Wer Magazin-Sendungen auf deutschen Privat-TV-Stationen schaut, der kennt die Geschichten in verschiedenen Varianten: Für einen «Handwerker-Test» wird beispielsweise ein Sanitär in eine Wohnung bestellt, der einen zuvor präparierten Schaden beheben soll.
Es kommt dann in der Regel ein einziger Handwerker meist ausländischer Herkunft, der ein bisschen am verstopften Abguss in der Küche hantiert, nach einer halben Stunde sagt, es sei nun alles OK und die sofortige Bezahlung der Rechnung über einen meist unverhältnismässig grossen Betrag verlangt.
Kaum ist der Mann weg, zeigt sich, dass seine Arbeit unvollständig, technisch schlecht oder schlicht gar nicht gemacht wurde. Und in jedem Fall zu einem viel zu hohen Preis.
Schweizweit einzigartiger Fall
Exakt das war auch an mehreren Orten in der Schweiz passiert – ausgeführt von einem Handwerker, der im Glattal eine Firma betrieb. Dass sich dieser 25-Jährige kürzlich vor dem Bezirksgericht Uster verantworten musste, ist absolut aussergewöhnlich. Denn einerseits enden solche Taten kaum je vor Gericht, andererseits ist der vorliegende Fall schweizweit einer der ersten in dieser Grössenordnung.

