne über den Haufen geworfen
Der Wunsch nach einer tiefen Strafe scheint auch vom Gericht als illusorisch eingestuft worden zu sein: 44 Monate Gefängnis lautete das noch unbegründete Urteil. Dazu kommen eine Busse von 200 Franken sowie Verfahrenskosten von über 12’000 Franken.
Mit der Kostenauflage und dem Gefängnisaufenthalt wird die Zukunftsplanung des Mannes über den Haufen geworfen. Der 31-Jährige, der einen guten Lohn, aber eben auch 100'000 Franken Schulden hat, wollte in den nächsten zwei Jahren seine Rückstände retour zahlen und dann eine Firma gründen. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.