80-Jähriger muss ins Antiaggressionstraining
Wenn die zwei Stichworte «Senioren» und «Kriminalität» im selben Satz genannt werden, dann meistens, weil ein älterer Mensch Opfer einer Straftat geworden ist. Doch es geht auch umgekehrt, wie ein äusserst ungewöhnlicher Fall zeigt, den die regionale Staatsanwaltschaft kürzlich mit einem Strafbefehl abschloss.
Gewalt gegen Ex-Frau
Eines Nachmittags Anfang Jahr war die Kantonspolizei Zürich in eine Wohnung nach Hombrechtikon gerufen worden. Der Einsatzgrund: häusliche Gewalt des Wohnungsinhabers gegenüber seiner geschiedenen Frau.
Es muss eine sehr gereizte Stimmung geherrscht haben. So wird im Strafbefehl geschildert, dass sich der betagte Mann «verbal zur Wehr setzte und gegen Stühle trat». Die beiden ausgerückten Polizisten legten ihm deshalb Handfesseln an.
Tritt in Unterleib des Polizisten
Schliesslich sass der Mann auf dem Sofa. Von dort wollte er aber schnell wieder aufstehen.
Einer der Polizisten drückte ihn jedoch mit beiden Händen wieder zurück. Und dann passierte, was man von einem 80-Jährigen wohl kaum erwartet: er schlug zu. Konkret: Er versetzte dem Polizisten gemäss Strafbefehl «einen Tritt in den Unterleib im Bereich der Genitalien».
Voraussichtlich monatelanger Kursbesuch
Der Senior wurde nach diesem Angriff festgenommen und verbrachte einen Tag in Haft. Es folgte ein Strafverfahren, dass die Staatsanwaltschaft mit einer Verurteilung wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte abschloss.
Es wurde eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 100 Franken ausgesprochen. Verhält sich der Mann in kommender Zeit korrekt, muss er diese Strafe nicht bezahlen.
Zu begleichen sind jedoch eine Busse von 600 Franken und 860 Franken Verfahrenskosten, total also 1460 Franken. Und dem Mann wurde die Weisung auferlegt, sich einem Antiaggressionstraining bei einer durch die kantonalen Bewährungs- und Vollzugsdienste zu bestimmenden Fachperson zu unterziehen. Dieses Training, in dem er der älteste Teilnehmer seit jeher sein dürfte, dauert gemäss Anordnung der Staatsanwaltschaft «solange dies aus Sicht der Fachperson indiziert ist». Allerdings ist auch eine maximale Zeitdauer festgelegt, nämlich diejenige der auf zwei Jahre festgelegten Probezeit.
