Von Ereignissen, «die völlig aus den Fugen geraten sind», war mehrfach die Rede an einem kürzlich am Bezirksgericht Hinwil durchgeführten Prozess. Ereignisse, die dann auch «scheisse» herausgekommen sind, wie sich der Angeklagte ausdrückte.
Opfer überlebte knapp
Die Anklageschrift führt drei Vorkommnisse auf, bei allen war körperliche Gewalt im Spiel – und das in zum Teil äusserst ungewöhnlicher Form. So war der Angeklagte, ein heute 26-jähriger Zürcher Oberländer, eines Abends im Frühjahr 2021 zusammen mit zwei Kollegen zu einem Bekannten im Kanton Zürich gereist. Dort wollten sie auf Wunsch dieses Bekannten einen bei ihm lebenden Mann aus der Wohnung werfen.
In der Wohnung schlug der kräftige Oberländer zu, setzte sich dann auf sein auf einem Bett liegendes Opfer und «sprayte ihm Haarspray, den er mit einem Handfeuerzeug entzündete, ins Gesicht», wie es in der Anklage geschildert wird. Danach versetzte er dem Mann einen heftigen Fusstritt in den Rücken.
Beim Angriff erlitt das Opfer nebst Verbrennungen unter anderem Wirbel- und Rippenbrüche. Als Folge davon ergaben sich weitere schwere gesundheitliche Probleme, die er nur dank einem einwöchigen Aufenthalt auf der Intensivpflegestation überlebte.

