Auf dem Betreibungsamt von «Massaker» geschwafelt
Oberländer verurteilt
Ein unzufriedener Wetziker drohte im Stadthaus indirekt mit Mord. Dafür wurde er nun bestraft – und er muss ein «Besserungsprogramm» absolvieren.
Ein 35-Jähriger hatte im Stadthaus Wetzikon ein Gespräch mit einer Pfändungsbeamtin. Es ging um die Neuberechnung des Existenzminimums des Mannes, nachdem sich durch einen Umzug sein Mietzins geändert hatte.
Kurz nach der Tat festgenommen
Im Gespräch erklärte ihm die Beamtin, dass für Fahrkosten und externe Verpflegung keine Berücksichtigung im Existenzminimum mehr möglich seien, da er ja derzeit keine Arbeitsstelle habe. Der Mann erwähnte darauf «ein mögliches Blutbad» oder «ein Massaker». Und er fragte die Frau, ob sie Fotos davon auf seinem Handy sehen wolle.
So wird in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft das Ereignis geschildert, das sich Mitte September im Betreibungsamt zugetragen hatte. Für diesen Auftritt, mit dem der Wetziker die Beamtin verängstigte und sie zum Überdenken ihrer Einschätzung veranlassen wollte, wurde er nun verurteilt, nachdem man ihn nur Stunden nach seinem damaligen Besuch im Stadthaus festgenommen hatte.
Bedingte Freiheitsstrafe
Der Mann wurde der Gewalt oder Drohung gegen Behörde oder Beamte sowie – wegen des Besitzes von drei Ecstasy-Pillen und regelmässigem Cannabis-Konsum – der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig gesprochen. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 90 Tagen sowie eine Busse von 300 Franken. Zudem hat er 800 Franken Verfahrenskosten zu zahlen.
Härtere Massnahmen in Aussicht gestellt
Eine frühere, hohe, bedingte Geldstrafe wurde nicht widerrufen, aber die damit verbundene Probezeit im ein Jahr verlängert. Und: Der mehrfach vorbestrafte Oberländer muss voraussichtlich über vier Jahre hinweg an einem staatlichen, sogenannten deliktsorientierten Interventionsprogramm für Gewalttäter sowie an Nachkontrollgesprächen teilnehmen. In diesem Zusammenhang hat ihn die Staatsanwaltschaft schriftlich darauf hingewiesen, dass bei einer Missachtung dieser Anordnung weitere, härtere Massnahmen Realität werden könnten.
