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Für 20 Minuten Pfusch 1000 Franken verlangt

Ein Handwerker aus dem Glattal, der seine Kunden schamlos ausnahm, muss dafür mit mehreren Monaten Gefängnis und zehntausenden Franken Kosten büssen. Der Fall ist aussergewöhnlich – auch, weil solche Wirtschaftskriminellen kaum je vor Gericht landen.

Rinnt eine Leitung und ist schnelle Hilfe vonnöten, sollte man genau schauen, welchen Notfall-Handwerker man sich bestellt.

(Symbolfoto: Unsplash)

Für 20 Minuten Pfusch 1000 Franken verlangt

Wer Magazin-Sendungen auf deutschen Privat-TV-Stationen schaut, der kennt die Geschichten in verschiedenen Varianten: Für einen «Handwerker-Test» wird beispielsweise ein Sanitär in eine Wohnung bestellt, der einen zuvor präparierten Schaden beheben soll.

Es kommt dann in der Regel ein einziger Handwerker meist ausländischer Herkunft, der ein bisschen am verstopften Abguss in der Küche hantiert, nach einer halben Stunde sagt, es sei nun alles OK und die sofortige Bezahlung der Rechnung über einen meist unverhältnismässig grossen Betrag verlangt.

Kaum ist der Mann weg, zeigt sich, dass seine Arbeit unvollständig, technisch schlecht oder schlicht gar nicht gemacht wurde. Und in jedem Fall zu einem viel zu hohen Preis.

Schweizweit einzigartiger Fall

Exakt das war auch an mehreren Orten in der Schweiz passiert – ausgeführt von einem Handwerker, der im Glattal eine Firma betrieb. Dass sich dieser 25-Jährige kürzlich vor dem Bezirksgericht Uster verantworten musste, ist absolut aussergewöhnlich. Denn einerseits enden solche Taten kaum je vor Gericht, andererseits ist der vorliegende Fall schweizweit einer der ersten in dieser Grössenordnung.

Und die Sache gewinnt noch mehr an Bedeutung, da in Uster mit der Schuldigsprechung des Mannes in einem abgekürzten Verfahren mittlerweile ein rechtskräftiger und damit für künftige, ähnliche Prozesse bedeutender Entscheid vorliegt. Der Handwerker wurde wegen des extrem selten angewandten Tatbestands des «gewerbsmässigen Wuchers» sowie dreier weiterer Delikte verurteilt.

Beschlagnahmtes Geld für Opfer

Er fasste eine teilbedingte, 30-monatige Gefängnisstrafe, deren zu vollziehender Teil von sechs Monaten er bereits abgesessen hat. Dazu kommt noch eine kleine bedingte Geldstrafe, und der Deutsche mit türkischen Wurzeln wird für sieben Jahre des Landes verwiesen.

Die beim Handwerker beschlagnahmten Geldbeträge von gegen 70’000 Franken werden für Rückzahlungen an seine Opfer sowie zur Deckung der Verfahrenskosten von über 40’000 Franken verwendet.

Kundenfalle Internet

Seinen Anfang nahm der Fall laut Anklage im Herbst 2019, als der Deutsche in die Schweiz einreiste, um hier als Handwerker im Bereich Rohrreinigung, Sanitär und Schlüsseldienst zu arbeiten. Zuerst war er Angestellter, danach gründete er eine Einzelfirma im Glattal.

Auch als Selbständiger blieb er jedoch immer mit einer kriminellen, in derselben Branche tätigen Gruppierung verbunden, die ihn in die Schweiz geholt hatte und zu der auch andere Handwerker gehörten.

So schützt man sich vor Internetkriminellen
Kriminalität im Internet hat verschiedene Erscheinungsformen – und immer wieder kommen neue dazu. Wer die raffinierten Tricks der Täter kennt, kann sich schon zu einem grossen Teil schützen. Auf der Website www.cybercrimepolice.ch präsentiert die Kantonspolizei Zürich auf sehr gut verständliche Art jeweils aktuelle Warnungen, schildert die neuesten Fälle und gibt Tipps, was man gegen diese Angriffe tun kann. (ehi)

An die Kunden kam diese Handwerker über verschiedene Internetseiten mit Namen im Stil von «sanitär24.ch». Alles Seiten, die Google gegen Bezahlung bei Suchanfragen jeweils zuoberst erscheinen liess – unabhängig davon, ob jemand «Sanitär in Hinwil» oder «Hilfe bei defekter WC-Spülung in Pratteln» eingab.

