Der rufschädigende Spruch wurde richtig teuer
In einem Gespräch noch schnell einen unliebsamen Menschen abqualifizieren: Das passiert täglich. Und meistens, ohne dass die Diskutierenden an die Konsequenzen denken. Denn meistens hat dieses Verhalten ja auch gar keine Konsequenzen. Ganz anders als in einem Fall aus dem Bezirk Hinwil, den die regionale Staatsanwaltschaft kürzlich mit einem Strafbefehl abschloss.
Mit Diebstählen in Verbindung gebracht
Ein Mann führte an einem Sommerabend 2021 auf dem Vorplatz seines Hauses mit einem Mann und einer Frau eine Unterhaltung. Dabei titulierte der Mann einen seinen beiden Gesprächspartnern bekannten Dorfbewohner als «das grösste Arschloch» des dortigen Weilers.
Und vor allem behauptete er laut Strafbefehl, der Dorfbewohner müsse ja am Morgen jeweils «zuerst schauen, ob die gestohlene Ware um das Haus nicht weggekommen sei». Er bezeichnete ihn also indirekt als Dieb oder mindestens Hehler oder Komplize.
Bedingte Strafe und eine Busse
Wie der Dorfbewohner von dieser Beleidigung erfuhr, wird im Strafbefehl nicht geschildert. Auf jeden Fall gab es eine Anzeige und nun eine Verurteilung des Mannes wegen übler Nachrede und Beschimpfung.
Der heute 60-Jährige erhielt eine Geldstrafe von 1900 Franken. Da sie bedingt ausgesprochen wurde, muss er sie nicht zahlen, sofern er demnächst nicht wieder eine Straftat begeht.
Dennoch wird es eine teure Angelegenheit. Definitiv zu begleichen sind nämlich eine ebenfalls ausgefällte Busse von 400 Franken und Verfahrenskosten von 1030 Franken. Die Beleidigung und der kurze Spruch über geklaute Ware kommen also auf 1430 Franken zu stehen.
