Der Polizei den Weg abgeschnitten
Junger Autofahrer bestraft
Ein 18-Jähriger ist mit dem Auto in Uster, ohne abzubremsen, in einen Kreisel eingefahren. Dass er dabei einem Polizeifahrzeug den Weg abschnitt, kostet ihn nun mehrere hundert Franken.
War es seine Unerfahrenheit am Steuer eines Autos oder einfach jugendliche Unüberlegtheit? Wir wissen es nicht, was der Auslöser war, dass ein 18-Jähriger kürzlich wegen eines gefährlichen Manövers von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt wurde.
Ohne abzubremsen, in Kreisel eingefahren
Der Junglenker war Anfang Jahr mit einem Kleinwagen kurz vor Mittag auf der Oberlandautobahn unterwegs gewesen. Er verliess die Autobahn dann bei der Ausfahrt Uster Nord, die im grossen Kreisel bei der Pfäffikerstrasse endet.
Wie üblich sind solche Kreuzungen als Stellen markiert, bei denen besondere Aufmerksamkeit nötig ist. So hat es am Boden grosse, weisse Zacken, die «warten» bedeuten, und oft noch weitere Signale.
Hinweise, die der junge Mann ignorierte. Denn er bog laut Strafbefehl, «ohne nach links in den Kreiselverkehr zu schauen und ohne abzubremsen, mit zirka 30 km/h in den Kreiselverkehr ein».
Durch «die unerwartete Einfahrt» des Wagens musste ein vortrittsberechtigtes Auto, das sich fast auf gleicher Höhe befand, «abrupt bremsen, um eine Kollision zu verhindern». Das Pech des 18-Jährigen: Beim Auto, dem er den Weg abgeschnitten hatte, handelte es sich um ein ziviles Fahrzeug der Polizei.
400 Franken Busse
So kam ein Strafverfahren ins Laufen, das nun mit einer Verurteilung des jungen Automobilisten wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln abgeschlossen wurde. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet das Verhalten des Lenkers als «rücksichtslos».
Zwar muss der Mann die bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Franken nicht zahlen, sofern er sich in nächster Zeit an die Gesetze hält. Eine zusätzlich verhängte Busse von 400 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken sind jedoch zu begleichen.
