Er sei ein langjähriger, «erfahrener Schweinewirt», dem deshalb sehr wohl «die Verpflichtung zur Behandlung von kranken Tieren bekannt war», wird ein Bauer in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft beschrieben. Dennoch handelte der Mann nicht, als es einigen Tieren auf dem von ihm geführten Betrieb im Zürcher Oberland im Frühling 2019 gar nicht gut ging.
Sauen mit Lähmungen
Laut Strafbefehl waren fünf Sauen lahm, zwei davon «hochgradig». Eines dieser Tiere hatte zudem einen verbissenen Schwanz. Ein sechstes Schwein wies diverse Abszesse auf.
Doch die Schweine wurden «nicht beziehungsweise nicht den Verletzungen der Tiere entsprechend behandelt, sodass die Tiere teilweise starke Schmerzen erleiden und erdulden mussten». Insbesondere die zwei hochgradig lahmen Sauen «hätten sofort dem Tierarzt vorgestellt oder erlöst werden müssen», hält die Staatsanwaltschaft fest. Eines dieser Tiere starb später denn auch.
Zudem seien nebst der erwähnten Gruppe drei weitere verletzte Schweine «nicht adäquat behandelt» worden. Und als das kantonale Veterinäramt eine Kontrolle im Betrieb machte, zeigte sich, dass in einer Bucht mit 44 Schweinen vier mehr lagen, als erlaubt.

