Keine Abschussbewilligung für den Wolf beim Tösstal
Das Tier riss drei Alpakas
Der Wolf, der in Dussnang im Kanton Thurgau drei Alpakas gerissen hat, darf nicht geschossen werden. Die rechtlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben.
Der Kanton Thurgau hat nach den Wolfsrissen in Dussnang keine Abschussbewilligung erteilt. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Abschuss des Wolfs seien aufgrund ungenügender Herdenschutzmassnahmen im konkreten Vorfall nicht gegeben, erklärte Roman Kistler, Leiter der Thurgauer Jagd- und Fischereiverwaltung, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Kistler bestätigte eine Meldung von toponline.ch, wonach das kantonale Departement für Justiz und Sicherheit zum Schluss gekommen ist, den Wolf nicht zum Abschuss freizugeben.

