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Covid-Kredite bezogen, zurückbezahlt – und trotzdem verurteilt

Ein Oberländer Unternehmen beschaffte sich mit falschen Angaben Covid-Hilfsgelder von über einer Million Franken, gab die ganze Summe aber wenig später zurück. Trotzdem wurde nun der Firmenverantwortliche als Betrüger verurteilt.

Wer einen Covid-Kredit brauchte, ..., ... dem wurde es recht einfach gemacht, ans Geld zu kommen.

(Screenshot: ZO)

Covid-Kredite bezogen, zurückbezahlt – und trotzdem verurteilt

Der Fall, mit dem sich das Bezirksgericht Hinwil kürzlich befassen musste, ist einer der grössten bisher bekanntgewordenen Covid-Kreditbetrüge im Kanton Zürich und vermutlich sogar in der Schweiz – und sicher einer der ungewöhnlichsten.

Und das, obwohl die Geschichte ganz normal begonnen hatte, beziehungsweise genau nach derjenigen Masche ablief, wie praktisch alle diese Gaunereien während der Akutphase der Pandemie vonstattengingen.

Gleich drei Kreditgesuche gestellt

Beim Beschuldigten handelt es sich um das alleinige Verwaltungsratsmitglied einer kleinen Aktiengesellschaft aus dem Bezirk Hinwil. Im Frühling 2020, kurz nach Ausrufung der «ausserordentlichen Lage» durch den Bundesrat, hatte er drei Gesuche für einen zinslosen Covid-Hilfskredit mit Bundesdeckung eingereicht.

Die Anträge zur Unterstützung der Firma, die technische Geräte baut, wurden an die UBS, die CS und die Post Finance geschickt.

Allerdings enthielten die Kreditanträge einige falsche Angaben, «was der Beschuldigte wusste», wie die Anklageschrift festhält. Ebenso sei ihm bewusst gewesen, dass die Firma bei einem korrekt ausgefüllten Formular «keine Kredite erhalten hätte».

Das Geld kam, wie gewünscht

Doch wie praktisch alle anderen Covid-Kreditbegehren wurde auch der Antrag aus dem Zürcher Oberland damals von den gestressten Mitarbeitern der Finanzinstitute durchgewunken.

Und so überwiesen die beiden Banken und die Postfinance die gewünschten Beträge – insgesamt eine Summe von 1,175 Millionen Franken.

Das Geld wurde anschliessend in über zwei Dutzend Transaktionen zwischen verschiedenen Konten hin- und hergeschoben. Dabei landete es auch auf dem Konto einer Firma, die der Frau des Beschuldigten gehört.

Diese Überweisungen, die eine der beteiligten Banken als verdächtig einstufte, führten schliesslich zu einer Meldung über eine mögliche Straftat an die Behörden. Daraufhin kam ein strafrechtliches Verfahren ins Rollen.

Bedingte Freiheitstrafe beantragt

In diesem Verfahren gelangte die regionale Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass die Kredite sowohl unrechtmässig bezogen als auch verwendet wurden. Vor Gericht war die Rede davon, dass das Geld zur Sanierung von Schulden anderer Firmen benutzt wurde.

Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb eine Verurteilung wegen Betruges, Urkundenfälschung und der Übertretung der Corona-Kredit-Verordnung, alles mehrfach begangen. Als Strafe seien eine Busse von 800 Franken sowie eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten auszufällen.

Keine Bereicherung, sondern Absicherung

So weit, so «normal». Doch nun wird es sehr ungewöhnlich. Das angeklagte Verwaltungsratsmitglied, ein heute 50-jähriger deutscher Finanzfachmann, war nicht nur vollumfänglich geständig, sondern bestätigte vor Gericht, dass der gesamte Kredit von 1,175 Millionen bereits einige Monate nach Erhalt wieder vollständig zurückbezahlt worden sei.

Und er erzählte, dass das Geld weder für die Oberländer Firma noch für eine der drei anderen Firmen, in denen er in leitender Position aktiv ist, noch für sonst irgendetwas eingesetzt wurde.

Der Geschäftsmann erklärte, er habe die Kredite einfach mal präventiv besorgt – für den Fall, dass die Unternehmen in der damals immer gravierender werdenden Pandemie in Finanznot kämen. Das erhaltene Geld wurde dann als Absicherung «parkiert», um keinen einzigen Franken reduziert und später, quasi wegen Nichtgebrauchs, einfach an die Absender retourniert.

«Das ist eine stossende Ungleichbehandlung.»
Verteidiger zu Strafverfahren gegen seinen Mandanten

Dass ein Covid-Kredit im vollen Umfang und derart schnell wieder zurückfliesse, das sei aussergewöhnlich, betonte auch der Verteidiger des Deutschen. Und der Anwalt nervte sich, dass die Justiz mit seinem Klienten trotz dieses Umstandes gleich umgeht wie mit Kreditbezügern, die das ganze Geld einfach verjubeln und nie mehr etwas zurückbezahlen. «Das ist eine stossende Ungleichbehandlung».

Der Verteidiger machte auch keinen Hehl aus seinem Unverständnis, dass hier, obwohl niemandem ein Schaden entstand, «eine harte Bestrafung» beantragt war. In anderen Kantonen gehe man in gleichgelagerten Fällen straffrei aus.

Für Gericht «angemessene» Strafe

Doch der Prozess fand eben nicht in einem dieser anderen Kantone statt, sondern in Hinwil und damit im Kanton Zürich. Dort, wo die Staatsanwaltschaft laut eigenem Bekunden «viel Energie darauf verwendet, Corona-Kreditbetrügern das Handwerk zu legen, welche im Verdacht stehen, die Hilfsbereitschaft der öffentlichen Hand unrechtmässig ausgenutzt zu haben».

Und so wurde die in einem abgekürzten Verfahren im Voraus vom Angeklagten akzeptierte und von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe vom Gericht bestätigt. Zu den Sanktionen, die laut dem vorsitzenden Richter durchaus «angemessen» seien, kommen noch 5500 Franken Verfahrenskosten. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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