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Kleine Tat – massive Folgen: Pädophiler wird weggesperrt

Ein Pädophiler aus der Region macht sich an kleine Mädchen heran, doch es kommt zu keinerlei sexuellen Handlungen. Dennoch wird der Mann nun für voraussichtlich mehrere Jahre aus dem Verkehr gezogen.

Auf ein Mädchen hatte es ein Pädophiler abgesehen – doch zum Übergriff kam’s nicht, weil das Kind wegrannte.

(Symbolfoto: Pixabay)

Kleine Tat – massive Folgen: Pädophiler wird weggesperrt

Es ist ein Fall «im untersten Rahmen» dessen, was unter dem Straftatbestand «sexuelle Handlungen mit Kindern» möglich ist, sagte der Verteidiger – und der Ankläger widersprach ihm bei dieser Klassifizierung nicht.

Die beiden Juristen waren denn auch weniger wegen der Ereignisse, die sich im Herbst 2021 zugetragen hatten, kürzlich vor dem Bezirksgericht Uster erschienen, sondern um darzulegen, was mit der Hauptperson dieser Ereignisse geschehen soll.

Versucht, eine Achtjährige zu küssen

Die Hauptperson: ein heute 35-jähriger Pädophiler, der psychisch krank ist und, wie es der Staatsanwalt medizinisch korrekt bezeichnete, «intelligenzgemindert». Der Mann hatte innerhalb von zwei Tagen in einem Wohnquartier einer kleinen Gemeinde in der Region drei Mädchen im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren angesprochen.

Zwei der Kinder umarmte er «dann für mehrere Sekunden», wie es in der Anklage geschildert wird. Einem dieser zwei Kinder sagte er bei einer Begegnung am Folgetag, es solle doch mal mit ihm kommen, «ich will dir öppis bibringen». Hinter einem parkierten Auto wollte er dem Mädchen einen Zungenkuss geben – es kam aber nicht dazu, weil die Achtjährige wegrannte.

Zweifach einschlägig vorbestraft

Das Entscheidende bei diesen Vorfällen: Alle diese Begegnungen fanden statt, obwohl ein Gericht dem Mann verboten hatte, sich Kindern im Vorschul- und Primarschulalter zu nähern.

Denn der Mann war schon zweimal wegen einschlägiger Taten verurteilt worden. Und: Den Zungenkussversuch unternahm er just am selben Tag, an welchem der Pädophile wegen seiner Neigung zuvor noch eine Therapiesitzung besucht hatte.

Triebdämpfende Medikamente als Lösung?

Der Mann war voll geständig. Weshalb er trotz Kontaktverbot und seiner Vorgeschichte wieder Mädchen ansprach, «das kann ich nicht sagen». Er machte eine fehlende Erinnerung zu allen Ereignissen geltend.

Ein Gutachten attestiert dem 35-Jährigen «eine sehr hohe Rückfallwahrscheinlichkeit». Eine Diagnose, die der Mann für falsch hält. Denn «sofern ich Medikamente erhalte» – damit meinte er triebdämpfende Präparate –, gäbe es keine Rückfallgefahr. So etwas wie die eingeklagten Ereignisse, die «ein Riesenfehler» gewesen seien, würden dann nicht mehr passieren.

«eklatantes Therapieversagen»
Expertin zur Wirkung der Behandlungen

Der Staatsanwalt zeigte sich weniger zuversichtlich. Nachdem eine Expertin die Wirkung der bisherigen, von mehreren Stellen unterstützten Bemühungen, den Mann zu behandeln, als «eklatantes Therapieversagen» bezeichnete, sah der Ankläger nur noch einen Weg: «die harte Möglichkeit einer stationären Therapie». Denn der rückfällige Mann sei trotz jahrelangen Behandlungen «eine Gefahr für junge Mädchen».

So forderte er wegen versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern und mehrfacher Missachtung eines Kontakt- und Rayonverbotes eine Aufhebung der derzeit laufenden ambulanten Behandlung und die Anordnung einer stationären Therapie. Zu dieser Therapie, auch als «kleine Verwahrung» gefürchtet, kämen noch elf Monate Gefängnis sowie weitere Sanktionen, unter anderem ein lebenslanges Verbot für Tätigkeiten mit Kindern.

Verteidiger will sofortige Haftentlassung

Die Tat sei unbestritten, nicht aber die dafür angebrachten Konsequenzen, sagte der Verteidiger. Das heisst: Er war mit einem Schuldspruch einverstanden, wollte aber keinesfalls eine stationäre Therapie. Zudem sei der Mann mit höchstens acht Monaten Haft zu bestrafen und damit sofort aus dem Gefängnis zu entlassen, wo er seit dem vergangenen Herbst einsitzt.

Die momentane ambulante Therapie seines Mandanten sei nicht gescheitert, denn «ein Rückfall heisst nicht, dass die Therapie nicht funktioniert». Deshalb sei diese Behandlung weiterzuführen oder eine neue ambulante Behandlung anzuordnen. Eine stationäre Therapie, die im Extremfall bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug bedeute, sei unverhältnissmässig, weil «eine massiv schuldüberschreitende Massnahme».

«Es scheint, als wären Sie der Albtraum aller Eltern.»
Vorsitzender Richter zum Angeklagten

Für das Gericht war der Fall aber klar: es ordnete eine stationäre Therapie und weitere Sanktionen an, exakt wie vom Staatsanwalt beantragt. Zudem hat der Mann, der am Existenzminimum lebt, eine frühere Strafe von 6000 Franken und über 15’000 Franken Verfahrenskosten zu übernehmen und dem von ihm bedrängten achtjährigen Mädchen eine Genugtuung von 2000 Franken zu zahlen.

So juristisch klar wie der Entscheid für das Gericht war, so klar waren die Worte des vorsitzenden Richters: «Es scheint, als wären Sie der Albtraum aller Eltern», sagte er dem Angeklagten bei der Urteilseröffnung. Denn trotz eines Kontaktverbots habe er sich wieder ganz bewusst Kindern genähert.

Im Gefängnis bis zum Therapiebeginn

Auch wenn dabei nichts passiert sei: Schon der Versuch, einer Achtjährigen einen Zungenkuss zu geben, sei für das Mädchen «verstörend und verängstigend» gewesen. Und trotz einer «leichten Tatschwere» und einer dem Mann zugestandenen leicht verminderten Schuldfähigkeit, sei eine weitere ambulante Therapie nicht mehr in Frage gekommen.

Das Ustermer Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenn es das aber wird, dürfte der Mann die kommenden paar Jahre in einer stationären Therapieeinrichtung verbringen. Und mindestens die nächsten Wochen, bis zum vom Staatsanwalt und Gericht erhofften Behandlungsantritt, bleibt der 35-Jährige aus Sicherheitsgründen weiter in Haft.
 

Hier gibt es Hilfe
Wer sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlt und etwas dagegen tun möchte, für den gibt es seit dem Sommer 2021 auch in der Schweiz das in Deutschland schon seit mehreren Jahren laufende, staatlich unterstützte Programm «Kein Täter werden». Über die Website www.kein-taeter-werden.ch finden Betroffene Zugang zu einem kostenlosen Behandlungsangebot. Ferner können sie – aber auch ihre Angehörigen und andere Interessierte – dort Informationen zum Thema abrufen. (ehi)

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