Kaum ein Computerprogramm lässt sich heute noch ohne Passwort öffnen – und kaum jemand ist sich bewusst, wie heikel der Umgang mit diesen oft als nervig empfundenen Logins sein kann. Vor allem, wenn man in bestimmten Berufen arbeiten.
Dies erfuhr ein Mitarbeiter einer Schule im Bezirk Hinwil. Er tat das, was unzählige Berufstätige täglich tun, wurde dafür nun aber kürzlich per Strafbefehl von der regionalen Staatsanwaltschaft verurteilt.
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Der Mann führte die Anlaufstelle für den technischen Support im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) der Schule. 2020 engagierte er eine Assistentin. Die Frau hatte laut Strafbefehl die Aufgabe, verschiedene Arbeiten im IT-Bereich auszuführen.
Dazu teilte ihr der Fachmann seine persönlichen Login-Daten mit, «womit sie Administrationsrechte und Zugriff auf sämtliche Inhalte der Schule erhielt». Unter diesen Inhalten befanden sich auch «sensible Daten».

