Er hatte mehrere alkoholhaltige Getränke konsumiert und sich mitten in einer Nacht im vergangenen Frühling noch ans Steuer seines Mercedes’ gesetzt. Doch nach 3.30 Uhr war die Fahr in Gossau zu Ende: Die Polizei stoppte den Automobilisten und mass bei ihm eine «Alkoholkonzentration von mindesten 0,93 mg pro Liter Atemluft». Dies ist einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl zu entnehmen.
Fast viermal mehr intus als erlaubt
0,93 Milligramm pro Liter Atemluft: Das entspricht einem Blutalkoholgehalt von fast 1,9 Promille. Doch fahren darf man in der Schweiz ab 0,5 Promille nicht mehr.
Aufforderung der Polizei nicht nachgekommen
Infolge der massiven Überschreitung der Promillelimite wurde der Mann auf den Verkehrsstützpunkt Hinwil der Kantonspolizei mitgenommen. Bei der anschliessenden Befragung forderte man ihn wiederholt auf, seinen Führerausweis auszuhändigen – erfolglos.

