Über Facebook Handys verkauft, die es gar nicht gab
Betrügerin bestraft
Fast zwei Dutzend Menschen, darunter mehrere aus dem Oberland, sind einer Betrügerin auf den Leim gegangen. Die Frau hatte einen Scheinhandel mit teuren Handys betrieben.
Die Masche ist super einfach und, obwohl immer wieder vor ihr gewarnt wird, weiterhin sehr erfolgversprechend: der Verkauf von Waren, die dann aber nie geliefert werden, über soziale Medien. Bei einer Türkin, die auch in der Region aktiv war, lief das sogar so gut, dass sie damit einen Teil ihrer Lebenshaltungskosten finanzieren konnte, wie aus einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hervorgeht.
I-Phone 14 Pro Max angeboten
Die Frau hatte Anfang dieses Jahrs auf ihrem Facebook-Profil Handys zum Verkauf angeboten. Das ausgeschriebene Modell, ein I-Phone 14 Pro Max, das in einem Laden mindestens 1000 Franken kostet, stiess auf Interesse: Mehrere Leute meldeten sich schriftlich und per Telefon. Um die potenziellen Käufer von ihrer Seriosität zu überzeugen, schickte die Frau einigen von ihnen ein Foto ihres Ausländerausweises und Angaben zu einer angeblichen Wohnadresse in der Schweiz.
Ganzen Kaufpreis im Voraus überwiesen
Doch so falsch wie die Adresse war, so wenig existierten die angebotenen I-Phones. Und da die Käufer die erhaltenen Angaben «nicht auf deren Richtigkeit überprüfen konnten», wie es im Strafbefehl heisst, schickten sie dann eben Geld.
Insgesamt 20 Personen aus der ganzen Schweiz, darunter auch mehrere aus dem Zürcher Oberland, praktisch alles Ausländerinnen und Ausländer, überwiesen per Twint eine Anzahlung oder gleich den ganzen Kaufpreis. In Tranchen von 200 bis 1100 Franken kamen so innerhalb von etwa vier Monaten 12'981 Franken zusammen – ohne dass danach je ein I-Phone geliefert wurde. Nur dank einer im Strafbefehl nicht näher beschriebenen «polizeilichen Intervention» ging die Betrugsserie nicht weiter.
Fast 5000 Franken Kosten
Da die ergaunerten Einnahmen für die mittellose und arbeitslose Türkin «einen namhaften Beitrag an die Kosten zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts darstellten», wurde dieser klassische sogenannte Vorschussbetrug von der Staatsanwaltschaft als «gewerbsmässig» klassiert. Das heisst, die Frau hat die Taten praktisch berufsmässig verübt und mit dem Ziel, ein regelmässiges Einkommen zu generieren.
Die heute 22-Jährige wurde deshalb wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt. Sie fasste eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 20 Franken, wobei zwei Tagessätze bereits durch eine kurze Untersuchungshaft erstanden sind.
Zu dieser Sanktion kommen eine Probezeitverlängerung einer früheren bedingten Strafe sowie Verfahrenskosten von 1200 Franken hinzu. Total hat die Frau 4760 Franken zu zahlen.
Nur ausnahmsweise keine Landesverweisung
Laut Gesetz hätte gegen die Türkin mit diesem Urteil auch eine Landesverweisung ausgesprochen werden müssen. Die Frau wurde jedoch als Härtefall eingestuft, da sie hier geboren und aufgewachsen ist, in der Schweiz ihren Lebensmittelpunkt hat und in den Vorjahren auch arbeitstätig war. «Daher ist im vorliegenden Fall ausnahmsweise von einer Landesverweisung abzusehen», schreibt die Staatsanwaltschaft.
Mehrere identische Fälle in der Region
Der geschilderte I-Phone-Betrug ist bei Weitem kein Einzelfall. Allein in den letzten Wochen hat die regionale Staatsanwaltschaft mehrere Urteile in fast identischen Fällen erlassen.
Meistens ging es um elektronische Geräte, die über Social-Media-Seiten angeboten, aber, weil nicht vorhanden, nicht geliefert wurden. Die Strafen hatten für die Täterinnen und Täter teilweise Kosten von über 7000 Franken zur Folge.
Wie man sich vor Betrügern schützt
Betrügerinnen und Betrüger nutzen das Internet auf vielfältigste Art. Wie sich erkennen lässt, dass ein Angebot möglicherweise unseriös ist, und was man tun kann, wenn man in die Falle getappt ist, das ist auf der Website der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) nachzulesen. Die SKP ist eine behördliche, interkantonale Fachstelle, die über verschiedene Formen der Kriminalität aufklärt. (ehi)