Wenn auf dem Bahnhof plötzlich einer die Hosen runterlässt
Das örtliche «Tätigkeitsgebiet» von Exhibitionisten ist meistens ein Feld- oder Waldweg, allenfalls mal ein Trottoir oder der Garten vor einem Haus. Dass man dieser Beschäftigung aber auch im öffentlichen Verkehr frönen kann, das zeigt ein doch recht spezieller Fall aus Effretikon, der kürzlich mit einem Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft endete.
Sich «willentlich entblösst»
Die Episode spielte sich im Frühling dieses Jahres ab. An einem frühen Abend hatte im Bahnhof Effretikon die S 3 gestoppt, die Richtung Zürich unterwegs war. Im Bereich der Eingangstüre des Zuges befand sich ein Mann.
Beim gegenüberliegenden Gleis erblickte der 53-Jährige eine Frau, die auf ihren Zug wartete. Was dann passierte, wird im Strafbefehl wie folgt geschildert: «Der Beschuldigte öffnete wissentlich und willentlich den Reisverschluss seiner Hose, entblösste sein erigiertes Glied, nahm es in die Hand und manipulierte an diesem herum.»
Während dieser Handlung hielt der Mann mit der Frau ständig Blickkontakt. Er habe damit erreichen wollen, dass die Wartende «sein Tun wahrnimmt, was diese auch ungewollt tat».
Eine teure Sache
Die Staatsanwaltschaft sprach den im Zürcher Oberland wohnhaften Ausländer für dieses Intermezzo des Exhibitionismus’ schuldig. Und die Sache kam den Mann teuer zu stehen: Nebst einer Geldstrafe von 2400 Franken wurden ihm Verfahrenskosten von 800 Franken auferlegt. So kostet ihn das Ganze schliesslich 3200 Franken.