Rief man auf die angegebene Schweizer Kontakttelefonnummer an, landete man in einem Callcenter; der Staatsanwalt vermutete, dass es sich in Marokko befand. Von dort aus wurden die Aufträge per Whatsapp in die Schweiz übermittelt.

Und dann gemäss Anklage «zu überteuerten Preisen» ausgeführt, wobei anschliessend «mindestens 65 Prozent des Umsatzes» an die alle Aktivitäten überwachende kriminelle Gruppierung gingen.

Das Sechsfache des Üblichen verrechnet

Ein besonders krasser Fall aus Volketswil soll hier exemplarisch zeigen, wie die gegen 30 eingeklagten Einsätze jeweils etwa abliefen. Ein Ehepaar benötigte wegen eines Sanitär-Problems in der Küche Hilfe.

Über die Telefonnummer einer angeblich in der Gemeinde ansässigen Firma, die jedoch gar nicht existierte, sondern nur eine der Kontaktnummern der kriminellen Organisation war, wurde ein Handwerker bestellt.

Der Mann traf kurz danach ein – und übergab der Frau zuerst gleich einen «Kostenrapport», den sie blanko zu unterschreiben habe, da sie eine Neukundin sei. Als der Handwerker die Arbeit beendet hatte, füllte er den Rapportschein aus und erklärte der Kundin die verschiedenen Posten; laut Anklage jedoch derart schnell, dass die 72-jährige Frau «nicht so recht mitkam».

Totalpreis für alle Arbeiten: 3076 Franken. Da der Handwerker der Frau versicherte, diesen Betrag könne sie bei der Hausverwaltung oder über eine Versicherung zurückfordern, bezahlte die Seniorin. «Der marktgerechte Preis» für die erbrachten Leistungen hätte gemäss Anklage «maximal gegen 500 Franken betragen». Der Volketswilerin wurde also das Sechsfache des Marktpreises verrechnet.

«Ein offenbares wirtschaftliches Missverhältnis.»
Staatsanwalt zu Preis-Leistungs-Verhältnis des Handerkers

Ob in Volketswil oder beispielsweise im Kanton Aargau, wo der Handwerker einem jungen Familienvater für 20 Minuten vorgetäuschte Sanitärarbeit über 1000 Franken abknöpfte – der Deutsche verlangte immer Preise, die «zu seiner Leistung wirtschaftlich in einem offenbaren Missverhältnis standen», wie die Anklage festhält. 

Nach Berechnungen des zuständigen Staatsanwaltes wurde zu Preisen gearbeitet, «die sich im Durchschnitt auf das Dreifache und mehr des üblichen Marktpreises beliefen».

Auch habe der Mann ausgenützt, dass sich seine Kunden immer in einer Notsituation befanden, also etwa ein Keller überschwemmt war oder jemand sofort den Schlüsselservice brauchte, weil er sich versehentlich aus der eigenen Wohnung ausgesperrt hatte. Und: Die Kunden hatten laut Staatsanwalt auch «keine genaue Vorstellung hinsichtlich der branchenüblichen Preise».

Weiterhin als Handwerker tätig

Der geständige Angeklagte erklärte am Prozess, zu Beginn seiner Tätigkeit habe er keine Skrupel gehabt, heute jedoch plage ihn ein schlechtes Gewissen. Er sei damals von seinen kriminellen Kompagnons «unter Druck gesetzt worden, mehr Umsatz zu machen.

Der 25-Jährige hat vor, weiterhin als Handwerker zu arbeiten, wahrscheinlich in Deutschland oder Österreich. Aber nur noch seriös und als Angestellter, immer mit dem Ziel «keinen Blödsinn mehr zu machen».

Täter wurde per GPS überwacht
Nicht nur, dass gegen einen Pfusch-Handwerker überhaupt einmal ein derart umfassendes Verfahren eingeleitet wurde, war aussergewöhnlich, sondern auch die Vielzahl der technischen und iuristischen Mittel, die man während der Ermittlung einsetzte. So liess der fallführende Staatsanwalt unter anderem die Bewegungen einer Luxuslimousine sowie eines Lieferwagens, die vom Täter gefahren wurden, mit einem GPS-Sender überwachen. Ferner ordnete er mehrere Kontosperren an, verschaffte sich Einsicht in Informationen in einer Daten-Cloud und liess eine Internetseite blockieren, über welche Kunden angelockt wurden.  (ehi)

 

 

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