Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Blaulicht

Nur schon der Griff zum Messer genügte für eine Verurteilung

Bei einer Ticket-Kontrolle in Bubikon nahm ein Mann ein Messer in die Hand: Das reichte bereits für eine Verurteilung.

Beim Bahnhof Bubikon war während einer Schwarzfahrer-Kontrolle plötzlich ein Messer aufgetaucht.

Foto: Simon Grässle

Nur schon der Griff zum Messer genügte für eine Verurteilung

Vorfall in Bubikon

Über die Gründe ist auch nach der Verurteilung nichts bekannt. Aber Fakt bleibt: Der Mann hatte bei einer Kontrolle plötzlich ein Messer in der Hand. Das brachte ihm ein Strafverfahren ein.

In Sachen indirekter oder direkter Drohung oder gar Gewaltanwendung gegenüber Personen mit öffentlichen Aufgaben wurde in den letzten paar Jahre die Schraube deutlich angezogen. Das zeigt auch ein spezieller Fall aus Bubikon, wo eigentlich gar nichts passiert ist – und die Sache für den Hauptdarsteller trotzdem mit einer kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft per Strafbefehl erlassenen Verurteilung endete.

Ohne Billett im Zug

Ein Portugiese war frühmorgens an einem Tag im vergangenen Herbst mit der S-Bahn im Oberland unterwegs. Nachdem er bei einer Kontrolle im Zug kein Billett vorweisen konnte, stiegen zwei Zugbegleiter und eine Zugbegleiterin mit dem Mann gegen 6 Uhr am Bahnhof Bubikon aus.

Dort nahmen sie eine Personenkontrolle vor. Als sie dabei waren, ihre Abklärungen zu beenden, realisierten sie, dass der Portugiese sich kurz entfernt hatte und nun wieder zurückgekommen war. Allerdings hielt der gut trainierte Mann, von Beruf Fitnesstrainer, laut Strafbefehl nun «plötzlich ein Messer in der Hand». Eine Waffe, die vorher noch nicht sichtbar gewesen war.

Obwohl im Strafbefehl keinerlei Drohungen oder Aktivitäten – etwa Herumfuchteln – mit dem Messer erwähnt werden, ergriffen die zwei Beamten und ihre Kollegin sofort die Flucht und verständigten die Polizei.

Angst ausgelöst

Für dieses Verhalten wurde der Schwarzfahrer nun wegen Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte verurteilt.

Und zwar einfach, weil er alleine schon mit seinem Griff zum Messer die Zugbegleiter laut Strafbefehl «in Angst und Schrecken versetzte» und damit nach Auslegung der Staatsanwaltschaft an der Fortsetzung ihrer Kontrolle hinderte – auch wenn «nur» passiv, also offenbar, ohne dass er aktiv irgendeine Drohung ausgestossen oder das Messer gar gegen die Kontrolleure gerichtet hatte.

Auch für die vielen messertragenden Teens interessant

Der 39-jährige Portugiese erhielt eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken. Zudem werden ihm Verfahrenskosten von 800 Franken verrechnet.

Das ist doch recht viel Geld für «nichts». Und vielleicht auch ein nicht uninteressanter Wink an die vielen Teenager, die heute standardmässig mit einem Messer ausgerüstet unterwegs sind und es schon beim geringsten Anlass zur Hand nehmen.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns