Impfkritiker attackierte Rickli, weil er sich «Gehör verschaffen wollte»
«Medien» und «Lügen!»: Wenn beim Eingang zu einem Gericht ein improvisiertes Kartonschild aufgestellt ist, auf dem die zwei erwähnten Worte in den grössten Buchstaben prangen, dann steht in der Regel ein Corona-Prozess bevor. So, wie am Dienstagmorgen in Hinwil.
Mit Apfelschorle angespritzt
Es ging um den ungewöhnlichen Vorfall vom 21. August 2021 in Gossau. Damals war im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung in der Oberländer Gemeinde das «Impfmobil» präsentiert worden, eine der Massnahmen des Kantons Zürich zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Für prominenten Support dieser Neuheit sorgte die Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli persönlich.
Dabei kam es zu einem Zwischenfall: Als die Regierungsrätin nach einer kurzen Ansprach noch ein Interview gab, wurde sie von einem der mehreren am Anlass anwesenden Impfkritiker mit Apfelschorle aus einer Flasche bespritzt. Der Angreifer rannte davon und soll dabei noch einen Polizisten in Zivil umgestossen haben, bevor er verhaftet werden konnte.
Hohe Strafen vor erster Instanz
Fünf Monate später verurteilte ihn die regionale Staatsanwaltschaft per Strafbefehl wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und geringfügiger Sachbeschädigung (für die Rickli-Attacke) sowie fahrlässiger Körperverletzung (für das Umrennen des Polizisten, der verletzt wurde und dann drei Wochen nicht arbeiten konnte). Der im Oberland wohnhafte Handwerker fasste eine Busse von 2700 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 140 Franken (total 12’600 Franken).
Reduzierte bedingte Geldstrafe
Gegen diesen Entscheid erhob der heute 45-Jährige eine Einsprache, die nun von einem Einzelrichter am Bezirksgericht Hinwil beurteilt wurde. Und der Prozess endete erneut mit einem Schuldspruch – allerdings nur für den Hauptteil der Rickli-Attacke. Bei den Vorwürfen der Sachbeschädigung und der Körperverletzung gab es einen Freispruch.
Entsprechend tiefer fiel die Sanktion aus: eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 115 Franken (total 6900 Franken). Und der mittellose Oberländer hat mehrere hundert Franken Verfahrenskosten zu zahlen.
«Ich habe schon gegen sie gezielt, aber nicht ins Gesicht.»
Angeklagter zur Schorle-Attacke
Der Schuldspruch war zu erwarten, die Freisprüche überraschen. Doch interessanter in dem Fall ist ohnehin das bislang nur sehr rudimentär bekannte Motiv des Täters.
«Ich wollte mir Gehör verschaffen», erklärte der Mann. Er habe im Vorfeld des Anlasses in Gossau sowie vor Ort mehrmals um ein Gespräch mit der Gesundheitsdirektorin gebeten – erfolglos. Er wollte mit ihr über die seiner Ansicht nach gefährliche Covid-Politik diskutieren und sie vor allem fragen, «ob sie wisse, welche Folgen die Impfung haben kann».
«Im Affekt» habe er dann die mitgeführte PET-Flasche seines Lieblingsgetränks Apfelschorle zusammengedrückt, worauf Spritzer des Getränks Richtung Regierungsrätin flogen. Er habe dabei «schon gegen sie gezielt, aber nicht ins Gesicht». «In Panik» sei er dann weggerannt, habe aber keinen Polizisten umgeschubst.
Er sei halt für seine Überzeugung eingestanden. Aber heute wisse er, «es war der falsche Weg».
«Relevante» Fragen nicht geklärt?
Für die Verteidigerin war der Mann kein Täter, sondern ein Opfer. Der Oberländer, der über ein medizinisches Maskendispens verfügt, werde von der Bevölkerung und vom Staat als «als Maskenverweigerer stigmatisiert und ausgegrenzt». Dass in Gossau ein Gespräch mit Natalie Rickli nicht möglich war, habe ihn «hilflos, traurig und wütend» gemacht. Die folgenden Schorle-Spritzer gegen die 1,6 Meter entfernt stehende Politikerin seien «eine Kurzschlusshandlung» gewesen.
Die Anwältin, die sich in ihrem Plädoyer langfädig unter anderem negativ über Corona-Impfung und -Tests ausliess, forderte einen Freispruch. Dies, weil zu Beginn der Ermittlungen die Verteidigungsrechte ihres Mandanten verletzt worden seien, es Widersprüche in den Aussagen des angeblich umgerannten Polizisten gebe und «relevante» Fragen nicht geklärt wurden; zum Beispiel, wie deutlich sich die Flecken auf dem weissen Oberteil von Rickli zeigten.
«absolut keinen Rechtfertigungsgrund»
Richter zur Tat
Das Gericht gab der Juristin zu einem Teil recht: Die Verteidigungsrechte seien tatsächlich eingeschränkt gewesen und die Schorle-Spritzer auf den Kleidern der Regierungsrätin rechtlich keine Sachbeschädigung. Auch gebe es «keinen Beweis, dass Sie den Polizisten verletzt haben». Deshalb erfolgte hier ein Freispruch «im Zweifel für den Angeklagten».
Die vom Mann zugegebene, gezielte Attacke mit dem Getränk hingegen sei «ganz klar» eine Tätlichkeit gegen eine Amtsperson gewesen. Seiner Meinung in Sachen Corona-Politik auf diese Art Ausdruck zu verleihen, dafür gebe es «absolut keinen Rechtfertigungsgrund», sagte der Richter. Und auch wenn hier «ein leichtes bis sehr leichtes Verschulden» vorliege, für Natalie Rickli war der Zwischenfall in Gossau «sicher keine Bagatelle». – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
