Es war gegen 10.30 Uhr an einem Frühlingsmorgen dieses Jahres, als ein Volketswiler die Einsatzzentrale der Kantonspolizei Zürich anrief. Er meldete, «er habe eine Dame bei sich zu Hause, die ihn bedrohe», wie in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl geschildert wird.
Auch Pfefferspray konnte ihn nicht stoppen
Die Kantonspolizei bot sogleich die Gemeindepolizei Volketswil auf, die acht Minuten später vor der Wohnungstüre des Anrufers stand – und dort so gar nicht empfangen wurde, wie man es aufgrund des Hilferufes erwarten könnte. Denn der 49-Jährige versuchte sogleich, die Wohnung zu verlassen, obwohl er von der Polizei mehrmals aufgefordert wurde, sich erst mal auszuweisen und ruhig zu verhalten.
Ergebnislos: Der Mann wollte weg. Es kam zu einem Gerangel, wobei die Polizei auch Pfefferspray einsetzte. Dennoch schaffte er es aus der Wohnung. Erst «unter Einsatz von Körpergewalt», wie es im Strafbefehl heisst, konnte er dann auf der Strasse festgenommen werden.
«Massive Einschränkung der Steuerungs-
und Einsichtsfähigkeit»
Staatsanwaltschaft zu möglichen Folgen des Rauschmittelkonsums

