Drakonische Strafe für Hundequälerin
«Heldentat» lobte eine grosse Schweizer Zeitung, nachdem die Stadtpolizei Uster über Twitter bekanntgegeben hatte, dass sie die Scheibe eines Autos eingeschlagen hatte, um einen im überhitzten Wagen eingesperrten Hund zu befreien.
Polizei muss in Uster Scheibe eines Autos einschlagen
30.06.2022

Hund in Hitze vergessen
Am Wochenende vergass eine Frau ihren Hund bei grosser Hitze im Auto. Beitrag in Merkliste speichern Viel mehr war über die ungewöhnliche Aktion von Ende Juni im Zentrum von Uster bislang aber nicht bekannt. Doch nun werden durch einen kürzlich erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft die Hintergründe klar.
Hund einfach zurückgelassen
Das Auto war von einer damals 72-Jährigen über den Mittag auf einem Parkplatz am Gotthardweg, wo notabene auch die Stadtpolizei ihr Domizil hat, abgestellt worden. Im Wagen, einem hohen Kombi, befand sich ihr Jack Russel Terrier.
Gemäss den Schilderungen im Strafbefehl war die Frau dann fast eineinhalb Stunden weg. Während der gesamten Dauer stand der Wagen «an der prallen Sonne».
Die Folge: Im Innenraum herrschte schliesslich «eine Temperatur von mutmasslich über 50 Grad Celsius». Im Auto habe es weder Wasser für den kleinen Hund gehabt noch sei eine Scheibe teilweise geöffnet gewesen.
«Wissentlich und willentlich in der Sonne parkiert»
Staatsanwältin zum Vorgehen der Automobilistin
Die Staatsanwältin, die sich mit dem Fall befasste, macht der Tierhalterin schwere Vorwürfe. Anstatt ein nahegelegenes Parkhaus aufzusuchen, habe die Frau «wissentlich und willentlich an einem Sommertag auf einem Parkplatz in der Sonne parkiert». Und dann eben ihren Hund einfach im Wagen gelassen. Ein Verhalten, bei dem die 72-Jährige damit habe rechnen müssen, dass der Terrier durch die Hitze im Auto «unnötig überanstrengt und dadurch seine Körperfunktionen gestört wurden».
Busse von mehreren tausend Franken
Die Frau wurde deshalb wegen Tierquälerei verurteilt. Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 180 Franken. Das heisst, sie muss diese 21’600 Franken nur zahlen, wenn sie sich in der Probezeit von zwei Jahren etwas Neues zuschulden kommen lässt.
Allerdings gab es zur bedingten Strafe noch eine Busse von satten 5400 Franken. Dazu kommen die Verfahrenskosten von 800 Franken. Die Hundehalterin hat somit insgesamt 6200 Franken zu zahlen.
Eine Tat von erheblicher Schwere
Das Urteil der Staatsanwaltschaft, das rechtskräftig ist, fällt durch seine Härte auf. Die Sanktion lässt einerseits darauf schliessen, dass die Tat der Frau als recht schwerwiegend eingestuft wurde, andererseits dass die Rentnerin offenbar in guten finanziellen Verhältnissen lebt.
