Elektroantrieb gibt es nicht nur für Velos und Autos, sondern auch für Trottinetts. Doch gerade bei diesen Gefährten, die auch als Scooter bezeichnet werden, scheint kaum jemand zu wissen, welche Regeln gelten – oder man schert sich einfach darum, wie beispielsweise die an den unmöglichsten Orten parkierten Trottinetts belegen.
Bedingte Strafe und hohe Busse
Dass derjenige, der sich beim Herumdüsen mit dem kleinen Zweirad nicht an die Regeln hält, jedoch rechtlich genau gleich angefasst werden kann, wie etwa der Fahrer eines Autos, zeigt ein kürzlich erlassener Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft. Sie verurteilte einen 40-Jährigen wegen Verstössen gegen drei Artikel des Strassenverkehrsgesetztes zu einer bedingten Geldstrafe von 2700 Franken.
Zudem wurde eine Busse von 600 Franken ausgesprochen, und es fielen Verfahrenskoten von 800 Franken an. Der Mann hat also 1400 Franken zu zahlen.

