Man darf von diesem Mann kaum etwas wissen. Der Vorsitzende des Gerichts hat die Öffentlichkeit ausgeschlossen und den Medienschaffenden unter Androhung von Verwarnung, Busse, Suspendierung, Entzug der Akkreditierung, auch des Medienunternehmens, strenge Auflagen gemacht.
Deshalb an dieser Stelle nur so viel: Beim Beschuldigen handelt es sich um einen 50-jährigen Mann und beim Opfer um seine deutlich jüngere Ehefrau. Beide stammen aus einer Region im Osten Europas. Zum Zeitpunkt der letzten Delikte wohnten sie irgendwo im Bezirk Uster.
Was dem Mann in der Anklageschrift vorgeworfen wird, lesen auch erfahrene Gerichtsberichterstattende selten. Es sind Schilderungen aus den drei klassischen Bereichen häuslicher Gewalt: physische, psychische und sexuelle Misshandlungen.
Es ging schon kurz nach der Heirat los: Wollte sie keinen Geschlechtsverkehr, beschimpfte er sie. Nur Grossmütter würden sich so verhalten. Begann sie zu weinen, wurde er wütend. Er riss sie an den Haaren, versetzte ihr Ohrfeigen oder Faustschläge gegen den Körper.

