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Blaulicht

Seine Abneigung gegen die Polizei kommt ihn teuer zu stehen

Spätnachts wollte die Polizei bei Volketswil einen Autofahrer kontrollieren, doch der foutierte sich darum. Dafür muss er nun tief ins Portemonnaie greifen.

Wer bei einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht kooperiert, muss mit Folgen rechnen.

(Symbolbild: Kantonspolizei Zürich)

Seine Abneigung gegen die Polizei kommt ihn teuer zu stehen

Er ist Lehrer von Beruf, aber mit der Vorbildfunktion, die nach landläufiger Ansicht mit diesem Job verbunden sein sollte, hatte er es mindestens in einer Nacht im vergangenen Frühjahr nicht so. Die Rede ist von einem Automobilisten, dessen Verhalten bei einer Zufalls-Begegnung mit der Polizei mit einem Strafverfahren und nun kürzlich mit einer Verurteilung per Strafbefehl endete.

Auf Oberland-Autobahn gestoppt

Der Mann war nach 2 Uhr auf der Oberland-Autobahn A15 unterwegs gewesen. Bei Volketswil machte die Kantonspolizei Zürich eine Verkehrskontrolle. Zwei Beamte – beide trugen ihre Uniform und eine orange Warnweste und hatten eine grosse Taschenlampe mit orangem Leuchtaufsatz aktiviert – stoppten das Auto des Lehrers.

Der 59-Jährige hielt an, und einer der Polizisten forderte ihn auf, seinen Wagen rechts auf den Pannenstreifen zu stellen. Und dann spielte sich gemäss Strafbefehl eine recht sonderbare Szene ab.

Kooperation angekündigt – und dann geflüchtet

Der Lehrer habe sich nämlich geweigert, rechts an den Fahrbahnrand zu fahren und erklärt, «dass er mit der ‹Firma Kantonspolizei Zürich› nichts zu tun haben möchte». Nun sagten beide Polizisten dem Mann erneut, er solle auf dem Pannenstreifen parkieren. Der Automobilist gab dann an, «dass er rechts hinfahren werde, beschleunige jedoch sein Fahrzeug und fuhr davon».

Fast 2000 Franken Kosten

Für die Staatsanwältin, die den Fall später bearbeitete, war klar, dass das abrupte Wegfahren nicht etwa eine unüberlegte Panikhandlung war, sondern dass der Lehrer «dies tat in der Absicht, sich der ihm bevorstehenden polizeilichen Kontrolle zu entziehen». Deshalb wurde der 59-Jährige wegen der Hinderung einer Amtshandlung schuldig gesprochen.

Die gegen ihn ausgefällte Geldstrafe von 3900 Franken wurde zwar auf Bewährung erlassen, dennoch muss er zahlen. Mit dem Strafbefehl verbunden ist nämlich noch eine Busse von 1000 Franken. Zudem hat der Oberländer die Verfahrenskosten von 800 Franken zu übernehmen. Total sind damit 1800 Franken abzuliefern. 

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