Kindern Glace angeboten – dann als Sexualstraftäter angeklagt
Darf ein Mann einem nicht zu seiner Familie gehörenden Kind eine Glace anbieten, oder ist das möglicherweise schon eine höchst verdächtige Vorbereitungshandlung für ein Sexualdelikt? Eine Frage, die völlig überspitzt tönen mag – doch diese Frage bildete den Beginn eines Ereignisses, mit dem sich vor ein paar Tagen das Bezirksgericht Uster beschäftigen musste.
Staatsanwältin sieht sexuelle Absichten
Angeklagt war ein 41-Jähriger. Laut der fallführenden Staatsanwältin hatte er an einem Frühlingsnachmittag 2021 in Dübendorf einem neunjährigen Mädchen eine Glace offeriert. Seine Absicht dabei sei gewesen, mit dem Kind «sexuelle Handlungen vorzunehmen».
Er habe das Mädchen aufgeforderte, für die Glace-Übergabe in seine Wohnung zu kommen und dort dann die Türe abgeschlossen. Danach ging der Mann in die Küche «und zog sich die Hose herunter, was die Geschädigte durch die Milchglasscheibe der Küchentüre sah und daraufhin die Wohnung verliess», wie es in der Anklageschrift geschildert wird.
«Ich dachte, ich mache denen eine Freude.»
Angeklagter zum Glace-Geschenk an die Kinder
Eine Schilderung, welcher der Mann in entscheidenden Punkten widersprach. Er habe beim Blick aus der Küche drei Kinder im Quartier spielen sehen, die auch schon mit seinem Kind gespielt hatten. «Ich dachte, ich mache denen eine Freude und schenke ihnen eine Glace». Also frage er sie, «wollt Ihr eine Wasserglace?». Kurz darauf sei die Neunjährige, die zur Dreier-Gruppe gehörte, unaufgefordert in seiner Wohnung gestanden.
Küchentüre musste geschlossen sein
Dabei sei die Wohnungstüre offen gewesen und lediglich die Küchentüre für etwa zehn Sekunden geschlossen, da man nur bei geschlossener Küchentüre an den Tiefkühler mit dem Glace-Vorrat kommt. Als der Mann die Glaces aus dem Kühler genommen hatte, sei das Mädchen schon wieder weg gewesen. Weshalb das Kind später erzählt habe, er habe seine Hosen runtergelassen – er trug an jenem heissen Tag Boxershorts und ein Hemd –, kann er sich nicht erklären.
Ein Jahr Gefängnis gefordert
Der vom Gericht detailliert und umfassend befragte Mann wirkte glaubwürdig. Getrübt wurde dieser Eindruck allerdings von seiner Vergangenheit. Der Mann hat jahrelang harte Drogen konsumiert und ist heute aus psychischen Gründen IV-Bezüger. Und er hat mehrere Vorstrafen; keine einschlägigen, aber unter anderem solche wegen Drohung und Gewalt gegen Behörden und Beamte.
Die Staatsanwaltschaft beantragte denn auch den Widerruf von zwei dieser früheren, bedingt ausgesprochenen Vorstrafen. Und vor allem eine unbedingte Gefängnisstrafe von einem Jahr.
Falschaussagen des Kindes?
Für den Verteidiger kam eine Verurteilung wegen der eingeklagten versuchten sexuellen Handlungen mit einem Kind nicht in Frage; er verlangte einen Freispruch. Denn in den Aussagen des Mädchens, das «aus freiem Willen» in die Wohnung gegangen sei, gebe es «diverse Widersprüche». Zudem habe das Kind bei den Befragungen 15 Falschangaben gemacht, etwa in Bezug auf die Kleider des Mannes, die sie zweimal völlig unterschiedlich beschrieb.
Auch habe die Neunjährige, die gemäss ihren Angaben keine fünf Minuten in der Wohnung war, durch die Milchglastüre der Küche gar nicht sehen können, was im Raum vor sich ging. Wie das Mädchen später dazu kam, zu erzählen, der Mann habe sich in der Küche entblösst, darauf konnte sich auch der Anwalt keinen Reim machen. Ausser, dass das Kind zuhause aus Schutz vor einer Schelte dann halt behauptete, der Mann habe es in die Wohnung gelockt – denn die Mutter hatte dem Mädchen verboten, je mit einem Fremden irgendwohin zu gehen.
«Grosse Zweifel»
Gericht zum Wahrheitsgehalt der Vorwürfe des Mädchens
Widersprüche – das war auch das prägende Element, welches schliesslich das Gericht in den Aussagen des Mädchens ausmachte. Natürlich dürften Schilderungen eines Kindes Diskrepanzen aufweisen, sagte der vorsitzende Richter. Doch im vorliegenden Fall habe man derart «grosse Zweifel» an den Beschuldigungen der Neunjährigen gehabt, dass nur ein Freispruch in Frage kam.
So bleibt auch in diesem möglichen Sexualdelikt ungeklärt, was bei der Begegnung zwischen dem Mann und dem Mädchen in Dübendorf wirklich geschah. «Wir wissen es nicht», fasste der Richter den Erkenntnisstand zusammen.
Heute auf Abstand zu Frauen
Trotz Freispruch hat das Ereignis für den 41-Jährigen nachhaltige Konsequenzen. Und zwar in Bezug auf sein persönliches Verhalten. Die Vorwürfe gegen ihn hätten dazu geführt, «dass ich mich heute unglaublich stark von Mitmenschen distanziere. Ich würde nicht einmal mehr mit einer erwachsenen Frau allein in einen Lift gehen.» – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
