Sohn drohte Eltern, sie umzubringen
Mann aus Bezirk Pfäffikon verurteilt
Ein junger Mann streitet mit seinen Eltern – so erbittert, dass er ihnen den Tod androht. Eine Äusserung, die nun eine unbedingte Strafe nach sich zieht.
Es war früher Abend, als es an einem Novembertag 2022 in einer Wohnung im Bezirk Pfäffikon zu einem Streit kam. Ein heftiger, verbaler Familienstreit – doch nicht zwischen den Eltern, sondern zwischen den Eltern und einem ihrer Söhne.
«Kehle aufschlitzen»
Grund für den Disput: «das angespannte Familienverhältnis sowie der regelmässige Betäubungsmittelkonsum» eben dieses Sohnes, wie es sich in einer später zu dem Ereignis durchgeführten Strafuntersuchung zeigte. Im Rahmen des Streits sagte der Sohn zu seinen Eltern, aber auch zu seinem jüngeren Bruder, «dass er seiner Familie die Kehle aufschlitzen werde».
Die Eltern befürchteten nach dieser Drohung, ihr 20-jähriger Sprössling könnte nun tatsächlich gewalttätig gegen sie werden. Beflügelt wurde diese Furcht durch weitere Äusserungen. So bezeichnete der Sohn seine Mutter nicht nur als «Schlampe» und «fette Sau», sondern auch als Frau, die zu Recht schwere gesundheitliche Probleme habe.
Zwei Tage in Haft verbracht
Am nächsten Tag wurde der Droher festgenommen und verbrachte zwei Tage in Haft. Sein Verhalten in der Familienwohnung und sein früherer Marihuana- und Kokainkonsum führten zu einem Strafverfahren, das kürzlich mit einem Strafbefehl abgeschlossen wurde.
Der 20-Jährige wurde wegen Drohung, Beschimpfung und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes verurteilt. Er fasste eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Franken.
Es sind über 2000 Franken fällig
Weil er schon mindestens eine Vorstrafe hat, deren Probezeit nun um ein Jahr verlängert wurde, wurde die neue Strafe nicht mehr bedingt, sondern unbedingt ausgesprochen. Von der Geldstrafe von 1200 Franken werden zwar zwei Tagessätze, also 60 Franken, für die Haft abgezogen, doch kommen noch eine Busse von 200 Franken und Gebühren von 800 Franken dazu. Der junge Mann hat also letztlich 2140 Franken zu begleichen.
