Nur schon der Griff zum Messer genügte für eine Verurteilung
Vorfall in Bubikon
Über die Gründe ist auch nach der Verurteilung nichts bekannt. Aber Fakt bleibt: Der Mann hatte bei einer Kontrolle plötzlich ein Messer in der Hand. Das brachte ihm ein Strafverfahren ein.
In Sachen indirekter oder direkter Drohung oder gar Gewaltanwendung gegenüber Personen mit öffentlichen Aufgaben wurde in den letzten paar Jahre die Schraube deutlich angezogen. Das zeigt auch ein spezieller Fall aus Bubikon, wo eigentlich gar nichts passiert ist – und die Sache für den Hauptdarsteller trotzdem mit einer kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft per Strafbefehl erlassenen Verurteilung endete.
Ohne Billett im Zug
Ein Portugiese war frühmorgens an einem Tag im vergangenen Herbst mit der S-Bahn im Oberland unterwegs. Nachdem er bei einer Kontrolle im Zug kein Billett vorweisen konnte, stiegen zwei Zugbegleiter und eine Zugbegleiterin mit dem Mann gegen 6 Uhr am Bahnhof Bubikon aus.
Dort nahmen sie eine Personenkontrolle vor. Als sie dabei waren, ihre Abklärungen zu beenden, realisierten sie, dass der Portugiese sich kurz entfernt hatte und nun wieder zurückgekommen war. Allerdings hielt der gut trainierte Mann, von Beruf Fitnesstrainer, laut Strafbefehl nun «plötzlich ein Messer in der Hand». Eine Waffe, die vorher noch nicht sichtbar gewesen war.
Obwohl im Strafbefehl keinerlei Drohungen oder Aktivitäten – etwa Herumfuchteln – mit dem Messer erwähnt werden, ergriffen die zwei Beamten und ihre Kollegin sofort die Flucht und verständigten die Polizei.
Angst ausgelöst
Für dieses Verhalten wurde der Schwarzfahrer nun wegen Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte verurteilt.
Und zwar einfach, weil er alleine schon mit seinem Griff zum Messer die Zugbegleiter laut Strafbefehl «in Angst und Schrecken versetzte» und damit nach Auslegung der Staatsanwaltschaft an der Fortsetzung ihrer Kontrolle hinderte – auch wenn «nur» passiv, also offenbar, ohne dass er aktiv irgendeine Drohung ausgestossen oder das Messer gar gegen die Kontrolleure gerichtet hatte.
Auch für die vielen messertragenden Teens interessant
Der 39-jährige Portugiese erhielt eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken. Zudem werden ihm Verfahrenskosten von 800 Franken verrechnet.
Das ist doch recht viel Geld für «nichts». Und vielleicht auch ein nicht uninteressanter Wink an die vielen Teenager, die heute standardmässig mit einem Messer ausgerüstet unterwegs sind und es schon beim geringsten Anlass zur Hand nehmen.
