Oberländer greift Rettungssanitäterin während des Einsatzes tätlich an
Bedeutendes Urteil
Ein Mann hat ein Rettungsdienst-Team bei einem Einsatz im Zürcher Oberland tätlich angegangen. Dafür wurde er nun bestraft – ein Urteil, wie es erst wenige gibt.
Was in einen 63-Jährigen gefahren ist, der an einem Abend im vergangenen Juli den Rettungsdienst anforderte, dessen Einsatz dann aber verhinderte, ist nicht klar. Klar sind allerdings die Konsequenzen dieses ungewöhnlichen Handelns: Der Mann wurde nun per Strafbefehl von der regionalen Staatsanwaltschaft verurteilt.
Eskalation im Schlafzimmer
Die Geschichte begann, indem der Mann von seiner Wohnung in einer kleinen Gemeinde im Bezirk Hinwil aus die Nummer des Sanitätsnotrufs 144 wählte. Er forderte Hilfe für seine alkoholisierte Mitbewohnerin an – ein Anruf, der gemäss Strafbefehl jedoch «aufgrund einer Fehleinschätzung des Zustands» der Frau entstand, wie sich später herausstellte.
Ein Team des Rettungsdienstes, bestehend aus zwei Rettungssanitäterinnen, rückte aus. Am Einsatzort angekommen, wollten die beiden Sanitäterinnen die Mitbewohnerin im Schlafzimmer untersuchen.
Doch dann begann die Frau, mit dem Mann zu streiten. Eine der Rettungssanitäterinnen wies den Mann deshalb «zur Deeskalation verbal und mittels Handgestik aus dem Zimmer».
Am Arm festgehalten
Nun trat der 63-Jährige «bedrohlich nahe» an die Sanitäterin heran und «hielt sie für rund 10 bis 15 Sekunden am Arm fest». Die angegriffene Helferin forderte den Mann auf, loszulassen, was dieser schliesslich tat. Aus Angst vor einer weiteren Eskalation verliess das Rettungsdienst-Team anschliessend die Wohnung.
Die Handlungsfreiheit der Rettungssanitäterinnen während der Ausübung ihres Dienstes eingeschränkt.
Staatsanwaltschaft zum Verhalten des Mannes
Mit der Tätlichkeit gegenüber der Helferin hat der Mann laut Staatsanwaltschaft «die Handlungsfreiheit und die pflichtgemässe Patientenversorgung der Rettungssanitäterinnen während der Ausübung ihres Dienstes eingeschränkt». Und das mit voller Absicht.
Er wurde deshalb wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden oder Beamte zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Zusammen mit 800 Franken Verfahrenskosten kommt ihn sein Ausraster damit auf 2300 Franken zu stehen. Auf den Widerruf einer früheren, bedingten Geldstrafe von 1200 Franken wurde verzichtet, jedoch die Probezeit um ein Jahr verlängert.
Ein Urteil von Bedeutung
Die Art und Intensität des Angriffs auf das Rettungsteam mag für Aussenstehende nicht allzu schwer scheinen. Doch Gewalt gegen Rettungskräfte – auch wenn sie «nur», wie immer öfter, verbal ist – «ist kein Kavaliersdelikt», wie der Berufsverband Swiss Paramedic Association in einer Stellungnahme betont. Dennoch bleiben die meisten Attacken folgenlos.
Deshalb ist das Zürcher Oberländer Urteil bedeutend. Denn hier hatte ein Fall für einmal strafrechtliche Konsequenzen.
Und da der Entscheid zudem bereits rechtskräftig ist, dürfte er bei künftigen Fällen herangezogen werden und weitere Verurteilungen erleichtern. Ferner sind auf eidgenössischer gesetzgeberischer Ebene Bemühungen im Gange, die Strafen für Angriffe auf Personen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, zu verschärfen.
Kaum Zahlen zu Gewalt gegen Rettungskräfte
Dass Gewalt in unterschiedlichster Form gegen Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Notärztinnen und Notärzte ausgeübt wird, ist belegt. Nur: Wie häufig das passiert, darüber gibt es keine nationalen Zahlen, ja nicht einmal Schätzungen. Zwar versuchen immer mehr Rettungsdienste, solche Fälle statistisch und strukturiert zu erfassen, doch einerseits ist diese Erfassung meist unvollständig, andererseits tun sich die Organisationen schwer damit, die Zahlen öffentlich zu machen.
Eine gewichtige Ausnahme bilden da mehrere Rettungsdienste in der Zentralschweiz. Sie haben soeben gemeinsam in einer Fachzeitschrift eine Übergriffsstatistik publiziert.
Und die zeigt Erschreckendes: So stuften die Helfer bei über einem Fünftel aller Übergriffsfälle die Tätlichkeiten als «massiv» ein. Und während ein gewalttätiges Verhalten in vielen Fällen mit dem Alkohol- oder Drogenkonsum des Angreifers zusammenhing, gab es bei mehreren Einsätzen schlicht keinerlei «erklärende» Gründe. Das heisst, es wurde einfach aus Frust oder Freude gepöbelt und geschlagen. (ehi)