Schweinezüchter lässt Tiere leiden
Er sei ein langjähriger, «erfahrener Schweinewirt», dem deshalb sehr wohl «die Verpflichtung zur Behandlung von kranken Tieren bekannt war», wird ein Bauer in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft beschrieben. Dennoch handelte der Mann nicht, als es einigen Tieren auf dem von ihm geführten Betrieb im Zürcher Oberland im Frühling 2019 gar nicht gut ging.
Sauen mit Lähmungen
Laut Strafbefehl waren fünf Sauen lahm, zwei davon «hochgradig». Eines dieser Tiere hatte zudem einen verbissenen Schwanz. Ein sechstes Schwein wies diverse Abszesse auf.
Doch die Schweine wurden «nicht beziehungsweise nicht den Verletzungen der Tiere entsprechend behandelt, sodass die Tiere teilweise starke Schmerzen erleiden und erdulden mussten». Insbesondere die zwei hochgradig lahmen Sauen «hätten sofort dem Tierarzt vorgestellt oder erlöst werden müssen», hält die Staatsanwaltschaft fest. Eines dieser Tiere starb später denn auch.
Zudem seien nebst der erwähnten Gruppe drei weitere verletzte Schweine «nicht adäquat behandelt» worden. Und als das kantonale Veterinäramt eine Kontrolle im Betrieb machte, zeigte sich, dass in einer Bucht mit 44 Schweinen vier mehr lagen, als erlaubt.
Mehrfach vom Veterinäramt gerügt
Auch im administrativen Bereich des Betriebs lief nicht alles korrekt ab. So war der Bauer gemäss Strafbefehl «mehrfach vom Veterinäramt darauf hingewiesen und angewiesen worden, im Behandlungsjournal der Schweine jede Behandlung eines Tieres» genau anzugeben».
Das passierte aber nicht, sodass «die tierspezifischen Behandlungen nicht nachvollziehbar waren». Ferner wurden über eineinhalb Jahre hinweg die Zu- und Abgänge im Schweine-Bestand nicht vorschriftsgemäss in der Tierverkehrsdatenbank gemeldet.
Hohe bedingte Geldstrafe
Der Bauer wurde deshalb der mehrfachen Verstösse gegen das Tierschutzgesetz sowie der Übertretung zweier weiterer Gesetze für schuldig befunden. Er erhielt eine hohe Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 200 Franken. Diese Strafe im Umfangt von 24’000 Franken wurde jedoch bedingt erlassen und muss nicht bezahlt werden, sofern sich der 55-Jährige in den kommenden zwei Jahren nichts mehr zuschulden kommen lässt.
Zu begleichen ist jedoch eine zusätzlich verhängte Busse von 5000 Franken. Dazu kommen noch 1000 Franken Verfahrenskosten, total also 6000 Franken.
