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Tankkarten aus Mobility-Autos missbraucht

Statt kostenlosen «Most» gabs am Schluss eine hohe Strafe für einen jungen Oberländer Benzindieb.

In Mobility-Autos hat es eine Tankkarte – die darf aber nicht zweckentfremdet werden.

Foto: Mobility-Genossenschaft

Tankkarten aus Mobility-Autos missbraucht

Oberländer verurteilt

Ein junger Oberländer hat fast 20 Mal den Benzintank gefüllt, ohne zu zahlen. Das kostet ihn nun doppelt so viel, wie wenn er ehrlich geblieben wäre.

Es gibt Betrugs-Tricks, die sind derart banal, dass man schon gar nicht mehr von einem «Trick» im Sinne ein einer raffinierten Masche sprechen kann. So wie das, was ein heute 22-jähriger Zürcher Oberländer im Frühjahr 2022 machte – bis seine Taten aufflogen und er nun kürzlich per Strafbefehl von der regionalen Staatsanwaltschaft verurteilt wurde.

«Most» für über 1400 Franken bezogen

Der Mann hatte bei der Mobility-Carsharing-Genossenschaft innerhalb von drei Wochen zwölfmal ein Fahrzeug gebucht. Im Mietpreis inbegriffen ist dabei jeweils auch die Benützung der im Auto deponierten Tankkarte – aber natürlich nur für das Mobility-Auto selbst (auch wenn das in den von Mobility für alle Benutzer verbindlichen Fairplay-Regeln nicht steht).

Der Oberländer jedoch «tätigte mit den Tankkarten zur Finanzierung seiner eigenen Bedürfnisse sowie derjenigen Dritter Treibstoffbezüge», heisst es im Strafbefehl, ohne weiter ins Detail zu gehen. 17 Mal habe er so «Most» im Wert von insgesamt 1440 Franken getankt.

Er besuchte dazu Tankstellen in der Region, aber auch in Zürich, Winterthur und einmal im Tessin. Einmal liess er nur etwa vier Liter raus, es gab aber auch einen Bezug, wo am Schluss der Betrag «127 Franken» auf der Anzeige der Tanksäule stand.

Eine unbedingte Geldstrafe

All diese Benzinbezüge mit der Mobility-Tankkarte machte er «im Wissen darum, dass er dazu nicht berechtigt war», hält die Staatsanwaltschaft fest. Und da der Benzindiebstahl mit dem Einsatz eine Art Kreditkarte geschah, wurde der Mann wegen des «Betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage» verurteilt.

Er erhielt eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Franken. Dazu kommen 1340 Franken Verfahrenskosten und Auslagen der Polizei, unter anderem zur Datenauswertung. Insgesamt kostet das «Gratisbenzin» am Schluss also 2840 Franken und damit beinahe exakt doppelt so viel, wie wenn der Mann seine privaten Bezüge korrekt bezahlt hätte.

Knapp an Widerruf von früherer Strafe vorbei

Und fast wäre die Angelegenheit den 22-Jährigen noch teuer zu stehen gekommen. Denn er war nur gerade einen Monat vor seinen Taten schon einmal wegen eines Gesetzesverstosses verurteilt worden.

Die damals ausgefällte bedingte Geldstrafe von 600 Franken wurde nun zwar nicht widerrufen. Doch der Mann erhielt gemäss Strafbefehl eine ausdrückliche, schriftliche Warnung «mit der Androhung, dass er mit der Anordnung des Strafvollzugs zu rechnen hätte, wenn er sich bis zum Ablauf der angesetzten Probezeit von zwei Jahren erneut etwas zuschulden kommen lassen würde».

Staatsanwaltschaft glaubt an Warn-Wirkung

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Oberländer nun nicht mehr vom richtigen Weg abkommt. Denn dass er die jüngste ausgesprochene Strafe zahlen muss, «dürfte ihm Warnung genug sein, sich inskünftig rechtskonform zu verhalten».

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