Nur schon der Griff zum Messer genügte für eine Verurteilung
Vorfall in Bubikon
Über die Gründe ist auch nach der Verurteilung nichts bekannt. Aber Fakt bleibt: Der Mann hatte bei einer Kontrolle plötzlich ein Messer in der Hand. Das brachte ihm ein Strafverfahren ein.
In Sachen indirekter oder direkter Drohung oder gar Gewaltanwendung gegenüber Personen mit öffentlichen Aufgaben wurde in den letzten paar Jahre die Schraube deutlich angezogen. Das zeigt auch ein spezieller Fall aus Bubikon, wo eigentlich gar nichts passiert ist – und die Sache für den Hauptdarsteller trotzdem mit einer kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft per Strafbefehl erlassenen Verurteilung endete.
Ohne Billett im Zug
Ein Portugiese war frühmorgens an einem Tag im vergangenen Herbst mit der S-Bahn im Oberland unterwegs. Nachdem er bei einer Kontrolle im Zug kein Billett vorweisen konnte, stiegen zwei Zugbegleiter und eine Zugbegleiterin mit dem Mann gegen 6 Uhr am Bahnhof Bubikon aus.

