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Blaulicht

Er fährt betrunken – und will den Führerausweis nicht abgeben

Den Führerausweis abgeben zu müssen, ist ein einschneidender Verlust. Noch viel einschneidender wird’s aber, wenn man sich dann weigert, das «Billett» tatsächlich herauszurücken.

Wer den Führerausweis abgeben muss, dieser Aufforderung aber nicht nachkommt, muss mit erheblichen Folgen rechnen.

Symbolfoto: Unsplash

Er fährt betrunken – und will den Führerausweis nicht abgeben

Er hatte mehrere alkoholhaltige Getränke konsumiert und sich mitten in einer Nacht im vergangenen Frühling noch ans Steuer seines Mercedes’ gesetzt. Doch nach 3.30 Uhr war die Fahr in Gossau zu Ende: Die Polizei stoppte den Automobilisten und mass bei ihm eine «Alkoholkonzentration von mindesten 0,93 mg pro Liter Atemluft». Dies ist einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl zu entnehmen.

Fast viermal mehr intus als erlaubt

0,93 Milligramm pro Liter Atemluft: Das entspricht einem Blutalkoholgehalt von fast 1,9 Promille. Doch fahren darf man in der Schweiz ab 0,5 Promille nicht mehr.

Aufforderung der Polizei nicht nachgekommen

Infolge der massiven Überschreitung der Promillelimite wurde der Mann auf den Verkehrsstützpunkt Hinwil der Kantonspolizei mitgenommen. Bei der anschliessenden Befragung forderte man ihn wiederholt auf, seinen Führerausweis auszuhändigen – erfolglos.

Ein Polizist drohte dem Autofahrer gemäss Schilderung im Strafbefehl schliesslich mehrfach an, dann werde der Ausweis halt unter Zwang abgenommen beziehungsweise er habe nun noch eine Chance, das Dokument von sich aus herauszurücken. Da auch das nichts nützte, versuchte der Beamte, dem Mann den Ausweis aus der Tasche zu nehmen, wobei sich der Blaufahrer mit nicht näher beschriebener «massiver passiver Gewalt dagegen sperrte».

2000 Franken Busse

Eine Nacht, die den 38-Jährigen teuer zu stehen kam. Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn wegen Hinderung einer Amtshandlung und Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 90 Franken. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen, das heisst, wenn sich der Mann in der langen Probezeit von vier Jahren nichts Neues zuschulden kommen lässt, muss er nichts bezahlen.

Dennoch hat die Sache finanzielle Folgen. Denn definitiv zu bezahlen sind eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 2000 Franken sowie 800 Franken Verfahrenskosten. Insgesamt also 3000 Franken für eine Fahrt mit viel Promille und wenig Kooperation mit der Polizei.

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