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Auf Sicherheitsmann eingestochen – Täter muss hinter Gitter

Das Bezirksgericht Hinwil hat einen 28-Jährigern zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil er in Dürnten einen Sicherheitsmann beinahe umgebracht hatte.

Die Bluttat hatte sich spätnachts am kleinen Bahnhof in Tann ereignet.

(Archivfoto: Markus Zürcher)

Auf Sicherheitsmann eingestochen – Täter muss hinter Gitter

Gäbe es eine Skala der nichtigsten und deshalb unfassbarsten Motive für Gewaltverbrechen: der Fall, der sich am Bahnhof Tann-Dürnten abgespielt hatte, würde schweizweit einen Platz ganz vorne einnehmen. Denn in der Nacht auf den Samstag, 14. August 2021, war ein Mensch fast getötet worden, nur weil sich ein junger Mann an seiner Meinung nach zu lauten Gesprächen störte.

Dieses bislang unbekannte Motiv zu den Ereignissen, die vor einem Jahr für viel Aufsehen sorgten, wurde am Mittwoch an einer Verhandlung am Bezirksgericht Hinwil öffentlich.

«Du verrecksch hüt und jetzt.»
Der Täter zum Opfer

Wie schon oft zuvor, hielten sich auch in jener Augustnacht mehrere Jugendliche beim Bahnhof Tann-Dürnten auf. Es wurde geredet und gelacht. Unter anderem, damit solche Treffen nicht ausarten, hatte die Gemeinde Dürnten einen Sicherheitsmann angestellt.

Der 56-Jährige, erfahrene «Security» war nach Mitternacht vor Ort und unterhielt sich längere Zeit einvernehmlich mit den Teenagern. Gegen 1.40 Uhr ging er weiter, wobei ihm auf dem Perron ein Mann, der beim Bahnhof wohnte, entgegenkam.

Der Sicherheitsmann begrüsste ihn und stellte sich vor. Doch sein Gegenüber schrie ihn laut Anklage an und stach ihm unvermittelt mit einem grossen Klappmesser insgesamt viermal in den Bauch und den Rücken und habe zu ihm gesagt, «du verrecksch hüt und jetzt».

Nach Messerstichen noch Faustschläge

Das Opfer fiel auf die Geleise. Dort versetzte ihm der Angreifer noch mehrere Faustschläge gegen den Kopf. Dann lief er davon.

Ein Jugendlicher hatte mittlerweile einen Notruf abgesetzt. Der Sicherheitsmann, der sich durch die Verletzungen gemäss Anklage in «unmittelbarer Lebensgefahr» befand, konnte gerettet, der Täter gleich darauf gefasst werden.

Das Motiv des Mannes: er «fühlte sich gestört». Gestört in seiner Nachtruhe, auf die er «ein Anrecht habe».

Affekt geltend gemacht

Der heute 28-jährige Angeklagte, der sich seit längerem als «Aussenseiter» sieht und unter diversen gesundheitlichen Problemen leidet, gab am Prozess alles zu. «Ich wollte nur um Ruhe bitten». Doch der Sicherheitsmann habe zum Pfefferspray gegriffen, den er ihm aber aus der Hand geschlagen hatte, «und dann stach ich zu».

Das sei aber im Affekt passiert. «Ich hatte keine Tötungsabsicht.»

«Zweifellos ein Grenzfall zum Tatbestand Mord»
Die Staatsanwältin

Das sah die fallführende Staatsanwältin ganz anders: Sie hatte eine versuchte vorsätzliche Tötung eingeklagt, wobei hier «zweifellos ein Grenzfall zum Tatbestand Mord» vorliege. Der Täter sei «frustriert und wütend» gewesen, und das mündete in einem bewusst gesuchten Angriff, der «von Vernichtungswille zeugt». Sein Opfer, das danach schwerverletz auf den Gleisen lag, «hatte mit dem Leben abgeschlossen».

Die «grausame Tat», für die es «keinen nachvollziehbaren Grund gibt», sei mit 13 Jahren Gefängnis zu bestrafen. Da eine Gutachterin dem Oberländer zur Tatzeit «eine schwere Persönlichkeitsstörung» attestiert und vor einer hohen Rückfallgefahr für Gewaltdelikte warnt, soll der Mann parallel zur Haft eine Therapie absolvieren.

Opfer bis heute schwerst traumatisiert

Das Opfer selbst und seine Frau waren am Prozess nicht anwesend. Sie sind laut ihrer Anwältin seit der Tat noch immer schwerst traumatisiert; beim Mann dürfte die Schädigung trotzt intensiver Therapie auf eine Dauerinvalidität hinauslaufen.

Die Anwältin verlas am Prozess eine Art Stellungnahme des Sicherheitsmanns. Sein Fazit: er habe nur seinen Job gemacht, und heute «ist mein Leben nichts mehr wert». Die Juristin forderte für das Paar über 80’000 Franken Genugtuung und Schadenersatz.

Freispruch von Tötungsversuch gefordert

Diese Forderungen seien abzuweisen und sein Mandant nicht wegen eines Tötungsversuchs, sondern wegen schwerer Körperverletzung zu verurteilen und mit 15 Monaten bedingt und der Verpflichtung zum Besuch einer Therapie zu bestrafen, verlangte der Verteidiger. In jener Nacht habe die Lärmbelästigung durch Jugendliche am Bahnhof «das erträgliche Mass überschritten». Aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme habe der Anwohner wegen des Krachs deshalb nicht schlafen können.

Das habe «ein Störgefühl» und Stress bei ihm ausgelöst. Nach etwa drei Stunden, «als er es nicht mehr aushalten konnte», sei der Mann rausgegangen. Das Klappmesser habe er dabei «zur eigenen Sicherheit mitgenommen».

«Dann hat es ihm ausgehängt»
Der Verteidiger zur Reaktion des Angeklagten auf den Lärm

Laut dem Verteidiger hatte sich der Anwohner dann beim Sicherheitsmann beschwert, doch der habe ihn ignoriert. Und «dann hat es ihm ausgehängt», und er stach zu.

Der Verteidiger bat das Gericht um Verständnis, dass der lärmgeplagte Angeklagte «einfach von seinem Leiden befreit werden wollte». Er habe dem Sicherheitsmann «nur eine Lektion erteilen» wollen.

Urteil gefallen

Das Gericht hat einen Tag nach der Verhandlung das Urteil verkündet. Es hat den Beschuldigten wegen versuchter vorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen und mit einer Freiheitsstrafe von 8,5 Jahren bestraft sowie eine ambulante vollzugsbegleitende Massnahme angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; eine Berufung an das Obergericht ist möglich.

Dem Geschädigten wurde insbesondere für die psychischen Auswirkungen der Tat eine Genugtuung von 45’000 Franken und seiner Ehefrau eine von 10’000 Franken zugesprochen.

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