Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Blaulicht

Der Polizei den Weg abgeschnitten

Pech – und später eine Strafe – für einen Junglenker: er verwehrte ausgerechnet einem Polizeifahrzeug den Vortritt.

An dieser Stelle bei der Autobahnausfahrt Uster Nord fuhr der Junglenker, ohne anzuhalten, in den Kreisel ein.

Foto: Ernst Hilfiker

Der Polizei den Weg abgeschnitten

Junger Autofahrer bestraft

Ein 18-Jähriger ist mit dem Auto in Uster, ohne abzubremsen, in einen Kreisel eingefahren. Dass er dabei einem Polizeifahrzeug den Weg abschnitt, kostet ihn nun mehrere hundert Franken.

War es seine Unerfahrenheit am Steuer eines Autos oder einfach jugendliche Unüberlegtheit? Wir wissen es nicht, was der Auslöser war, dass ein 18-Jähriger kürzlich wegen eines gefährlichen Manövers von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt wurde.

Ohne abzubremsen, in Kreisel eingefahren

Der Junglenker war Anfang Jahr mit einem Kleinwagen kurz vor Mittag auf der Oberlandautobahn unterwegs gewesen. Er verliess die Autobahn dann bei der Ausfahrt Uster Nord, die im grossen Kreisel bei der Pfäffikerstrasse endet.

Wie üblich sind solche Kreuzungen als Stellen markiert, bei denen besondere Aufmerksamkeit nötig ist. So hat es am Boden grosse, weisse Zacken, die «warten» bedeuten, und oft noch weitere Signale.

Hinweise, die der junge Mann ignorierte. Denn er bog laut Strafbefehl, «ohne nach links in den Kreiselverkehr zu schauen und ohne abzubremsen, mit zirka 30 km/h in den Kreiselverkehr ein».

Durch «die unerwartete Einfahrt» des Wagens musste ein vortrittsberechtigtes Auto, das sich fast auf gleicher Höhe befand, «abrupt bremsen, um eine Kollision zu verhindern». Das Pech des 18-Jährigen: Beim Auto, dem er den Weg abgeschnitten hatte, handelte es sich um ein ziviles Fahrzeug der Polizei.

400 Franken Busse

So kam ein Strafverfahren ins Laufen, das nun mit einer Verurteilung des jungen Automobilisten wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln abgeschlossen wurde. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet das Verhalten des Lenkers als «rücksichtslos».

Zwar muss der Mann die bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Franken nicht zahlen, sofern er sich in nächster Zeit an die Gesetze hält. Eine zusätzlich verhängte Busse von 400 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken sind jedoch zu begleichen.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns