Impfzertifikat gefälscht, um ins Fitnesscenter zu kommen
Mann kann sich schon fast nicht mehr erinnern, doch noch vor einem Jahr benötigte man zwingend ein Covid-Zertifikat, um beispielsweise Zutritt zu einem Fitnesscenter zu erhalten. Und in sein angestammtes Fitnesscenter wollte weiterhin auch ein junger Mann aus Egg – doch er hatte kein Zertifikat.
Einfach den Namen ausgetauscht
Ein Kollege jedoch war bereits geimpft und verfügte folglich über das begehrte Dokument. Der Egger lieh sich das Papier aus, scannte es ein und änderte zuhause am Computer den Namen auf seinen eigenen ab. Dies ist einem Strafbefehl zu entnehmen, den die regionale Staatsanwaltschaft kürzlich ausstellte.
Der Egger speicherte das gefälschte Zertifikat dann auf seinem Handy und zeigte es bei seinem nächsten Besuch im Fitnesscenter. Mit Erfolg: Er hatte fortan ungehindert Zutritt zum Studio, weil im dortigen IT-System hinter seinem Namen nun der Vermerk «Zertifikat vorhanden» erschien.
Jeden Monat ein halbes Kilo Marihuana gekauft
Der heute 25-Jährige verstiess allerdings nicht nur mit der Fälschung gegen das Gesetz: Schon seit über zwei Jahren davor betätigte er sich nämlich als Marihuana-Händler. Gemäss dem Strafbefehl hatte der Mann «monatlich rund 500 Gramm» des Stoffs gekauft und in seiner Wohnung gelagert.
Etwa 300 Gramm dieser Portionen verdealte er an mehrere Abnehmer, «wodurch er einen Gewinn von rund 5800 Franken erwirtschaftete». Den anderen Teil des Marihuanas konsumierte er selber.
Bedingte Strafe und dennoch einiges an Kosten
Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann, der fast einen Monat in Untersuchungshaft verbrachte, wegen Urkundenfälschung und mehrfachen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 40 Franken.
Als unbedingte, also zu zahlende Sanktion kommt jedoch eine Busse von 1300 Franken dazu, und es ist ein Teil des Gewinnes aus dem Drogenverkauf abzuliefern. Oder anders ausgedrückt: Die fast 4500 Franken Bargeld, die man beim Egger beschlagnahmt hatte, gehen alle für diese Forderungen und die Verfahrenskosten drauf – und danach bleiben noch über 1000 Franken Kosten, die zu begleichen sind. Die mehr als ein Dutzend beim Oberländer noch gefundenen Portionen Marihuana werden vernichtet.
