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Teuer bezahlt fürs Nichtbeachten von Polizeianweisung

Ein Oberländer Lastwagenchauffeur ignorierte eine Polizeikontrolle: Das wurde teuer.

Mit einer Leuchtschrift am Fahrzeug kann einen die Polizei auffordern, anzuhalten – was man dann auch tun sollte. (Symbolbild)

Foto: Kantonspolizei St. Gallen

Teuer bezahlt fürs Nichtbeachten von Polizeianweisung

Oberländer verurteilt

Die Polizei bat ihn, anzuhalten, doch er ignorierte diese Aufforderung. Das kostet einen Oberländer Chauffeur nun über 1000 Franken.

Der Fahrer eines Sattelschleppers war im Herbst 2022 von der A 15 her kommend Richtung Hinwil unterwegs. Dabei wurde seine Fahrt ungeplant gestört, was offensichtlich wiederum ihn sehr gestört hat, wie aus den Schilderungen in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl hervorgeht.

Einfach weitergefahren

Zwei Angehörige der Kantonspolizei Zürich wollten den Chauffeur nämlich in Hinwil für eine Kontrolle anhalten. Sie aktivierten deshalb im Leuchtbalken auf dem Dach ihres angeschriebenen Patrouillenfahrzeugs den Schriftzug «Polizei bitte folgen».

Eine Aufforderung, welcher der Fahrer nicht nachkam. Das heisst, er fuhr laut Strafbefehl einfach am Polizeiauto vorbei.

Er hielt dann aber später doch noch an und stieg aus. Jedoch nicht für lange: Noch während der Kontrolle versuchte er, wieder in den Lastwagen zu steigen und wegzufahren. Die Polizei versuchte das zu verhindern, dabei zog sich einer der beiden Beamten leichte Schürfwunden an den Armen zu.

500 Franken Busse

Es gab eine Anzeige und dann ein Strafverfahren, in welchem die Staatsanwaltschaft zum Schluss kam, dass der Oberländer Chauffeur mit seinem Verhalten «die polizeilichen Amtshandlungen erschwerte». Das führte zu einer Verurteilung wegen der Hinderung einer Amtshandlung.

Die ausgesprochene Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 130 Franken wurde zwar zur Bewährung ausgesetzt. Teuer kommt das Intermezzo den 38-jährigen Lastwagenfahrer trotzdem zu stehen, denn er muss eine Busse von 500 Franken zahlen. Und dazu kommen noch 800 Franken Verfahrenskosten, total also 1300 Franken.

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