Es ist ein Fall «im untersten Rahmen» dessen, was unter dem Straftatbestand «sexuelle Handlungen mit Kindern» möglich ist, sagte der Verteidiger – und der Ankläger widersprach ihm bei dieser Klassifizierung nicht.
Die beiden Juristen waren denn auch weniger wegen der Ereignisse, die sich im Herbst 2021 zugetragen hatten, kürzlich vor dem Bezirksgericht Uster erschienen, sondern um darzulegen, was mit der Hauptperson dieser Ereignisse geschehen soll.
Versucht, eine Achtjährige zu küssen
Die Hauptperson: ein heute 35-jähriger Pädophiler, der psychisch krank ist und, wie es der Staatsanwalt medizinisch korrekt bezeichnete, «intelligenzgemindert». Der Mann hatte innerhalb von zwei Tagen in einem Wohnquartier einer kleinen Gemeinde in der Region drei Mädchen im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren angesprochen.
Zwei der Kinder umarmte er «dann für mehrere Sekunden», wie es in der Anklage geschildert wird. Einem dieser zwei Kinder sagte er bei einer Begegnung am Folgetag, es solle doch mal mit ihm kommen, «ich will dir öppis bibringen». Hinter einem parkierten Auto wollte er dem Mädchen einen Zungenkuss geben – es kam aber nicht dazu, weil die Achtjährige wegrannte.

