Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Blaulicht

Verursacher von Mini-Stromausfall bestraft

Wegen eines Verkehrsunfalls sind mehrere Sternenberger im letzten Winter vorübergehend vom Stromnetz abgeschnitten worden. Das kostet den Unfallverursacher nun über 1000 Franken.

Nach einem unfallbedingten Stromausfall in Bauma gab es in mehreren Haushalten nur noch Kerzenlicht.

Symbolfoto: Pixabay

Verursacher von Mini-Stromausfall bestraft

Für einen Blackout, wie ihn viele Menschen in ganz Europa im kommenden Winter befürchten, braucht es nicht Streit auf höchster internationaler Ebene – es genügt auch ein Malheur, wie es jedem passieren kann. Dies zeigt ein Fall aus dem Zürcher Oberland, der kürzlich mit einem Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft endete.

Gegen Strommast geprallt

Ein 44-Jähriger war Anfang Dezember 2021 nach 8 Uhr mit seinem leistungsstarken BMW mit Allradantrieb auf der Sternenbergstrasse in Bauma unterwegs gewesen. «Aufgrund der winterlichen Strassenverhältnisse», so der Strafbefehl, hatte der Mann dann die Herrschaft über den Wagen verloren.

Der BMW kam von der Strasse ab, überschlug sich und prallte gegen einen Strommasten. Dabei wurde der Mast erheblich beschädigt.

Über drei Dutzend Haushalte betroffen

Die Folgen dieses Unfalls gingen einiges über ein demoliertes Auto und einen in Mitleidenschaft gezogenen Strommasten hinaus. Wegen des Schadens am Mast und der unumgänglichen Reparatur waren nämlich 38 Haushalte in der Region Sternenberg fast vier Stunden lang vom Stromnetz abgeschnitten.

Busse von 800 Franken

Für die Staatsanwaltschaft war klar: hätte der Automobilist «die ihm als Fahrzeuglenker immer obliegende Aufmerksamkeit, Sorgfalt und Vorsicht walten lassen, hätte er nicht die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren und es wäre nicht zur Beschädigung des Strommasts gekommen.» Folglich wurde der Mann verurteilt wegen der «fahrlässigen Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen».

Die ausgesprochene Geldstrafe von 3200 Franken wurde ihm zwar bedingt erlassen, doch finanziell folgenlos bleibt der Unfall trotzdem nicht. Denn der Mann hat eine Busse von 600 Franken zu zahlen und 800 Franken Verfahrenskosten zu übernehmen.

Zu diesen 1400 Franken könnten noch weitere Auslagen kommen. So senden die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), deren Mast beschädigt wurde, Verursachern solcher Schäden «in der Regel» dann eine Rechnung für die Wiederinstandstellung. Wie hoch solche Forderungen etwa ausfallen wird, konnte die EKZ auf Anfrage hin nicht beziffern. 

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns