Darf ein Mann einem nicht zu seiner Familie gehörenden Kind eine Glace anbieten, oder ist das möglicherweise schon eine höchst verdächtige Vorbereitungshandlung für ein Sexualdelikt? Eine Frage, die völlig überspitzt tönen mag – doch diese Frage bildete den Beginn eines Ereignisses, mit dem sich vor ein paar Tagen das Bezirksgericht Uster beschäftigen musste.
Staatsanwältin sieht sexuelle Absichten
Angeklagt war ein 41-Jähriger. Laut der fallführenden Staatsanwältin hatte er an einem Frühlingsnachmittag 2021 in Dübendorf einem neunjährigen Mädchen eine Glace offeriert. Seine Absicht dabei sei gewesen, mit dem Kind «sexuelle Handlungen vorzunehmen».
Er habe das Mädchen aufgeforderte, für die Glace-Übergabe in seine Wohnung zu kommen und dort dann die Türe abgeschlossen. Danach ging der Mann in die Küche «und zog sich die Hose herunter, was die Geschädigte durch die Milchglasscheibe der Küchentüre sah und daraufhin die Wohnung verliess», wie es in der Anklageschrift geschildert wird.
«Ich dachte, ich mache denen eine Freude.»
Angeklagter zum Glace-Geschenk an die Kinder

