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Blaulicht

Mit improvisiertem «Flammenwerfer» auf einen Mann los

Durch Angriffe hatte er drei Männer verletzt, einen davon lebensgefährlich. Für diese Taten muss ein junger Zürcher Oberländer nun ins Gefängnis und dort eine Therapie absolvieren.

So wird Haarspray korrekt angewendet – ein Oberländer zündete das Gasgemisch jedoch an und nutzte den Spray als Flammenwerfer.

(Symbolfoto: Pixabay)

Mit improvisiertem «Flammenwerfer» auf einen Mann los

Von Ereignissen, «die völlig aus den Fugen geraten sind», war mehrfach die Rede an einem kürzlich am Bezirksgericht Hinwil durchgeführten Prozess. Ereignisse, die dann auch «scheisse» herausgekommen sind, wie sich der Angeklagte ausdrückte.

Opfer überlebte knapp

Die Anklageschrift führt drei Vorkommnisse auf, bei allen war körperliche Gewalt im Spiel – und das in zum Teil äusserst ungewöhnlicher Form. So war der Angeklagte, ein heute 26-jähriger Zürcher Oberländer, eines Abends im Frühjahr 2021 zusammen mit zwei Kollegen zu einem Bekannten im Kanton Zürich gereist. Dort wollten sie auf Wunsch dieses Bekannten einen bei ihm lebenden Mann aus der Wohnung werfen.

In der Wohnung schlug der kräftige Oberländer zu, setzte sich dann auf sein auf einem Bett liegendes Opfer und «sprayte ihm Haarspray, den er mit einem Handfeuerzeug entzündete, ins Gesicht», wie es in der Anklage geschildert wird. Danach versetzte er dem Mann einen heftigen Fusstritt in den Rücken.

Beim Angriff erlitt das Opfer nebst Verbrennungen unter anderem Wirbel- und Rippenbrüche. Als Folge davon ergaben sich weitere schwere gesundheitliche Probleme, die er nur dank einem einwöchigen Aufenthalt auf der Intensivpflegestation überlebte.

Hockeystock als Schlaginstrument

Bereits zuvor war es zu zwei weiteren Taten gekommen. Mit einer Kollegin und einem Kollegen war der Oberländer an einem Sonntagmorgen bei einem Bekannten in Wetzikon aufgekreuzt. Dort wollte das Trio laut Anklage «Kokain und Geld rauben» und den Besitzer verprügeln.

Mit zwei Messern und einem abgebrochenen Eishockey-Schläger aus Karbon bedrohte das Trio den Bekannten und schlug ihn anschliessend zusammen. Eine grosse Beute brachte dieser Raub aber nicht, und vor allem vom ersehnten Kokain erwischten sie nur drei Gramm.

Einen weiteren Gewaltausbruch leistete sich der Oberländer noch in der S-Bahn zwischen Uster und Zürich. Dort schlug er einen Transportpolizisten, der zusammen mit einem Kollegen einen Mann festgenommen hatte.

«Deutliche Rückfallgefahr für schwere Gewaltdelikte»
Gutachter über den Angeklagten

Der Angeklagte gab die drei Taten weitgehend zu. Heute «tut es mir leid», was passiert sei. Vor allem die schweren Verletzungen des Mannes beim «Haarspray-Angriff» bereut er, habe er doch nur damit gerechnet, dass sein Opfer «ein paar blaue Flecken» abbekommt.

Der 26-Jährige ist seit der letzten Tat in Haft und absolviert dort mittlerweile auch eine Therapie gegen seine Alkohol- und Kokainsucht und seine verminderte Impulskontrolle. Diese Therapie sei weiterzuführen und der Mann, dem ein Gutachter «eine deutliche Rückfallgefahr für schwere Gewaltdelikte» attestiert, sei mit sechs Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 900 Franken zu bestrafen, forderte der Staatsanwalt.

Persönliche Krise als Tatauslöser

Der Verteidiger war mit der Anklage zu grossen Teilen einverstanden, stufte die Vorwürfe aber geringfügiger ein. So sei es «unmöglich», dass sich die Szene mit dem Haarspray wirklich so abgespielt habe, und der Raubüberfall beim Kokain-Besitzer sei ja eigentlich «dilettantisch» gewesen.

Die Taten seien darauf zurückzuführen, dass der Oberländer «aufgrund einer persönlichen Krise den Boden unter den Füssen verloren hat» und auf die schiefe Bahn geriet. Mittlerweile habe sich der 26-Jährige aber positiv entwickelt. Deshalb, fand der Verteidiger, seien dreieinhalb Jahre Gefängnis und eine kleine, bedingte Geldstrafe angemessen.

Viereinhalb Jahre Gefängnis

Das Gericht fällte einen anklagegemässen Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte. Die Strafhöhe liegt mit viereinhalb Jahren ungefähr in der Mitte der beiden Anträge.

Dass der junge Mann eine haftbegleitende Therapie braucht, war für das Gericht auch klar. Zudem wurden ihm über 30’000 Franken Kosten auferlegt; über die Hälfte davon war für Gutachten nötig.

«Grausam»
Richterin zum Flammenwurf

Während der Angeklagte bestreit, dass er den Haarspray als Flammenwerfer benutzt hat, war dieser Vorwurf für das Gericht erwiesen. Flammen gegen jemanden zu richten, das sei «grausam» gewesen, sagte die vorsitzende Richterin. Beim damaligen Angriff habe der Oberländer schwere Verletzungen zwar «nicht geplant, aber in Kauf genommen». – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gewalt melden
Opfer, aber auch Zeugen, einer Gewalttat und Menschen, die eine solche Tat befürchten, sollen sich sofort und rund um die Uhr über den Polizeinotruf 117 melden. Umfassende Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements Zürich, https://www.kbm.zh.ch/ .   (ehi)

 

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