Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Blaulicht

Impfzertifikat gefälscht, um ins Fitnesscenter zu kommen

Ein Mann aus Egg hat sich als Fälscher betätigt und zudem über zwei Jahre lang mit Marihuana gehandelt. Das kostet ihn nun mehrere tausend Franken.

Das gefälschte Zertifikat kam den Mann am Ende teuer zu stehen. (Symbolbild)

Foto: admin.ch

Impfzertifikat gefälscht, um ins Fitnesscenter zu kommen

Mann kann sich schon fast nicht mehr erinnern, doch noch vor einem Jahr benötigte man zwingend ein Covid-Zertifikat, um beispielsweise Zutritt zu einem Fitnesscenter zu erhalten. Und in sein angestammtes Fitnesscenter wollte weiterhin auch ein junger Mann aus Egg – doch er hatte kein Zertifikat.

Einfach den Namen ausgetauscht

Ein Kollege jedoch war bereits geimpft und verfügte folglich über das begehrte Dokument. Der Egger lieh sich das Papier aus, scannte es ein und änderte zuhause am Computer den Namen auf seinen eigenen ab. Dies ist einem Strafbefehl zu entnehmen, den die regionale Staatsanwaltschaft kürzlich ausstellte.

Der Egger speicherte das gefälschte Zertifikat dann auf seinem Handy und zeigte es bei seinem nächsten Besuch im Fitnesscenter. Mit Erfolg: Er hatte fortan ungehindert Zutritt zum Studio, weil im dortigen IT-System hinter seinem Namen nun der Vermerk «Zertifikat vorhanden» erschien.

Jeden Monat ein halbes Kilo Marihuana gekauft

Der heute 25-Jährige verstiess allerdings nicht nur mit der Fälschung gegen das Gesetz: Schon seit über zwei Jahren davor betätigte er sich nämlich als Marihuana-Händler. Gemäss dem Strafbefehl hatte der Mann «monatlich rund 500 Gramm» des Stoffs gekauft und in seiner Wohnung gelagert.

Etwa 300 Gramm dieser Portionen verdealte er an mehrere Abnehmer, «wodurch er einen Gewinn von rund 5800 Franken erwirtschaftete». Den anderen Teil des Marihuanas konsumierte er selber.

Bedingte Strafe und dennoch einiges an Kosten

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann, der fast einen Monat in Untersuchungshaft verbrachte, wegen Urkundenfälschung und mehrfachen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 40 Franken.

Als unbedingte, also zu zahlende Sanktion kommt jedoch eine Busse von 1300 Franken dazu, und es ist ein Teil des Gewinnes aus dem Drogenverkauf abzuliefern. Oder anders ausgedrückt: Die fast 4500 Franken Bargeld, die man beim Egger beschlagnahmt hatte, gehen alle für diese Forderungen und die Verfahrenskosten drauf – und danach bleiben noch über 1000 Franken Kosten, die zu begleichen sind. Die mehr als ein Dutzend beim Oberländer noch gefundenen Portionen Marihuana werden vernichtet.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns