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Blaulicht

Wurde eine Sozialhilfebezügerin zur Abtreibung gedrängt?

Der Vorwurf war massiv, aber die Beweislage schwach: deshalb sprach das Bezirksgericht Uster eine Gemeindeangestellte frei. Die Frau war beschuldigt worden, eine Klientin des Sozialamtes indirekt zum Schwangerschaftsabbruch aufgefordert zu haben.

Der Fall, über den am Dienstag ein Einzelrichter am Bezirksgericht Uster entscheiden musste, ist heikel: einerseits wegen der darin erhobenen Beschuldigungen, andererseits weil es keine Beweise gibt – und weil die Sache vielleicht rein rechtlich schlicht unrelevant ist. Aus letzterem Grund stellte die Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Strafverfahren denn auch ein, musste es nach einer Beschwerde aber wieder aufnehmen und die Sache nun zur Anklage bringen.

Mit Kesb gedroht?

Und in der Anklageschrift wird folgendes geschildert: Vor etwa dreieinhalb Jahren habe die Mitarbeiterin einer Sozialabteilung einer Gemeinde im Bezirk Uster einer Klientin, die gerade mit ihrem dritten Kind schwanger war, sinngemäss gesagt, «es könne doch nicht sein, dass man noch Kinder mache, wenn man Sozialhilfe beziehen würde». In einem späteren Gespräch soll die Beamtin die Frau aus Bosnien und Herzegowina dann gefragt haben, weshalb sie das Kind immer noch nicht abgetrieben habe.

Zudem stellte sie der 24-Jährigen «in Aussicht, dass wenn sie keine Abtreibung vornehmen lasse», die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) informiert werde und die Kinder dann vermutlich fremdplatziert würden. Wiederum sinngemäss soll die Beamtin die Frau, die seit Jahren von staatlichen Unterstützungsgeldern lebt, sowie ihren damaligen Partner als «Sozialhilfeschmarotzer» bezeichnet haben.

«Die Ärzte sollen die lebenserhaltenden Massnahmen einstellen.»
Angeblicher «Auftrag» der Beamtin an die Klientin

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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