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Blaulicht

Er alarmierte die Feuerwehr, weil er Aufmerksamkeit wollte

Ein Mann, der die Feuerwehr Wetzikon-Seegräben bewusst wegen eines inexistenten Brandes alarmiert hatte, ist bestraft worden.

Ein Mann, der die Feuerwehr Wetzikon-Seegräben bewusst wegen eines inexistenten Brandes alarmiert hatte, ist bestraft worden.

Foto: Ernst Hilfiker

Er alarmierte die Feuerwehr, weil er Aufmerksamkeit wollte

Mann bestraft

Wer einfach aus einer Laune heraus notfallmässig eine Blaulichtorganisation aufbietet, kann zur Kasse gebeten werden. So, wie ein Mann in Wetzikon.

Fast täglich rückt im Oberland eine Feuerwehr aus aufgrund eines Alarms, der nicht von einem Menschen, sondern von einer Brandmeldeanlage (BMA) ausgelöst wurde. Und fast immer handelt es sich um Fehlalarme.

Brand in Hotel gemeldet

So auch Anfang Juli, als die Feuerwehr Wetzikon-Seegräben nach 5 Uhr für einen BMA-Alarm aus dem Bett geschellt wurde. Der Alarm kam von einem Hotel – aber nicht von einer dort installierten automatischen Brandmeldeanlage, sondern er war durch einen ebenfalls vorhandenen Handtaster manuell ausgelöst worden. Dies geht aus einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl hervor.

Als die Feuerwehr vor Ort ankam, stellte sie fest, dass es sich um einen falschen Alarm handelte. Ausgelöst worden war der Notruf durch einen Rumänen. Ob er als Gast im Hotel weilte, geht aus dem Strafbefehl nicht klar hervor.

Ein bewusster Fehlalarm

Nebst der Feuerwehr rückte dann auch noch die Polizei an. Und die nahm den arbeitslosen Mann für ein paar Stunden in Gewahrsam.

Bei den folgenden Abklärungen zeigte sich, dass der Rumäne den Alarm bewusst ausgelöst hatte und «im Wissen darum, dass es keinen Brand gab». Sein Motiv laut Strafbefehl: Er tat dies, «um auf sich aufmerksam zu machen», nachdem er zuvor mit einer Begleiterin und einem Begleiter wegen einer von ihm beschädigten Autoscheibe in Streit geraten war.

Busse und bedingte Geldstrafe

Der heute 32-jährige Rumäne wurde wegen falschen Alarms verurteilt. Er erhielt eine tiefe Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken – nur zu bezahlen, wenn er innerhalb der Probezeit wieder straffällig wird.

Dennoch kostet ihn der BMA-Missbrauch etwas. So muss er eine Busse von 300 Franken begleichen und Verfahrenskosten von 800 Franken.

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