Wenn die zwei Stichworte «Senioren» und «Kriminalität» im selben Satz genannt werden, dann meistens, weil ein älterer Mensch Opfer einer Straftat geworden ist. Doch es geht auch umgekehrt, wie ein äusserst ungewöhnlicher Fall zeigt, den die regionale Staatsanwaltschaft kürzlich mit einem Strafbefehl abschloss.
Gewalt gegen Ex-Frau
Eines Nachmittags Anfang Jahr war die Kantonspolizei Zürich in eine Wohnung nach Hombrechtikon gerufen worden. Der Einsatzgrund: häusliche Gewalt des Wohnungsinhabers gegenüber seiner geschiedenen Frau.
Es muss eine sehr gereizte Stimmung geherrscht haben. So wird im Strafbefehl geschildert, dass sich der betagte Mann «verbal zur Wehr setzte und gegen Stühle trat». Die beiden ausgerückten Polizisten legten ihm deshalb Handfesseln an.

