In einem Gespräch noch schnell einen unliebsamen Menschen abqualifizieren: Das passiert täglich. Und meistens, ohne dass die Diskutierenden an die Konsequenzen denken. Denn meistens hat dieses Verhalten ja auch gar keine Konsequenzen. Ganz anders als in einem Fall aus dem Bezirk Hinwil, den die regionale Staatsanwaltschaft kürzlich mit einem Strafbefehl abschloss.
Mit Diebstählen in Verbindung gebracht
Ein Mann führte an einem Sommerabend 2021 auf dem Vorplatz seines Hauses mit einem Mann und einer Frau eine Unterhaltung. Dabei titulierte der Mann einen seinen beiden Gesprächspartnern bekannten Dorfbewohner als «das grösste Arschloch» des dortigen Weilers.
Und vor allem behauptete er laut Strafbefehl, der Dorfbewohner müsse ja am Morgen jeweils «zuerst schauen, ob die gestohlene Ware um das Haus nicht weggekommen sei». Er bezeichnete ihn also indirekt als Dieb oder mindestens Hehler oder Komplize.

